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   BGH, 09.07.2004 - 2 StR 176/04   

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https://dejure.org/2004,8056
BGH, 09.07.2004 - 2 StR 176/04 (https://dejure.org/2004,8056)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2004 - 2 StR 176/04 (https://dejure.org/2004,8056)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - 2 StR 176/04 (https://dejure.org/2004,8056)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der geringwertigen Sache - Folgen der Beschränkung des Diebstahlsvorsatzes auf geringwertige Sachen - Ermittlung des Strafrahmens beim Diebstahl geringwertiger Sachen

  • Judicialis

    StPO § 357; ; StGB § 243 Abs. 2; ; StGB § 242; ; StGB § 248 a; ; StGB § 243

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 248 a § 243 Abs. 2
    Geringwertigkeitsgrenze von 25 EURO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95

    Betäubungsmittel - Besonders schwerer Fall - Gewerbsmäßigkeit - Konkurrenz -

    Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 176/04
    Das führt im aufgezeigten Umfang zur Erstreckung der Urteilsaufhebung gemäß § 357 StPO, die auch dann in Betracht kommt, wenn sich derselbe Rechtsfehler hinsichtlich derselben Tat bei der Strafzumessung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschl. vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95).
  • OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13

    Selbstbedienungskasse getäuscht - Diebstahl begangen

    Es bedurfte keiner abschließenden Entscheidung, ob der Wert der entwendeten CDs mit knapp 29 EUR bereits die Grenze der Geringwertigkeit im Sinne des § 248 a StGB überschritten hat - der BGH zieht die Grenze derzeit bei 25 EUR (vgl. BGH, Beschluss vom 09. Juli 2004, 2 StR 176/04) -, denn jedenfalls ist auch in diesem Fall ein Strafantrag gestellt worden.
  • OLG Hamm, 23.02.2016 - 4 RVs 15/16

    Geringwertige Sachen; besonders schwerer Fall; Diebstahl; Vorsatz

    Dabei handelt es sich um eine geringwertige Sache, für die der Grenzwert bei 25 Euro liegt (BGH, Beschl. v. 09.07.2004 - 2 StR 176/04 = BeckRS 2004, 07428).
  • KG, 08.01.2015 - 121 Ss 211/14

    Beuteerhaltungsabsicht; Geringwertigkeit des Diebesguts

    Bei Fischer heißt es, die Grenze sei "in den 90er Jahren" bei etwa 50 DM angenommen worden und der BGH ziehe sie "derzeit" bei 25 Euro, wobei ein Hinweis auf eine mehr als zehn Jahre alte Entscheidung erfolgt, die ihrerseits die Grenze ohne nähere Begründung oder Auseinandersetzung mit der Veränderlichkeit der wirtschaftlichen Gegebenheiten, sondern allein unter Verweis auf den genannten Standardkommentar (in der Auflage von 2003) auf 25 Euro bestimmt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 176/04, BGHR StGB § 248a Geringwertig 1).
  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    G eringwertigkeit im Sinne des § 243 Abs. 2 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Sache oder die Vermögensverschiebung die Wertgrenze von 25 EUR nicht übersteigt (BGH, Beschluss vom 09.07.2004 - 2 StR 176/04, BGHR StGB § 248a geringwertig 1; OLG Koblenz, Urteil vom 14.05.2008 - 1 Ss 53/08, juris = StV 2008, 474 f.).
  • OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20

    Betrug, Computerbetrug, Täuschung, Irrtum, erforderliche Feststellungen,

    Soweit das Landgericht in allen Fällen von einem besonders schweren Fall des Betruges gemäß § 263 Abs. 3 StGB ausgegangen ist, war vorliegend zwar die Annahme besonders schwerer, weil gewerbsmäßig begangener Fälle denkbar, zumal die Geringwertigkeitsgrenze von 25,- Euro (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2004, 2 StR 176/04; Senat, Beschluss vom 18.09.2018, III-4 RVs 127/18) in allen Fällen überschritten war.
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 247/15

    Gegenstand der Tat (prozessuale Tateinheit trotz materieller Tatmehrheit)

    Die tateinheitliche Verurteilung wegen Hehlerei im Fall II. 3 der Urteilsgründe hat zu entfallen, weil die von dem Angeklagten entgegengenommenen 25 Euro eine geringwertige Sache im Sinne des § 259 Abs. 2, § 248a StGB waren (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 176/04, BGHR StGB § 248a Geringwertig 1) und die erforderlichen Verfolgungsvoraussetzungen nicht gegeben sind.
  • KG, 02.09.2010 - 1 Ss 561/09

    Geringwertigkeitsgrenze bei Diebstahl

    Die seit Jahrzehnten angenommene Wertgrenze von 50 DM (zutreffend umgerechnet 25, 53 Euro) beziehungsweise entsprechend 25 Euro (vgl. BGHR StGB § 248a Geringwertig 1; Thüringer OLG, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 1 Ss 275/06 - juris) hält der Senat angesichts der Entwicklung des Preisgefüges nicht mehr für angemessen.
  • OLG Hamm, 04.11.2014 - 4 RVs 128/14

    Keine Aufnahme des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit in den Tenor

    Die Wertgrenze nach § 263 Abs. 4 StGB i.V.m. § 248 a StGB beläuft sich jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, auf 25 EUR (BGH 2 StR 176/04).
  • OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20

    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Ladendiebstahl; Bagatelldelikt;

    Dabei kann hier dahinstehen, ob die "Bagatellgrenze" des § 248a StGB, wonach der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen in den Fällen der §§ 242 und 246 StGB nur auf Antrag verfolgt werden, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält, bei 50,00 EUR (zum Disziplinarrecht: BVerwG, Urt. v. 21. November 2019 - 2 WD 31.18 -, juris Rn. 30; Urt. v. 11. Juni 2002 - 1 D 31.01 - juris Rn. 21; MüKo-StGB, 4. Aufl. 2021, § 248a Rn. 7; Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 248a Rn. 8 ff.; Wittig, in: v. Heintschel-Heinegg, BeckOK StGB, Stand 1. November 2022, § 248a StGB Rn. 5, jeweils m. w. N. z. Rspr.) oder bei 25, 00 EUR (BGH, Beschl. v. 3. Mai 2016 - 3 StR 114/16 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 9. Juli 2004 - 2 StR 176/04 -, juris Rn. 3) anzusetzen ist.
  • OLG Hamm, 08.03.2016 - 3 RVs 12/16

    Kurze Freiheitsstrafe; Unerlässlichkeit; Gesamtwürdigung

    Die Geringwertigkeitsgrenze ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14 - juris und BGH, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 176/04 = BeckRS 2004, 07428) - auf 25,- EUR zu bemessen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - 21d A 2732/04

    Maßgebliche Wertgrenzen für das Eingreifen des Milderungsgrundes der

  • BVerwG, 29.07.2021 - 2 B 7.21

    Disziplinare Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Unterschlagung

  • VG München, 17.08.2017 - M 21 S 17.2245

    Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen gemeinschaftlichen Ladendiebstahls

  • OLG Jena, 23.10.2006 - 1 Ss 275/06

    Verfahrenshindernis

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