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   BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17   

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https://dejure.org/2017,26451
BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17 (https://dejure.org/2017,26451)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2017 - 2 StR 140/17 (https://dejure.org/2017,26451)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17 (https://dejure.org/2017,26451)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 261 StPO
    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: Voraussetzungen); tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Kontrolle)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO
    Versuchter Totschlag: Notwendige tatrichterliche Feststellungen zum beendeten Versuch und zum strafbefreienden Rücktritt

  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung im Rahmen der Annahme eines beendeten Versuchs des Totschlags

  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Notwendige tatrichterliche Feststellungen zum beendeten Versuch und zum strafbefreienden Rücktritt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung im Rahmen der Annahme eines beendeten Versuchs des Totschlags

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Beweiswürdigung im Rahmen der Annahme eines beendeten Versuchs des Totschlags

  • datenbank.nwb.de

    Versuchter Totschlag: Notwendige tatrichterliche Feststellungen zum beendeten Versuch und zum strafbefreienden Rücktritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • faz.net (Pressemeldung, 28.07.2017)

    Urteil gegen Mathe-Rätsel-Messerstecher aufgehoben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versuchter Totschlag - und der Rücktrittshorizont

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 303
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 588/15

    Versuch (Eintritt eines nicht zurechenbaren Erfolgs; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17
    Maßgeblich ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (Senat, Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15, NStZ 2016, 664, 665; BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).
  • BGH, 26.10.2016 - 2 StR 275/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität des Freispruchs; erforderliche

    Auszug aus BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht insbesondere der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 275/16, juris Rn. 12).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17
    Die Schlussfolgerungen des Tatgerichts brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17
    Vielmehr hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179).
  • BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14

    Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Rücktrittsprüfung (fehlgeschlagener Versuch;

    Auszug aus BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17
    Maßgeblich ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (Senat, Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15, NStZ 2016, 664, 665; BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Auszug aus BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17
    Dabei liegt ein beendeter Versuch bereits dann vor, wenn der Täter die naheliegende Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt, selbst wenn er den Erfolg weder will noch billigt (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264).
  • BGH, 29.05.2007 - 3 StR 179/07

    Versuchter Totschlag; Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch;

    Auszug aus BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17
    (b) Letzlich ist deshalb auch die ohnehin missverständliche Formulierung der rechtlichen Würdigung (UA 31), der Angeklagte "musste nach alledem davon ausgehen, dass der Geschädigte an den Stichverletzungen sterben könne', nicht tragfähig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 3 StR 179/07, NStZ 2007, 634, 635).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Auszug aus BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17
    Zudem muss die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren und tragfähigen Grundlage beruhen (BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9).
  • KG, 16.08.2023 - 3 ORs 46/23

    Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivistin bejaht - Entscheidung

    Insbesondere ist es dem Revisionsgericht verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch eine eigene zu ersetzen oder sie etwa nur deshalb zu beanstanden, weil aus seiner Sicht eine andere Bewertung der Beweise näher gelegen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17 -, juris).
  • BGH, 18.01.2024 - 4 StR 289/23

    Tatgerichtliche Beweiswürdigung zur Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes;

    Dafür reicht die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die den Erfolgseintritt nahelegen, aus (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18

    Ausschluss eines möglichen Rücktritts durch das Gericht in einem Verfahren

    Maßgeblich ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, NStZ-RR 2017, 303, 304; Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15, NStZ 2016, 664, 665; BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).

    Die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die einen Erfolgseintritt nahelegen, reicht aus (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, aaO; BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264).

  • KG, 22.10.2018 - 161 Ss 59/18

    Vollendung eines Diebstahls im Selbstbedienungsgeschäft

    Insbesondere ist es dem Revisionsgericht verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch eine eigene zu ersetzen oder sie etwa nur deshalb zu beanstanden, weil aus seiner Sicht eine andere Bewertung der Beweise näher gelegen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17 -, juris).
  • OLG Bamberg, 22.11.2017 - 3 OLG 130 Ss 120/17

    Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch - Maßgeblichkeit des sog.

    Die Abgrenzung bestimmt sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach dem Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sog. Rücktrittshorizont (st.Rspr.; u.a. Anschluss an BGH, Urt. v. 03.12.1982 - 2 StR 550/82 = BGHSt 31, 170 = NJW 1983, 764 = StV 1983, 100 = NStZ 1983, 360; 19.03.2013 - 1 StR 647/12 und 08.06.2016 - 5 StR 564/15 = NStZ 2017, 276; Beschluss vom 22.03.2017 - 5 StR 6/17 = NStZ 2017, 576 = NJW 2017, 3458; 14.06.2017 - 2 StR 140/17 = NStZ-RR 2017, 303; 23.08.2017 - 5 StR 303/17 = NStZ-RR 2018, 10; 29.08.2017 - 4 StR 116/17 und 07.09.2017 - 5 StR 350/17 [bei juris]).

    Seit einer grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs bereits aus dem Jahr 1982 (BGH, Urt. v. 03.12.1982 - 2 StR 550/82 = BGHSt 31, 170 = NJW 1983, 764 = JZ 1983, 262 = StV 1983, 100 = JuS 1983, 556 = NStZ 1983, 360 = JR 1984, 70) entspricht es ebenfalls ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (aus der neueren Rspr. vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 07.09.2017 - 5 StR 350/17; 29.08.2017 - 4 StR 116/17; 23.08.2017 - 5 StR 303/17 [jeweils bei juris]; 22.03.2017 - 5 StR 6/17 = NStZ 2017, 576 = NJW 2017, 3458; 14.06.2017 - 2 StR 140/17 = NStZ-RR 2017, 303, jeweils m.w.N.), dass bei der für die Beurteilung relevanten Tätervorstellung nicht etwa, wie das LG dies offensichtlich getan hat, auf den ursprünglichen Tatplan abzustellen ist.

  • KG, 26.09.2019 - 121 Ss 11/19

    Handlungswillen bei Erkennen illegaler Herkunft von Geld

    Insbesondere ist es dem Revisionsgericht verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch eine eigene zu ersetzen oder sie etwa nur deshalb zu beanstanden, weil aus seiner Sicht eine andere Bewertung der Beweise näher gelegen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17 -, juris).
  • KG, 30.03.2022 - 121 Ss 133/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung im Urteil; Aussage gegen Aussage

    Insbesondere ist es dem Revisionsgericht verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch eine eigene zu ersetzen oder sie etwa nur deshalb zu beanstanden, weil aus seiner Sicht eine andere Bewertung der Beweise näher gelegen hätte (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 303, 304).
  • KG, 02.09.2019 - 121 Ss 87/19

    Lückenhafte Beweiswürdigung: Darlegungen im Urteil zur Täteridentifizierung

    Insbesondere ist es dem Revisionsgericht verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch eine eigene zu ersetzen oder sie etwa nur deshalb zu beanstanden, weil aus seiner Sicht eine andere Bewertung der Beweise näher gelegen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17 -, juris).
  • KG, 26.09.2019 - 2 Ss 18/19
    Insbesondere ist es dem Revisionsgericht verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch eine eigene zu ersetzen oder sie etwa nur deshalb zu beanstanden, weil aus seiner Sicht eine andere Bewertung der Beweise näher gelegen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17 -, juris).
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