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   BGH, 17.05.1989 - 2 StR 172/89   

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BGH, 17.05.1989 - 2 StR 172/89 (https://dejure.org/1989,1979)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1989 - 2 StR 172/89 (https://dejure.org/1989,1979)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1989 - 2 StR 172/89 (https://dejure.org/1989,1979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer Abhängigkeit von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 17.05.1989 - 2 StR 172/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4; BGH StV 1989, 103 f m.w.N., zuletzt BGH, Urteil vom 19. April 1989 - 2 StR 688/88).
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88

    Verfall der sichergestellten Geldbeträge - Gesamtgewinn - Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 17.05.1989 - 2 StR 172/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4; BGH StV 1989, 103 f m.w.N., zuletzt BGH, Urteil vom 19. April 1989 - 2 StR 688/88).
  • BGH, 20.09.1988 - 1 StR 369/88

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Betäubungsmittelabhängigen

    Auszug aus BGH, 17.05.1989 - 2 StR 172/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4; BGH StV 1989, 103 f m.w.N., zuletzt BGH, Urteil vom 19. April 1989 - 2 StR 688/88).
  • BGH, 20.10.1988 - 1 StR 580/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 17.05.1989 - 2 StR 172/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4; BGH StV 1989, 103 f m.w.N., zuletzt BGH, Urteil vom 19. April 1989 - 2 StR 688/88).
  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungsdelikten Drogensüchtiger nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveranderung geführt hat, wenn der Täter zur Tatzeit unter starken Entzugserscheinungen litt, wenn ein Drogenabhängiger aus Angst vor Entzugserscheinungen handelte, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hatte und als nahe bevorstehend einschätzte, ferner unter Umständen, wenn er die Tat im Zustand eines aktuellen Rauschs verübt hat (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 7, 8, 12 jew. m.w.N.).
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98

    Verminderte Schuldfähigkeit

    Zu einer erheblichen Verminderung der Hemmungsfähigkeit kann auch die Angst des Drogenabhängigen vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, führen (BGH NStZ 1989.17; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 8 und 12; vgl, Theune NStZ 1997, 57 ff.).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95

    Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel -

    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; NStZ 1989, 17; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 8).
  • BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90

    Verminderte Schuldfähigkeit - Beschaffungsdelikt - Heroinabhängigkeit - Angst vor

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein zwar noch keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 2, 4, 6).
  • BGH, 20.05.2014 - 1 StR 90/14

    Urteilsbegründung (Erörterungsmangel); verminderte Schuldfähigkeit (verminderte

    Weil die Abhängigkeit von Heroin nicht per se zur Einschränkung der Steuerungsfähigkeit hinsichtlich des Erwerbs von Heroinmengen zum Eigenverbrauch führt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1989 - 2 StR 172/89, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 6; vgl. auch Senat, Urteil vom 10. September 2003 - 1 StR 147/03, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 14), bedurfte es deshalb keiner Erörterung der Frage, ob die Voraussetzungen von § 21 StGB vorliegen.
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH JR 1987, 206; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4, 6, 8).
  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 657/96

    Voraussetzungen für Begründung verminderter Schuldfähigkeit durch

    Drogenabhängigkeit führt nicht ohne weiteres zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 6); diese ist nach dem Willen des Gesetzgebers nur in Ausnahmefällen anzunehmen (Lemke in Ulsamer [Hrsg.], Lexikon des Rechts/Strafrecht, Strafverfahrensrecht 2. Aufl. "Schuldfähigkeit" §. 820, 825).
  • BGH, 13.06.1995 - 1 StR 158/95

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Abhängigkeit von Betäubungsmitteln

    Diese Folge ist bei Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schweren Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches begangen hat (BGH StV 1988, 198 f.; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4, 6, 8, 11 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.09.1990 - 2 StR 381/90

    Verminderung der Schuldfähigkeit - Drogenabhängigkeit - Hemmungsfähigkeit -

    d) Die Frage, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten infolge seiner Drogenabhängigkeit im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war (zu den Maßstäben hierfür: BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 5 und 6), bedarf erneuter und sorgfältiger Prüfung.
  • BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98

    Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit:

    Auch die Angst vor bereits als äußerst unangenehm empfundenen Entzugserscheinungen kann unter Umständen das Hemmungsvermögen, insbesondere im Fall der Abhängigkeit von Heroin, erheblich beeinträchtigen (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 1997, 227 = DRsp-ROM Nr. 1997/4826; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 6 = DRsp-ROM Nr. 1997/17143; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 7 = DRsp-ROM Nr. 1996/13891; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 8 = DRsp-ROM Nr. 1998/19483; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 11 = DRsp-ROM Nr. 1997/15172; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 12 = DRsp-ROM Nr. 1996/19155; BGH NJW 1988, 501 [502] = DRsp-ROM Nr. 1992/3026; BGH StV 1988, 198 = DRsp-ROM Nr. 1992/3712 mit Anm. Kamischke; Theune NStZ 1997, 57 ff.).
  • BGH, 09.10.1991 - 3 StR 287/91

    Wirkstoffgehalt der Ursprungsmenge - Mischungsverhältnis - Begründung der

  • BGH, 01.08.1990 - 3 StR 266/90

    Betäubungsmittel - Strafzumessung - Erwägungen des Tatrichters - Lückenhaftigkeit

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