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   BGH, 10.12.1975 - 2 StR 177/75   

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https://dejure.org/1975,2389
BGH, 10.12.1975 - 2 StR 177/75 (https://dejure.org/1975,2389)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1975 - 2 StR 177/75 (https://dejure.org/1975,2389)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 177/75 (https://dejure.org/1975,2389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis von Strafvereitelung und Begünstigung zueinander - Geldstrafe neben Freiheitsstrafe bei Steuerstraftaten

  • Wolters Kluwer

    Ahndung von Steuerhinterziehung mit Geldstrafe neben Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis von Begünstigung und Strafvereitlung zueinander - Beteiligung an der Vortat

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 10.12.1975 - 2 StR 177/75
    Zwar wurden in der inzwischen weitergeführten Hauptverhandlung vorwiegend die Anklagepunkte 3 und 4 behandelt, die in keinem inneren Zusammenhang mit dem abgetrennten Verfahrensteil standen (vgl. hierüber BGHSt 24, 257, 259).
  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02

    Aufhebungsumfang bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes (das gesamte

    So kann etwa eine weitere Verurteilung, die einen abtrennbaren Teil der Entscheidung darstellt, von dem Verfahrensfehler nicht betroffen sein (vgl. Senat, Beschluß vom 2. Juli 1974 - 1 StR 159/74; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 177/75; BGH GA 1975, 283; StV 1981, 3).
  • BGH, 22.02.1984 - 3 StR 530/83

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Verletzung des Verfahrens zur

    Der Schuldspruch bleibt davon unberührt, da nur der Strafausspruch von dem Verfahrensfehler betroffen ist (BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 177/75).
  • BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Fortgesetzte Urkundenfälschung in Tateinheit mit

    Der Verfahrensmangel führt hier jedoch nicht zur Aufhebung des gesamten Urteils, soweit es den Beschwerdeführer betrifft, sondern lediglich zur Aufhebung des Strafausspruchs; denn nur dieser, abtrennbare Urteilsteil ist von dem Verfahrensfehler betroffen, so daß der Schuldspruch unberührt bleibt (BGH Strafverteidiger 1981, 3; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 177/75 - und Urteil vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 220/80 - Pikart a.a.O., § 338 Rdn. 6; Meyer a.a.O., § 338 Rdn. 4).
  • BGH, 09.10.1985 - 3 StR 473/84

    Strafbarkeit wegen Betrugs und wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der

    Diese Verurteilung kann daher bestehen bleiben (RGSt 44, 16, 20; 69, 253, 256; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 177/75; vgl. auch BGH GA 1975, 283, 284; BGH, Urteil vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 220/80).
  • BGH, 01.10.1980 - 2 StR 220/80

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung in einem justizfremden Gebäude

    Da es sich bei ihnen um abtrennbare Urteilsteile handelt, sind die Schuldsprüche aufrechtzuerhalten (BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 177/75 -).
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