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   BGH, 02.06.1999 - 2 StR 179/99   

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https://dejure.org/1999,7935
BGH, 02.06.1999 - 2 StR 179/99 (https://dejure.org/1999,7935)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1999 - 2 StR 179/99 (https://dejure.org/1999,7935)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1999 - 2 StR 179/99 (https://dejure.org/1999,7935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Begriff der Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 250; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; StGB § 316 a; ; StGB § 239 a; ; StGB § 239 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316 a Abs. 1
    Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 02.06.1999 - 2 StR 179/99
    Zutreffend weist der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift darauf hin, daß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB nF als Vergleichstatbestand nicht in Betracht kommt, da die bei der Tat als Drohmittel verwendete - ungeladene - Gaspistole keine Waffe im Sinne dieser Bestimmung ist (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 17. Juni 1998 - 2 StR 167/98 in StV 1998, 487).
  • BGH, 17.06.1998 - 1 StR 270/98

    Ausbeulung unter dem Hemd - Messer, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 02.06.1999 - 2 StR 179/99
    Zutreffend weist der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift darauf hin, daß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB nF als Vergleichstatbestand nicht in Betracht kommt, da die bei der Tat als Drohmittel verwendete - ungeladene - Gaspistole keine Waffe im Sinne dieser Bestimmung ist (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 17. Juni 1998 - 2 StR 167/98 in StV 1998, 487).
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