Rechtsprechung
BGH, 14.05.2008 - 2 StR 147/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 31 BtMG; § 261 StPO
Beweiswürdigung (Betäubungsmittelstraftaten; Aufklärungshilfe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Erkennbarkeit der Einbeziehung aller entscheidungsrelevanten Umstände aus den Urteilsgründen bei Überführung überwiegend durch die Angaben selbst tatbeteiligter Zeugen; Pflicht zur umfassenden Darstellung und Bewertung der Umstände, des näheren ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Beweiswürdigung bei Aussage des Belastungszeugen als wesentlichem Beweismittel - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2008, 451
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.10.2001 - 1 StR 415/01
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Zirkelschluss; zulässiges …
Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 2 StR 147/08
Das gilt aber nicht, wenn sie lückenhaft oder unklar ist (vgl. BGH NStZ 2002, 161; 2007, 538). - BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04
Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts …
Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 2 StR 147/08
Ist ein tatbeteiligter Zeuge, auf dessen belastende Aussage die Überführung des Angeklagten entscheidend gestützt wird, bereits wegen seiner Beteiligung an derselben Betäubungsmittelstraftat verurteilt worden, muss die Beweiswürdigung deshalb erkennen lassen, ob sich der Betreffende eine Strafmilderung als Aufklärungsgehilfe verdient hat oder nicht (BGH NStZ 2004, 691, 692). - BGH, 29.04.2003 - 1 StR 88/03
Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei Aussage gegen Aussage; Kronzeugenregelung)
Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 2 StR 147/08
b) Schließlich ist auch die Würdigung der Aussage des Zeugen Ku. nicht frei von Mängeln: Für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung gerade bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist es regelmäßig ein wichtiger Gesichtspunkt, ob sich der Zeuge durch seine Aussage in dem gegen ihn selbst gerichteten Verfahren im Hinblick auf § 31 BtMG entlasten wollte; für diesen Fall besteht nämlich die nicht fern liegende Gefahr, dass der "Aufklärungsgehilfe", der sich durch seine Aussage Vorteile verspricht, den Nichtgeständigen zu Unrecht belastet (BGH NStZ-RR 2003, 245).
- BGH, 04.08.2004 - 5 StR 267/04
Beweiswürdigung bei illegalem Rauschgifthandel in einer Justizvollzugsanstalt …
Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 2 StR 147/08
Dazu ist es jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden zur Würdigung der widersprüchlichen Aussagen der in ein Geflecht illegalen Rauschgifthandels verwickelten Auskunftspersonen, deren Motivation möglicherweise auf eigene Vorteile oder auf die Abwehr weiterer Beschuldigungen ausgerichtet war, erforderlich, die Umstände der Entstehung und den näheren Inhalt der die Angeklagten belastenden Aussagen sowie deren Entwicklung darzustellen und zu bewerten (vgl. BGH, Beschl. v. 4. August 2004, 5 StR 267/04). - BGH, 07.05.1996 - 4 StR 187/96
Urteilsgründe - Entscheidungsbeeinflussung - Angeklagter - Überführung
Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 2 StR 147/08
In einem Fall, in dem ein Angeklagter zwar nicht allein, aber doch überwiegend durch die Angaben selbst tatbeteiligter Zeugen überführt werden soll, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH NStZ-RR 1996, 300). - BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; aussagepsychologisches Gutachten; …
Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 2 StR 147/08
Das gilt aber nicht, wenn sie lückenhaft oder unklar ist (vgl. BGH NStZ 2002, 161; 2007, 538).
- BGH, 05.07.2010 - 5 StR 156/10
Beweiswürdigung (besonders problematische Beweislage; Angaben eines …
aa) In einem Fall, in dem ein Angeklagter - wie hier - zwar nicht allein, aber doch überwiegend durch die Angaben anderer Tatbeteiligter überführt werden soll, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle entscheidungsrelevanten Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 19; BGH NStZ-RR 1996, 300).Das gilt in besonderem Maße, wenn widersprüchliche Angaben von Tatbeteiligten zu würdigen sind, die in ein Geflecht illegalen Rauschgifthandels verwickelt sind und naheliegend eigene Vorteile durch vermeintlich geständige Angaben zu erlangen oder fremde Beschuldigungen abzuwehren suchen; unter solchen Vorzeichen ist es erforderlich, die Umstände der Entstehung und den näheren Inhalt der belastenden Angaben sowie deren Entwicklung darzustellen und zu bewerten (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 19; BGH, Beschluss vom 4. August 2004 - 5 StR 267/04; Brause, NStZ 2007, 505, 510).
- BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22
Entscheidende Abhängigkeit der Überzeugung von der Täterschaft einer …
aa) Hängt - wie hier - die Überzeugung von der Täterschaft einer bestreitenden Angeklagten entscheidend von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Mittäterin ab, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19 Rn. 19;… vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19 Rn. 11; vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08, StV 2008, 451; BGH, Beschlüsse vom 22. März 2023 - 6 StR 445/22, NStZ-RR 2023, 222; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183).Dabei kann es geboten sein, die Umstände der Entstehung und den näheren Inhalt der die Angeklagte belastenden Aussage sowie deren Entwicklung darzustellen und zu bewerten, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob die Überzeugungsbildung des Tatgerichts auf rational nachvollziehbaren Erwägungen beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08, StV 2008, 451; BGH, Beschluss vom 22. März 2023 - 6 StR 445/22, NStZ-RR 2023, 222 mwN).
- BGH, 17.03.2009 - 4 StR 662/08
Lückenhafte Beweiswürdigung (Darstellungsanforderungen bei Verurteilung auf Grund …
Dies gilt umso mehr, wenn sich nicht von selbst versteht, auf welchen eigenen Wahrnehmungen der Auskunftsperson die Feststellungen zu zentralen Einzelheiten des Hergangs der Taten beruhen (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08 m.w.N.).
- BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Aussagen tatbeteiligter Zeugen)
Dafür ist es in einem Fall wie dem vorliegenden mit unterschiedlichen Angaben tatbeteiligter Personen erforderlich, die Umstände der Entstehung und den näheren Inhalt der den Angeklagten belastenden Aussage sowie deren Entwicklung darzustellen und zu bewerten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08 Rn. 7 und vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08 Rn. 7). - BGH, 08.08.2008 - 2 StR 277/08
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitteilung des …
Zwar hat das Landgericht - abgesehen vom Fall 27 der Anklage vom 10. November 2007 - nicht, wie erforderlich (vgl. BGH, Beschl. vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08), den Mindestwirkstoffgehalt der gehandelten Drogen mitgeteilt; die Einstufung der Qualität als "in der Regel durchschnittlich" bzw. "in aller Regel gut durchschnittlich" genügt insoweit nicht. - BGH, 26.09.2012 - 5 StR 402/12
Unzureichende Beweiswürdigung (mangelnde Aussagekonstanz bei Angaben des …
Dazu hätte die Strafkammer die Entstehung und den Inhalt der den Angeklagten belastenden Angaben sowie deren Entwicklung näher darlegen und bewerten müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 19, vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08, NStZ-RR 2009, 212, und vom 4. August 2004 - 5 StR 267/04). - BGH, 22.03.2023 - 6 StR 445/22
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
Dabei kann es geboten sein, die Umstände der Entstehung und den näheren Inhalt der den Angeklagten belastenden Aussage sowie deren Entwicklung darzustellen und zu bewerten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08; vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183), um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob die Überzeugungsbildung des Tatgerichts auf rational-nachvollziehbaren Erwägungen beruht.