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   BGH, 29.03.2017 - 2 StR 17/17   

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https://dejure.org/2017,14953
BGH, 29.03.2017 - 2 StR 17/17 (https://dejure.org/2017,14953)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2017 - 2 StR 17/17 (https://dejure.org/2017,14953)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2017 - 2 StR 17/17 (https://dejure.org/2017,14953)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 67 Abs. 2 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 64 StGB, § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB, § 67 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt neben einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren; Unterbliebene Entscheidung über die Dauer des Vorwegvollzuges eines Teils der Freiheitsstrafe vor dem Vollzug der Unterbringung in einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 67 Abs. 2
    Anordnung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt neben einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren; Unterbliebene Entscheidung über die Dauer des Vorwegvollzuges eines Teils der Freiheitsstrafe vor dem Vollzug der Unterbringung in einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freiheitsstrafe über 3 Jahre, Entziehungsanstalt - und die Dauer des Vorwegvollzugs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.04.2012 - 2 StR 63/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang:

    Auszug aus BGH, 29.03.2017 - 2 StR 17/17
    § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB bestimmt, dass ein Teil der Maßregel vor der Strafe vollzogen werden soll, wenn - wie hier - die Unterbringung nach § 64 StGB neben einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren angeordnet wird; dabei ist dieser Teil der Strafe so zu bemessen, dass nach seiner Vollziehung und einer anschließenden Unterbringung eine Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (Senat, Beschluss vom 3. April 2012 - 2 StR 63/12), was der Senat hier mangels Feststellungen nicht prüfen kann.
  • BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge

    Die Vorschrift des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB bestimmt, dass ein Teil der Strafe vor der Maßregel vollzogen werden soll, wenn - wie hier - die Unterbringung nach § 64 StGB neben einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren angeordnet wird; dabei ist dieser Teil der Strafe so zu bemessen, dass nach seiner Vollziehung und einer anschließenden Unterbringung eine Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2017 - 2 StR 17/17).
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