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   BGH, 16.07.2013 - 2 StR 163/13   

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https://dejure.org/2013,25255
BGH, 16.07.2013 - 2 StR 163/13 (https://dejure.org/2013,25255)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2013 - 2 StR 163/13 (https://dejure.org/2013,25255)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 2 StR 163/13 (https://dejure.org/2013,25255)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 253 Abs. 1 StGB; § 255 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Räuberische Erpressung (Rechtswidrigkeit der Bereicherungsabsicht: Irrtum über das Vorliegen eines Anspruchs für die Bereicherung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 S 1 StGB, § 253 Abs 1 StGB, § 255 StGB
    Erpresserischer Menschenraub und räuberische Erpressung: Behandlung eines Irrtums über die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils

  • Wolters Kluwer

    Erörterungsmängel i.R.d. Beweiswürdigung hinsichtlich des Schuldspruchs wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung

  • rewis.io

    Erpresserischer Menschenraub und räuberische Erpressung: Behandlung eines Irrtums über die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 253
    Erörterungsmängel i.R.d. Beweiswürdigung hinsichtlich des Schuldspruchs wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tatbestandsirrtum möglich, wenn sich der Täter für die erstrebte Bereicherung eine nicht existente Anspruchsgrundlage vorstellt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 283
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 16.07.2013 - 2 StR 163/13
    Stellt sich der Täter für die erstrebte Bereicherung eine in Wirklichkeit nicht bestehende Anspruchsgrundlage vor, so handelt er dagegen in einem Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11, insoweit in StV 2013, 73 nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 253 Rn. 20, jeweils mwN).

    Dies könnte aber dafür sprechen, dass er die Vorstellung hatte, einen von der Rechtsordnung anerkannten und daher gerichtlich durchsetzbaren Anspruch (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 329) zu haben.

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10

    Absicht rechtswidriger Zueignung (versuchter schwerer Raub; versuchte schwere

    Auszug aus BGH, 16.07.2013 - 2 StR 163/13
    Der Täter will sich oder einen Dritten dann zu Unrecht bereichern, wenn er einen Vermögensvorteil erstrebt, auf den er oder der Dritte keinen rechtlich begründeten Anspruch haben (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 402/10, NStZ 2011, 519 mwN).
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11

    Voraussetzungen eines beachtlichen Tatbestandsirrtums bei der (besonders schweren

    Auszug aus BGH, 16.07.2013 - 2 StR 163/13
    Stellt sich der Täter für die erstrebte Bereicherung eine in Wirklichkeit nicht bestehende Anspruchsgrundlage vor, so handelt er dagegen in einem Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11, insoweit in StV 2013, 73 nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 253 Rn. 20, jeweils mwN).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 136/14

    Vorsatzausschließender Tatumstandsirrtum beim Abrechnungsbetrug

    Zugleich bestand kein Vorsatz hinsichtlich eines Vermögensschadens und einer Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung im gesamten Abrechnungsumfang (vgl. insoweit zu einem von st. Rspr. angenommenen Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit erstrebter Vermögensvorteile bzw. Bereicherung bei irriger Annahme eines tatsächlich nicht bestehenden Anspruchs BGH, Urteile vom 20. März 1953 - 2 StR 60/53, BGHSt 4, 105, 106 f.; vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 389/96, BGHSt 42, 268, 272; vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328 f., und vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 402/10, NStZ 2011, 519; Beschlüsse vom 9. Juli 2003 - 5 StR 65/02, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 4, und vom 16. Juli 2013 - 2 StR 163/13, StV 2014, 283; zusammenfassend zur Irrtumsproblematik bzgl. dieses Tatbestandsmerkmals beim Betrug LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 268 f.; NK/Kindhäuser, 4. Aufl., § 263 Rn. 370; Hefendehl in MüKoStGB, 2. Aufl., § 263 Rn. 812).
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