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   BGH, 21.05.2003 - 2 StR 143/03   

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https://dejure.org/2003,7265
BGH, 21.05.2003 - 2 StR 143/03 (https://dejure.org/2003,7265)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2003 - 2 StR 143/03 (https://dejure.org/2003,7265)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 2 StR 143/03 (https://dejure.org/2003,7265)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verjährungsfrist für sexuellen Mißbrauch einer Schutzbefohlenen; Aufhebung von rechtsfehlerfrei bemessenen Einzelstrafen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 78 Abs. 1
    Verjährung bei Tateinheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.08.1999 - 2 StR 312/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Doppelverwertungsverbot; Verfahrenseinstellung;

    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 2 StR 143/03
    Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung darauf hin, daß strafschärfende Erwägungen wie jene des angefochtenen Urteils, der Angeklagte habe die Geschädigte als Sexualobjekt behandelt und die Straftaten stellten sich als systematische Übergriffe auf deren sexuelle Selbstbestimmung dar, im Hinblick auf das Doppelverwertungsverbot (§ 46 Abs. 3 StGB) nicht unbedenklich sind (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4).
  • BGH, 09.10.2012 - 4 StR 381/12

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Tathandlung des Anbietens: kein Erfordernis der

    Zwar sind derartige Formulierungen grundsätzlich nicht unbedenklich (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 2 StR 143/03), doch durfte hier die sich von üblichen Missbrauchsfällen abhebende, die gesamte Existenz des Tatopfers umfassende Herabwürdigung durch den Angeklagten strafschärfend berücksichtigt werden.
  • BGH, 21.06.2022 - 5 StR 110/22

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Vermischung von Aspekten der

    Denn sie beziehen sich auf Tatumstände, die zum Tatbild einer Sexualstraftat gehören und haben den Gesetzgeber bereits dazu veranlasst, entsprechende Handlungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung unter Strafe zu stellen; sie können für sich daher den Unrechtsgehalt einer Tat nicht erhöhen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 48/08; Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 2 StR 461/20; vom 17. Oktober 2018 - 2 StR 367/18; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, NStZ 2014, 409; vom 21. Mai 2003 - 2 StR 143/03; vom 22. Oktober 1986 - 2 StR 516/86, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 1).
  • LG Köln, 27.10.2011 - 110 KLs 17/11

    Schuldspruch wegen Urkundenfälschung in der Form des Herstellens und wegen

    Die zu Ziff. 5) und 6) festgestellten Taten waren zwar verjährt, konnten aber - wenn auch nicht mit demselben Gewicht wie nichtverjährte Taten - unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGH vom 05.10.2007, 2 StR 441/07, BGH vom 21.05.2003, 2 StR 143/03).
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