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   BGH, 23.06.2006 - 2 StR 147/06   

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https://dejure.org/2006,10467
BGH, 23.06.2006 - 2 StR 147/06 (https://dejure.org/2006,10467)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2006 - 2 StR 147/06 (https://dejure.org/2006,10467)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - 2 StR 147/06 (https://dejure.org/2006,10467)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs im Rahmen des Revisionsverfahrens; Gleichzeitige Verwirklichung der Merkmale Bandeneinfuhr und Bandenhandel; Verbindung zu einer einzigen Tat

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 357; ; BtMG § 30 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a
    Konkurrenzen innerhalb § 30a BtMG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 23.06.2006 - 2 StR 147/06
    Wird - wie hier - in den Fällen des § 30 a BtMG neben dem Merkmal der Bandeneinfuhr auch das des Bandenhandels verwirklicht, liegt nur eine Tat im Sinne einer Bewertungseinheit vor; der Bandenhandel verbindet die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte, insbesondere auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat (BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 1).
  • BGH, 14.04.2010 - 2 StR 70/10

    Schuldspruchberichtigung beim unerlaubten Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Wird - wie hier - neben dem Merkmal des Bandenhandels auch das der Einfuhr verwirklicht, liegt nur eine Tat im Sinne einer Bewertungseinheit vor; der Bandenhandel verbindet die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte, insbesondere auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat (st. Rspr., vgl. BGH BtMG § 30 a Konkurrenzen 1; Senatsbeschlüsse vom 23. Juni 2006 - 2 StR 147/06 und vom 24. Oktober 2007 - 2 StR 232/07).
  • BGH, 01.07.2009 - 2 StR 194/09

    Verbindung zu einer Bewertungseinheit durch Bandenhandel (im Rahmen ein- und

    In den Fällen des § 30a Abs. 1 BtMG verbindet der Bandenhandel die im Rahmen ein- und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung, also auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (BGH NStZ 1994, 496; NStZ-RR 1999, 219; Senat, Beschl. v. 23. Juni 2006 - 2 StR 147/06).
  • BGH, 24.10.2007 - 2 StR 232/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Bewertungseinheit)

    Wird - wie hier - in den Fällen des § 30a BtMG neben dem Merkmal der Bandeneinfuhr auch das des Bandenhandels verwirklicht, liegt nur eine Tat im Sinne einer Bewertungseinheit vor; der Bandenhandel verbindet die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte, insbesondere auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 1; Senatsbeschluss vom 23. Juni 2006 - 2 StR 147/06).
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