Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1995 - 2 StR 150/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4031
BGH, 05.05.1995 - 2 StR 150/95 (https://dejure.org/1995,4031)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1995 - 2 StR 150/95 (https://dejure.org/1995,4031)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1995 - 2 StR 150/95 (https://dejure.org/1995,4031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Maßregelung - Rausch - Rauschzustand - Schuldunfähigkeit - Erfolgsaussicht der Therapie - Therapiebereitschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 05.05.1995 - 2 StR 150/95
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGHSt 37, 5 f.).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 05.05.1995 - 2 StR 150/95
    Die Nichtanwendung des § 64 StGB ist vom Rechtsmittelangriff auch nicht ausgenommen worden (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 29.06.2010 - 4 StR 241/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Bei der ausdrücklich erklärten Therapiebereitschaft des Angeklagten ist nicht anzunehmen, dass es an der hinreichend konkreten Aussicht eines Behandlungserfolges (§ 64 Satz 2 StGB) fehlt (vgl. BGH, Beschl. vom 5. Mai 1995 - 2 StR 150/95, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 6).
  • BGH, 30.01.1996 - 4 StR 757/95

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 6; BGH, Beschluß vom 16. Januar 1996 - 1 StR 735/95).
  • BGH, 01.09.1998 - 4 StR 407/98

    Voraussetzungen zur Berichtigung des Schuldspruchs - Voraussetzungen zur

    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 6).
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 130/97

    Ablehnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anforderungen an die

    Bei ausdrücklich erklärter Therapiebereitschaft ist aber nicht anzunehmen, daß eine hinreichende konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg von vornherein fehlt (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 6; Tröndle StGB 48. Aufl. § 64 Rn. 7 a, m. N.).
  • BGH, 15.11.1995 - 5 StR 595/95

    Aufhebung eines Urteils in der Revision aufgrund fehlender Auseinandersetzung des

    Wegen des an die Stelle der Vorschrift des § 64 Abs. 2 StGB getretenen Maßstabs der erforderlichen hinreichenden konkreten Heilungsaussicht weist der Senat auf die Entscheidungen BVerfGE 91, 1 = NStZ 1994, 578 und BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 6 hin.
  • BGH, 01.11.1995 - 5 StR 518/95

    Unterlassene Prüfung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Deshalb vermag der Senat dem angefochtenen Urteil auch nicht zu entnehmen, ob der Tatrichter etwa von einer erfolgten Heilung des Angeklagten ausgegangen ist oder ob das Landgericht etwa die erforderliche hinreichende konkrete Heilungsaussicht (vgl. BVerfGE 91, 1 = NStZ 1994, 578; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 6) hat verneinen wollen.
  • OLG Jena, 29.04.2016 - 1 OLG 121 Ss 6/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begründungsanforderungen hinsichtlich

    Für eine Erfolgsaussicht könnten etwa eine zwischenzeitlich erreichte Abstinenz oder Verringerung des Konsums, eigeninitiative Therapieversuche, die erfolgreiche Absolvierung schulischer und beruflicher Ausbildung und Erfahrungen mit Erwerbstätigkeit - sowie als gewichtigster Gesichtspunkt die Therapiebereitschaft des Angeklagten sprechen (vgl. Schönke/Schröder, a.a.O., Rn. 17; MüKo-van Gemmeren, a.a.O., Rn. 66 und 67, jeweils m.w.N.), weshalb bei ausdrücklich erklärter (ernstlicher) Therapiebereitschaft seinerseits (regelmäßig) nicht anzunehmen ist, dass es an der hinreichend konkreten Aussicht eines Behandlungserfolges fehlt (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 307; Beschluss vom 05.05.1995, 2 StR 150/95, bei juris; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 64 Rn. 21).
  • BGH, 10.02.1998 - 4 StR 662/97

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hinreichend konkrete

    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 6).
  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 628/96

    Pflicht zur strafmildernden Berücksichtigung der Tatsache, dass eine Tat im

    Nach den Feststellungen zu dem langjährigen Alkoholmißbrauch durch den Angeklagten (UA 3, 11), seiner bisherigen Straffälligkeit unter alkoholischer Beeinflussung (UA 6, 12) und der jetzt abgeurteilten, wiederum unter Alkoholeinfluß begangenen Tat drängte sich diese Prüfung jedoch auf (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 4, 6; BGH StV 1995, 635).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht