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BGH, 09.12.1988 - 2 StR 164/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung zu Lasten des Angeklagten bei ausschließlichem Verfahrenshindernis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrenseinstellung - Psychische und intellektuelle Verfassung - Komplizierte Prozeßführung - Verhandlungsunfähigkeit
Papierfundstellen
- StV 1989, 239
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde …
In dem Beschluß vom 9. Dezember 1988 - 2 StR 164/88 - hat der 2. Strafsenat die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung, mit der die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse auferlegt worden waren, verworfen, weil "nach Aktenlage" nicht davon auszugehen war, daß der Angeklagte, wenn seine Verhandlungsfähigkeit zu bejahen gewesen wäre, wegen der ihm vorgeworfenen Tat verurteilt werden würde. - OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06
Nichterscheinen in der Berufungshauptverhandlung: Anforderungen an das Vorliegen …
- LG Aachen, 11.12.2020 - 60 KLs 15/19
Sicherungsverfahrens; Verhandlungsunfähigkeit; Vernehmungsunfähigkeit
Die Frage der Vernehmungsfähigkeit des Beschuldigten ist dabei im Freibeweisverfahren zu klären (vgl. BGH, Urt. v. 09.12.1988 - 2 StR 164/88 zur Verhandlungsfähigkeit). - BGH, 13.09.2016 - 4 StR 251/16
Feststellung der Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten im Freibeweisverfahren; …
Ob das der Fall war, hat im jetzigen Verfahrensstadium der Senat von Amts wegen im Freibeweisverfahren zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1988 - 2 StR 164/88, BGHR vor § 1 Verfahrenshindernis, Verhandlungsfähigkeit 1; Urteil vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 575/92). - BGH, 23.04.1998 - 4 StR 67/98
Anhaltspunkte für die Annahme einer Verhandlungsunfähigkeit - Voraussetzungen für …
Ob der Angeklagte verhandlungsfähig war, ist vom Revisionsgericht im Wege des Freibeweises zu prüfen (BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis Verhandlungsfähigkeit 1).