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   BGH, 16.07.2008 - 2 StR 161/08 (1)   

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https://dejure.org/2008,6848
BGH, 16.07.2008 - 2 StR 161/08 (1) (https://dejure.org/2008,6848)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2008 - 2 StR 161/08 (1) (https://dejure.org/2008,6848)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 2 StR 161/08 (1) (https://dejure.org/2008,6848)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 120 StPO; § 126 StPO; § 126a StPO
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Unterbringungsbefehl

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; Bagatellkriminalität)

  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - 2 StR 161/08
    Deshalb darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11 und 26).
  • BGH, 31.10.1989 - 5 StR 496/89

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - 2 StR 161/08
    Deshalb darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11 und 26).
  • BGH, 14.07.2005 - 4 StR 135/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - 2 StR 161/08
    Nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragen, rechtfertigen eine Unterbringung nach § 63 StGB (BGH NStZ-RR 2005, 303).
  • BGH, 03.09.2015 - 1 StR 255/15

    Erwerb kinder- und jugendpornographischer Schriften (mehrere Dateidownloads

    Die zu erwartenden Taten müssen aber, um schwere Störungen des Rechtsfriedens besorgen zu lassen, grundsätzlich zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sein (BGH aaO sowie BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 2 StR 161/08; vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; vom 6. März 2013 - 1 StR 654/12, NStZ-RR 2013, 303, 304 jeweils mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dies erfordert zwar nicht, dass die Anlasstaten selbst erheblich sind, die zu erwartenden Taten müssen aber schwere Störungen des Rechtsfriedens besorgen lassen und daher zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2008 - 4 StR 9 6/08; vom 16. Juli 2008 - 2 StR 161/08 jeweils mwN).

    Jedoch sind solche Verhaltensweisen innerhalb einer Einrichtung nicht ohne weiteres denjenigen Handlungen gleichzusetzen, die ein Täter außerhalb einer Betreuungseinrichtung begeht (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2008 - 2 StR 161/08 mwN).

  • BGH, 18.11.2013 - 1 StR 594/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt (Voraussetzungen:

    Die zu erwartenden Taten müssen aber schwere Störungen des Rechtsfriedens besorgen lassen und daher grundsätzlich zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sein (BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 2 StR 161/08 und vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; vom 6. März 2013 - 1 StR 654/12, NStZ-RR 2013, 303, 304 jeweils mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241).
  • LG Hagen, 06.01.2021 - 49 KLs 29/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Faustschlag ins Gesicht,

    Dies erfordert zwar nicht, dass die Anlasstaten selbst erheblich sind, die zu erwartenden Taten müssen aber schwere Störungen des Rechtsfriedens besorgen lassen und daher zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sein (vgl. BGH, Beschl. vom 22.02.2011, Az. 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; BGH, Beschl. vom 18.03.2008, Az. 4 StR 6/08, RuP 2008, 226; BGH, Beschl. vom 16.07.2008, Az. 2 StR 161/08, juris).
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 654/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Die zu erwartenden Taten müssen aber schwere Störungen des Rechtsfriedens besorgen lassen und daher grundsätzlich zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sein (BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 2 StR 161/08 und vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202 jeweils mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241).
  • BGH, 13.12.2011 - 5 StR 422/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Die außerordentlich beschwerende Maßregel der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus setzt eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades voraus, dass von dem Betroffenen in Zukunft rechtswidrige Taten von Erheblichkeit zu erwarten sind; die bloße Möglichkeit genügt dementsprechend nicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 1992 - 5 StR 333/92, NStZ 1992, 538, vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99, NStZ 1999, 611, 612, und vom 16. Juli 2008 - 2 StR 161/08, Rn. 7; jeweils mwN).
  • LG Arnsberg, 08.04.2019 - 2 KLs 3/19
    Dies erfordert zwar nicht, dass die Anlasstaten selbst erheblich sind, die zu erwartenden Taten müssen aber schwere Störungen des Rechtsfriedens besorgen lassen und daher zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sein (vgl. BGH, Beschluss v. 19.01.2017, 4 StR 595/16, -juris; Beschluss v. 22.02.2011, 4 StR 635/10, -juris; Beschluss v. 18.03.2008, 4 StR 6/08, - juris; Beschluss vom 16.07.2008, 2 StR 161/08, - juris, jeweils m.w.N.).
  • KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Voraussetzungen nach der

    So wurden vom Bundesgerichtshof z. B. Betrugsschäden von jeweils 100 bis 185 Euro als "zweifellos" erhebliche Taten im Sinne des § 63 StGB angesehen (BGH, Beschluss vom 20. November 2007, 1 StR 518/07, bei juris Rn. 8), ebenso ein Diebstahl mit einem Beutewert von umgerechnet gut 290 Euro (BGH, Beschluss v.10. Dezember 1993, 1 StR 762/93, bei juris Rn. 2; für den Fall der Sachbeschädigung unklar BGH, Beschluss vom 16. Juli 2008, 2 StR 161/08, bei juris Rn. 8, wonach "Gewalt nur gegen Sachen" anscheinend generell keine "erhebliche" Straftat sei; andere Ansicht BGH, Beschluss vom 18. März 1999, 4 StR 72/99, für das Inbrandsetzen von neun Containern mit Altpapier; vgl. hierzu auch MK-van Gemmeren, a. a. O., § 63 Rn. 55).
  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 488/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erhebliche rechtswidrige

    Deshalb darf sie nur angeordnet werden, wenn die Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen; die zu erwartenden Taten müssen schwere Störungen des Rechtsfriedens besorgen lassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08, Rn. 5; vom 16. Juli 2008 - 2 StR 161/08, Rn. 7; jeweils mwN).
  • LG Marburg, 12.01.2016 - 3 Qs 23/15

    Unverhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem

    Deshalb darf sie nur angeordnet werden, wenn die Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen; die zu erwartenden Taten müssen schwere Störungen des Rechtsfriedens besorgen lassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08, Rn. 5; vom 16. Juli 2008 - 2 StR 161/08, Rn. 7; jeweils mwN).
  • LG Bochum, 19.05.2020 - 241 Js 15/17
  • BGH, 09.10.2012 - 2 StR 180/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • LG Arnsberg, 15.03.2019 - 2 KLs 13/19
  • KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18

    Prüfung der Aussetzungsreife bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen

  • LG Berlin, 02.08.2011 - 534-19/11

    Sicherungsverfahren: Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem

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