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   BGH, 22.09.1993 - 2 StR 170/93   

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https://dejure.org/1993,3398
BGH, 22.09.1993 - 2 StR 170/93 (https://dejure.org/1993,3398)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1993 - 2 StR 170/93 (https://dejure.org/1993,3398)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1993 - 2 StR 170/93 (https://dejure.org/1993,3398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Formerfordernisse bezüglich einer Revisionsbegründung - Rechtmäßigkeit der Zurückweisung von Beweisanträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 47
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 22.09.1993 - 2 StR 170/93
    Das hat so vollständig und so genau zu geschehen, daß das Revisionsgericht auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 1).
  • BGH, 21.07.1989 - 2 StR 288/89

    Verwerfung der Revision - Formerfordernisse bei Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 22.09.1993 - 2 StR 170/93
    Das hat so vollständig und so genau zu geschehen, daß das Revisionsgericht auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 1).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Namentlich im Bereich des Beweisantragsrechts wird es von den Revisionsgerichten nicht hingenommen, wenn der Verteidiger ein durch den Ablauf der Hauptverhandlung, insbesondere aus der Begründung von Beschlüssen erkanntes Mißverständnis des Gerichts über einen Antrag nicht in der Hauptverhandlung zu beseitigen sucht, sondern es zunächst unbeanstandet läßt, um es dann zur Grundlage einer revisionsrechtlichen Verfahrensrüge zu nehmen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3, Entscheidung 2; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 212; BGH, Urteile vom 22. September 1993 - 2 StR 170/93 - und vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 500/93 - Maatz NStZ 1992, 513, 516 f.).
  • BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren;

    Sie können aber erklären, daß sie den Beweisantrag nicht aufrechterhalten (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 2; BGH, Urt. vom 22. September 1993 - 2 StR 170/93).
  • OLG Hamm, 27.10.1998 - 4 Ss 1107/98

    Bedeutungslosigkeit, Benennung, Beweisantrag, Beweisermittlungsantrag,

    Zwar war der Zeuge nicht namentlich benannt worden, es reicht jedoch aus, wenn die in dem Beweisantrag genannte Person ohne weiteres potentiell erreichbar war (vgl. BGH, NStZ 1994, 47; auch BGH, NStZ 1995, 246).
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