Rechtsprechung
BGH, 25.09.2014 - 2 StR 163/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 350 StPO
Recht auf Beistand eines Verteidigers (Anwesenheit des gewählten Verteidigers in der Revisionshauptverhandlung - lexetius.com
StPO §§ 140 Abs. 2 Satz 1, 350 Abs. 2 Satz 1; MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c
- openjur.de
§§ 350 Abs. 2 Satz 1, 140 Abs. 2 Satz 1 StPO; Art. 6 Abs. 3 EMRK
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 140 Abs 2 S 1 StPO, § 350 Abs 1 StPO, § 350 Abs 2 S 1 StPO, Art 6 Abs 3 Buchst c MRK
Verletzung des Verfahrensgrundrechts eines Angeklagten auf Verteidigung: Durchführung einer Revisionshauptverhandlung in Abwesenheit des Wahlverteidigers; notwendige Bestellung des Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger bei dessen - angekündigten - Ausbleiben im Termin - IWW
§ 350 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StPO, § 350 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 140 StPO
- Wolters Kluwer
Bestellung eines Pflichtverteidigers für die Revisionshauptverhandlung zur Sicherung der Durchführung des Verfahrens bei Abwesenheit eines Wahlverteidigers
- rewis.io
Verletzung des Verfahrensgrundrechts eines Angeklagten auf Verteidigung: Durchführung einer Revisionshauptverhandlung in Abwesenheit des Wahlverteidigers; notwendige Bestellung des Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger bei dessen - angekündigten - Ausbleiben im Termin
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestellung eines Pflichtverteidigers für die Revisionshauptverhandlung zur Sicherung der Durchführung des Verfahrens bei Abwesenheit eines Wahlverteidigers
- rechtsportal.de
Bestellung eines Pflichtverteidigers für die Revisionshauptverhandlung zur Sicherung der Durchführung des Verfahrens bei Abwesenheit eines Wahlverteidigers
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)
Neues vom "Rebellensenat” des BGH: Eine Vorsitzendenverfügung mit (Pflichtverteidiger)Folgen
- beck-blog (Kurzinformation und Diskussion)
Keine Revisionshauptverhandlung ohne Verteidiger
- lto.de (Kurzinformation)
Verfügung eines BGH-Senatsvorsitzenden - Keine Revisionshauptverhandlung ohne Verteidiger
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Revisionshauptverhandlung in Strafsachen darf nicht ohne Verteidiger stattfinden
- strafakte.de (Kurzinformation)
Revisionshauptverhandlung nicht ohne Verteidiger
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Nicht ohne meinen Anwalt - Revisionshauptverhandlungen dürfen nicht ohne den vom Angeklagten gewählten Strafverteidiger stattfinden
- bayrvr.de (Pressemitteilung)
Revisionshauptverhandlung in Strafsachen darf nicht ohne Verteidiger stattfinden
- haerlein.de (Kurzinformation)
Revisionshauptverhandlung in Strafsachen beim Bundesgerichtshof darf nicht (mehr) ohne Verteidiger stattfinden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Revisionshauptverhandlung in Strafsachen darf nicht ohne Verteidiger stattfinden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Revisionshauptverhandlung in Strafsachen ohne Verteidiger - Kein Verzicht für Angeklagten auf Verteidigung aus Kostengründen
Besprechungen u.ä. (4)
- Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)
Neues vom "Rebellensenat” des BGH: Eine Vorsitzendenverfügung mit (Pflichtverteidiger)Folgen
- beck-blog (Kurzinformation und Diskussion)
Keine Revisionshauptverhandlung ohne Verteidiger
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Angeklagter muss in Revisionshauptverhandlung anwaltlich vertreten sein
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verhinderter-Verteidiger-Fall
§§ 140, 350 Abs. 2 StPO, Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK
Notwendige Verteidigung, Anwesenheit des Verteidigers, Pflichtverteidigung
Verfahrensgang
- LG Fulda, 11.12.2013 - 22 Js 6852/13
