Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1978 - 2 StR 165/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1701
BGH, 21.06.1978 - 2 StR 165/78 (https://dejure.org/1978,1701)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1978 - 2 StR 165/78 (https://dejure.org/1978,1701)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1978 - 2 StR 165/78 (https://dejure.org/1978,1701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,1701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Erfordernis der Öffentlichkeit der Verhandlung, bei Verlegung der Hauptverhandlung in die Wohnung des Angeklagten - Anforderungen an die Erhebung einer Aufklärungsrüge - Strafschärfende Berücksichtigung eines Umstandes der ein gesetzliches ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § § 283 Abs. 1 Nr. 2

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.11.1973 - 1 StR 405/73

    Untreue in Tateinheit mit versuchtem Betrug - Rüge einer Verletzung der

    Auszug aus BGH, 21.06.1978 - 2 StR 165/78
    Damit war, wie der Bundesgerichtshof in gleichartigen Fällen bereits entschieden hat, den an das Erfordernis der Öffentlichkeit zu stellenden Anforderungen ausreichend genügt (BGH, Urteil vom 13. November 1973 - 1 StR 405/73 -).
  • BGH, 27.01.1965 - 2 StR 53/64

    Besonders schwerer Fall des Betrugs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 21.06.1978 - 2 StR 165/78
    Alle für eine Unterbrechung der fünfjährigen Verjährungsfrist in Betracht kommenden Untersuchungshandlungen der Zwischenzeit bezogen sich auf Ermittlungen, welche ausschließlich wegen der Konkursvergehen geführt wurden, und konnten deshalb keine Unterbrechungswirkung für die erst später in die Untersuchung einbezogene Betrugstat entfalten (BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 4 StR 50/70 - im Anschluß an BGH 2 StR 53/64 vom 27. Januar 1965 bei Dallinger MDR 1970, 897).
  • BGH, 05.05.1970 - 4 StR 50/70

    Unterbrechung der Verjährung einer Strafverfolgung wegen einer bestimmten

    Auszug aus BGH, 21.06.1978 - 2 StR 165/78
    Alle für eine Unterbrechung der fünfjährigen Verjährungsfrist in Betracht kommenden Untersuchungshandlungen der Zwischenzeit bezogen sich auf Ermittlungen, welche ausschließlich wegen der Konkursvergehen geführt wurden, und konnten deshalb keine Unterbrechungswirkung für die erst später in die Untersuchung einbezogene Betrugstat entfalten (BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 4 StR 50/70 - im Anschluß an BGH 2 StR 53/64 vom 27. Januar 1965 bei Dallinger MDR 1970, 897).
  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

    In der Regel wird es sich dazu als notwendig erweisen, daß außer der Verkündung in der öffentlichen Sitzung durch eine Hinweistafel am Gerichtssaal auf Ort und Zeit der Weiterverhandlung hingewiesen wird, damit auch solche beliebigen Zuhörer davon erfahren können, die erst nach der Verkündung im Gerichtsgebäude erscheinen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 2 StR 165/78).
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99

    Verfahrenseinstellung gemäß § 260 Abs. 3 StPO; Strafverfolgungsverjährung;

    Der Umstand allein, daß die Beteiligungen in verschiedenen, in Ablichtung zum vorliegenden Verfahren genommenen Unterlagen beiläufig Erwähnung fanden - etwa in der (ursprünglich) anonymen Anzeige des Angeklagten, in dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 10. Januar 1994 sowie in den Protokollen der Aufsichtsratssitzungen vom 24. Mai 1989 und vom 21. September 1989 (Bl. 36 I, 87 I, 191 I, 195 I) genügt nicht; die Veranlassung der geschädigten Gesellschaften, sich an der B. AG zu beteiligen, ist -wie dem Akteninhalt eindeutig zu entnehmen ist zunächst nicht als mögliche Tathandlung des Angeklagten erkannt sowie zum Gegenstand der Ermittlungen gemacht und daher auch nicht vom Verfolgungswillen der Strafverfolgungsorgane umfaßt worden (vgl. BGH NStE Nr. 5 zu § 78 c StGB; BGH, Urteile vom 27. Januar 1965 - 2 StR 53/64 und vom 21. Juni 1978 - 2 StR 165/78; vgl. ferner BGH wistra 1991, 272, 273; StV 1993, 71, 72; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Handlung 1, 3; Jähnke aaO § 78 c Rdn. 8; Schäfer, Festschrift für Dünnebier (1982) S. 545, 548)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht