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   BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09   

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BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09 (https://dejure.org/2009,5481)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2009 - 2 StR 170/09 (https://dejure.org/2009,5481)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09 (https://dejure.org/2009,5481)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 47 StGB; § 64 StGB; § 260 Abs. 4 StPO
    Strafzumessung bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten (Beruhen); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Bedeutung der mangelnden Therapiewilligkeit; Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG); Ausspruch der Einziehung in der Urteilsformel oder mithilfe ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Fehlens einer Therapiewilligkeit

  • Judicialis

    StGB § 47; ; StGB § 64; ; BtMG § 29 Abs. 1; ; BtMG § 29 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.11.2006 - 4 StR 404/06

    Tenorierung bei der Einziehung von Gegenständen

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09
    Ist die Einziehung von Gegenständen anzuordnen, sind diese in der Urteilsformel, oder sofern es sich um eine Vielzahl von Gegenständen handelt, jedenfalls in einer Anlage hierzu (vgl. BGHSt 9, 88, 90) so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung geschaffen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 8, 205, 211 f.; BGH, Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06).
  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ermessensspielraum -

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09
    Denn die Unterbringung nach § 64 StGB geht dieser dem Vollstreckungsverfahren vorbehaltenen Maßnahme vor; von der Anordnung der Unterbringung darf daher nicht abgesehen werden, weil eine Entscheidung nach § 35 BtMG ins Auge gefasst ist (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 7 und 8; BGH StraFo 2003, 100; StV 2008, 405, 406).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (andere Persönlichkeitsmängel neben der

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09
    In einem solchen Fall hat der Tatrichter zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 171, 172; Beschl. vom 5. Mai 2009 - 5 StR 99/09; Fischer StGB 56. Aufl. § 64 Rdn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09
    Dies kann lediglich ein gegen die Erfolgsaussicht sprechendes Indiz sein (BGH NJW 2000, 3015 f.).
  • BGH, 29.10.2002 - 3 StR 326/02

    Zwingende Anordnung der Maßregel - unabhängig vom Vorliegen des § 21 StGB

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09
    Denn die Unterbringung nach § 64 StGB geht dieser dem Vollstreckungsverfahren vorbehaltenen Maßnahme vor; von der Anordnung der Unterbringung darf daher nicht abgesehen werden, weil eine Entscheidung nach § 35 BtMG ins Auge gefasst ist (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 7 und 8; BGH StraFo 2003, 100; StV 2008, 405, 406).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09
    Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 15.07.1992 - 2 StR 266/92

    Unterlassen der gebotenen Unterbringung eines Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09
    Denn die Unterbringung nach § 64 StGB geht dieser dem Vollstreckungsverfahren vorbehaltenen Maßnahme vor; von der Anordnung der Unterbringung darf daher nicht abgesehen werden, weil eine Entscheidung nach § 35 BtMG ins Auge gefasst ist (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 7 und 8; BGH StraFo 2003, 100; StV 2008, 405, 406).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107).
  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09
    Ist die Einziehung von Gegenständen anzuordnen, sind diese in der Urteilsformel, oder sofern es sich um eine Vielzahl von Gegenständen handelt, jedenfalls in einer Anlage hierzu (vgl. BGHSt 9, 88, 90) so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung geschaffen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 8, 205, 211 f.; BGH, Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06).
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09
    Ist die Einziehung von Gegenständen anzuordnen, sind diese in der Urteilsformel, oder sofern es sich um eine Vielzahl von Gegenständen handelt, jedenfalls in einer Anlage hierzu (vgl. BGHSt 9, 88, 90) so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung geschaffen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 8, 205, 211 f.; BGH, Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber

  • BGH, 19.03.2004 - 2 StR 513/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussichten;

  • BGH, 28.04.2020 - 2 StR 95/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang; Prüfung,

    Sie verkennt, dass das Tatgericht bei einer fehlenden Therapiewilligkeit zu prüfen hat, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09 -, juris Rn. 5).
  • BGH, 10.03.2010 - 2 StR 34/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Denn die Unterbringung nach § 64 StGB geht dieser dem Vollstreckungsverfahren vorbehaltenen Maßnahme vor; von der Anordnung der Unterbringung darf daher nicht abgesehen werden, weil eine Entscheidung nach § 35 BtMG ins Auge gefasst ist (vgl. Senat, Beschl. v. 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09; BGH StV 2008, 405, 406).
  • LG Traunstein, 14.01.2022 - 6 KLs 280 Js 102098/16

    Krankheit, Erkrankung, Rentenversicherung, Angeklagte, Schadensersatz, Werbung,

    Die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe ist (in Abgrenzung zur Geldstrafe ab Dezember 2013) im Hinblick auf diese Umstände auch "unerlässlich" im Sinne des § 47 Abs. 1 StGB, wobei insoweit auch der Aspekt der Vielzahl der Einzelfälle (wenn auch mit zum Teil geringen Einzelschäden) mit insgesamt hohem Schaden ("Tatserie") Relevanz erlangt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23.11.2017 - 1 StR 150/17; BGH, Beschluss vom 24.06.2009 - 2 StR 170/09, Rn. 3; MüKo/Maier, a.a.O., § 47 Rn. 13).
  • BayObLG, 25.08.2021 - 203 VAs 274/21

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen der Vollstreckung von

    Der Anordnung der Unterbringung des § 64 StGB gebührt grundsätzlich der Vorrang gegenüber einer Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG, selbst wenn die Therapie im Rahmen des § 35 BtMG erfolgversprechender wäre als die Unterbringung im Maßregelvollzug (ganz h.M.; vgl. BGH, Beschluss vom 08.10.2002, Az.: 4 StR 330/02, NStZ-RR 2003, 12; Beschluss vom 30.06.2004, Az.: 2 StR 196/04, StraFo 2004, 359; Beschluss vom 20.07.2004, Az.: 3 StR 228/04, juris; Beschluss vom 20.07.2004, Az.: 5 StR 257/04, juris; Beschluss vom 27.09.2006, Az.: 2 StR 329/06, juris; Beschluss vom 27.03.2008, Az.: 3 StR 38/08, StV 2008, 405; Beschluss vom 08.08.2008, Az.: 2 StR 277/08, juris; Beschluss vom 25.11.2008, Az.: 3 StR 404/08, StV 2009, 353; Beschluss vom 04.03.2009, Az.: 2 StR 37/09, NStZ 2009, 441; Beschluss vom 24.06.2009, Az.: 2 StR 170/09, juris; Beschluss vom 30.07.2009, Az.: 4 StR 288/09, NStZ-RR 2009, 383; Beschluss vom 16.09.2009, Az.: 5 StR 334/09, juris; Beschluss vom 26.01.2010, Az.: 3 StR 2/10, juris; Beschluss vom 10.03.2010, Az.: 2 StR 34/10, StV 2010, 678; Beschluss vom 30.03.2010, Az.: 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216; Beschluss vom 15.06.2010, Az.: 4 StR 229/10, NStZ-RR 2010, Beschluss vom 29.06.2010, Az.: 4 StR 241/10, NStZ-RR 2010, 307; 319; Beschluss vom 22.02.2011, Az.: 4 StR 5/11, juris; Beschluss vom 10.05.2011, Az.: 4 StR 178/11, StraFo 2011, 323; Beschluss vom 24.01.2012, Az.: 4 StR 636/11, NStZ-RR 2012, 203; Beschluss vom 19.06.2012, Az.: 3 StR 201/12, NStZ-RR 2012, 314 (L), juris; Beschluss vom 11.07.2013, Az.: 3 StR 193/13, juris; Beschluss vom 03.03.2016, Az.: 4 StR 497/15, NZWiSt 2016, 323; Beschluss vom 05.04.2016, Az.: 3 StR 554/15, NStZ-RR 2016, 209; Beschluss vom 22.03.2017, Az.: 3 StR 38/17, NStZ-RR 2017, 283; Beschluss vom 28.05.2018, Az.: 3 StR 115/18, NStZ-RR 2018, 275; Beschluss vom 16.01.2020, Az.: 1 StR 490/19, NStZ-RR 2020, 170; aus der Rspr. des BGH allein zweifelnd - aber nicht tragend - Beschluss vom 08.06.2016, Az.: 5 StR 170/16, StraFo 2016, 431; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 64 Rn. 26; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 64 Rn. 20; BeckOK StGB/Ziegler, Ed. 01.05.2021, § 64 Rn. 17; MüKoStGB/van Gemmeren, 4. Aufl. 2020, StGB § 64 Rn. 144; MüKoStGB/Kornprobst, 3. Aufl. 2018, BtMG § 35 Rn. 10; BeckOK BtMG/Bohnen, 11. Ed. 15.06.2021, BtMG § 35 Vorbemerkung zu §§ 35 bis 38 Rn. 15 ff.; Körner/Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 9. Aufl., § 35 Rn. 9, Rn. 51, Rn. 526; Weber, BtMG, 5. Aufl. 2017, Vorbemerkungen zu den §§ 29 ff. BtMG Rn. 1296, Vorbemerkungen zu den §§ 35 bis 38 BtMG Rn. 15).
  • BGH, 10.05.2011 - 4 StR 178/11

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Sie kann lediglich ein gegen die Erfolgsaussicht sprechendes Indiz sein, das den Tatrichter zu der Prüfung verpflichtet, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 64 Rn. 20 jeweils mwN).
  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 47/10

    Verminderte Schuldfähigkeit (Tilidin-Abhängigkeit; BtM-Auswirkungen; Ausschluss

    In einem solchen Fall hat der Tatrichter zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 492/98 und vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09 Rn. 5).
  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 18/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Fehlen einer Suchterkrankung,

    Denn das Tatgericht hat bei einer fehlenden Therapiewilligkeit zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Therapie noch geweckt werden kann (st. Rpsr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09; vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307; vom 17.Oktober 2017 - 3 StR 177/17, NStZ-RR 2018, 13).
  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 620/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussichten der

    In einem solchen Fall hat der Tatrichter aber zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 178/11, StraFo 2011, 323, 324; Senat, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09 Rn. 5 juris; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 64 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 10.08.2011 - 4 StR 345/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Sie kann lediglich ein gegen die Erfolgsaussicht sprechendes Indiz sein, das den Tatrichter zu der Prüfung verpflichtet, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 64 Rn. 20 jeweils mwN).
  • BGH, 30.01.2019 - 2 StR 2/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (suchtbedingte Abhängigkeit)

    Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (Senat, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 178/11, juris Rn. 7 jeweils mwN).
  • BGH, 24.08.2011 - 2 StR 299/11

    Unzureichend konkretisierte Einziehungsanordnung ("Betäubungsmittelutensilien")

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