- BGH, 25.09.2014 - 2 StR 163/14
- BGH, 07.01.2015 - 2 StR 163/14
Papierfundstellen
- (Für BGHSt vorgesehen)
- NJW 2014, 3527
- NStZ 2015, 47
- StV 2015, 79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.03.1964 - 5 StR 54/64
Erstattung von Reisekosten - Erstreckung der Beiordnung eines Verteidigers auf …
Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 2 StR 163/14
Nach der bisherigen Rechtsprechung und Übung ist ein Pflichtverteidiger für die Revisionshauptverhandlung nur dann zu bestellen, wenn ein "schwerwiegender Fall" vorliegt (BVerfGE 46, 202) oder die Rechtslage besonders schwierig ist (vgl. BGHSt 19, 258;… Meyer-Goßner/ Schmitt StPO 57. Aufl. § 350 Rn. 7 f. mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der …
Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 2 StR 163/14
Nach der bisherigen Rechtsprechung und Übung ist ein Pflichtverteidiger für die Revisionshauptverhandlung nur dann zu bestellen, wenn ein "schwerwiegender Fall" vorliegt (BVerfGE 46, 202) oder die Rechtslage besonders schwierig ist (vgl. BGHSt 19, 258;… Meyer-Goßner/ Schmitt StPO 57. Aufl. § 350 Rn. 7 f. mit weiteren Nachweisen).
Rechtsprechung
BGH, 07.01.2015 - 2 StR 163/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 249 Abs. 1 StGB; § 250 Abs. 1, Abs. 4 StGB
Schwerer Raub (Verknüpfung von Nötigungsmittel und Wegnahme: Finalität; Voraussetzungen eines minder schweren Falls) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 242 StGB, §§ 240 Abs. 1, 22, 23 StGB, § 250 Abs. 3 StGB, § 56 Abs. 2 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB
- Wolters Kluwer
Abgrenzung des Diebstahls vom Raub bei der Wegnahme von Bargeld
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 242; BGB § 249
Abgrenzung des Diebstahls vom Raub bei der Wegnahme von Bargeld - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Fulda, 11.12.2013 - 22 Js 6852/13
- BGH, 25.09.2014 - 2 StR 163/14
- BGH, 07.01.2015 - 2 StR 163/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 07.01.2015 - 2 StR 163/14
Bei der Prüfung, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweicht, dass die Anwendung des für einen minder schweren Fall vorgesehenen Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint, ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (vgl. etwa BGHSt 26, 97, 98;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; BGH NStZ 2009, 37). - BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02
Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges; …
Auszug aus BGH, 07.01.2015 - 2 StR 163/14
Hinzu kommt, dass die Annahme eines minder schweren Falles wegen der mit der Schaffung des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB vorgenommenen gesetzgeberischen Wertung jedenfalls nicht allein bzw. wesentlich mit dem Umstand begründet werden darf, dass bei der Tat eine Scheinwaffe eingesetzt worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 265). - BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86
Ermessen des Tatrichters im Rahmen der Strafzumessung bei Abwägung von …
Auszug aus BGH, 07.01.2015 - 2 StR 163/14
Bei der Prüfung, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweicht, dass die Anwendung des für einen minder schweren Fall vorgesehenen Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint, ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (vgl. etwa BGHSt 26, 97, 98; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; BGH NStZ 2009, 37).
- BGH, 10.12.2019 - 3 StR 514/19
Kurze Freiheitsstrafe (Unerlässlichkeit zur Verteidigung der Rechtsordnung); …
Daraus ergibt sich nicht, dass bei der Prüfung eines minder schweren Falles die gebotene Gesamtwürdigung aller strafzumessungserheblichen Umstände vorgenommen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, NStZ-RR 2018, 104; Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 163/14, juris Rn. 29).