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   BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13   

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https://dejure.org/2013,25351
BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13 (https://dejure.org/2013,25351)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2013 - 2 StR 180/13 (https://dejure.org/2013,25351)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2013 - 2 StR 180/13 (https://dejure.org/2013,25351)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 223 Abs. 1 StGB; § 226 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 261 StPO
    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz: Beweiswürdigung bei Eventualvorsatz; Verhältnis zum mitverwirklichten [versuchten] Körperverletzungsdelikt und zur schweren Körperverletzung)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: "die Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände”

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes erfordert Gesamtschau aller Tatumstände des Einzelfalls

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der bedingte Tötungsvorsatz in der Rechtsprechung des BGH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 84
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12

    Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtwürdigung, offen zu Tage liegende Gefährlichkeit

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13
    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Gewalthandlung, aber auch die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motive mit einzubeziehen sind (std. Rspr; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 StR 78/13, Rn. 5 juris; Urteil vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, Rn. 3 juris; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, Rn. 15 juris; Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96

    Konkurrenzverhältnis der erfolgsqualifizierten Körperverletzungsdelikte zu den

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt zwischen einem vollendeten vorsätzlichen Tötungsdelikt und einem vollendeten vorsätzlichen Körperverletzungsdelikt keine Tateinheit vor, sondern das Körperverletzungsdelikt tritt - soweit tatbestandlich überhaupt anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, NStZ 1997, 233, 234) - als subsidiär zurück (std. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 136/61, BGHSt 16, 122, 123; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 211 Rn. 107 und § 212 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt zwischen einem vollendeten vorsätzlichen Tötungsdelikt und einem vollendeten vorsätzlichen Körperverletzungsdelikt keine Tateinheit vor, sondern das Körperverletzungsdelikt tritt - soweit tatbestandlich überhaupt anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, NStZ 1997, 233, 234) - als subsidiär zurück (std. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 136/61, BGHSt 16, 122, 123; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 211 Rn. 107 und § 212 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13
    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Gewalthandlung, aber auch die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motive mit einzubeziehen sind (std. Rspr; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 StR 78/13, Rn. 5 juris; Urteil vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, Rn. 3 juris; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, Rn. 15 juris; Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 241/09

    Konkrete Strafzumessung (Begründung; Verweis auf die abstrakte Strafzumessung;

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13
    b) Diese Ausführungen sind - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 3. August 2011 - 2 StR 207/11, Rn. 5 juris; BGH, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 5 StR 241/09, NStZ-RR 2009, 336, jeweils mwN) - lückenhaft und damit rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 207/11

    Strafzumessung bei einer gefährlichen Körperverletzung zulasten eines "linken

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13
    b) Diese Ausführungen sind - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 3. August 2011 - 2 StR 207/11, Rn. 5 juris; BGH, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 5 StR 241/09, NStZ-RR 2009, 336, jeweils mwN) - lückenhaft und damit rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13
    Im Hinblick auf die vom Landgericht erörterten Sachverhaltsalternativen weist der Senat darauf hin, dass es durch den Zweifelssatz nicht geboten ist, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten oder sonstige Umstände zu unterstellen, für deren Vorliegen die Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte erbracht hat (std. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07, BGHSt 51, 324, 325 mwN).
  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 37/13

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Abgrenzung von Körperverletzungs- und

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13
    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Gewalthandlung, aber auch die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motive mit einzubeziehen sind (std. Rspr; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 StR 78/13, Rn. 5 juris; Urteil vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, Rn. 3 juris; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, Rn. 15 juris; Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13

    Tatrichterliche Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13
    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Gewalthandlung, aber auch die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motive mit einzubeziehen sind (std. Rspr; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 StR 78/13, Rn. 5 juris; Urteil vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, Rn. 3 juris; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, Rn. 15 juris; Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 05.04.2018 - 1 StR 67/18

    Tötungsvorsatz (Vorliegen von Eventualvorsatz: erforderliche umfassende

    Auf der Ebene der Beweiswürdigung bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung als wesentlicher Indikator, aber auch die konkrete Angriffsweise, die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motive mit einzubeziehen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 230/17 Rn. 13, StraFo 2018, 127; Beschluss vom 13. August 2013 - 2 StR 180/13, NStZ 2014, 84 jeweils mwN).
  • KG, 14.12.2016 - 121 Ss 175/16

    Steuerhinterziehung: Kindergeldbezug für in der Türkei lebende Kinder;

    Vorsätzliche Begehung in Form des - hier allein in Betracht kommenden - bedingten Vorsatzes setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein; bewusste Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGHSt 36, 1 - juris Rdn. 24; BGH StraFo 2016, 37 - juris Rdn. 29; StraFo 2013, 468 - juris Rdn. 8).
  • OLG München, 17.04.2018 - DS-Not 1/16

    Verletzung notarieller Amtspflichten durch Missachtung der Hinwirkungspflicht aus

    Die Annahme bedingten Vorsatzes setzt mithin voraus, dass der Handelnde mit der nicht ganz fernliegenden Möglichkeit gerechnet hat, dass die zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden Umstände vorliegen, und dies billigend in Kauf genommen oder sich jedenfalls um des erstrebten Ziels willen hiermit abgefunden hat (BGH vom 20.12.2011 - VI ZR 309/10, NJW-RR 2012, 404 Rn. 10; vom 13.08.2013 - 2 StR 180/13, NStZ 2014, 84; vom 15.10.2013 - VI ZR 124/12, NJW 2014, 1380 Rn. 12; vom 20.09.2017 - 1 StR 64/17, juris Rn. 20 bis 22; Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler § 95 Rn. 35).
  • BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17

    Schwere Körperverletzung (erforderliche Vorstellung des Täters für die

    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Gewalthandlung, aber auch die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motive mit einzubeziehen sind (st. Rspr; vgl. nur Senat, Beschluss vom 13. August 2013 - 2 StR 180/13, NStZ 2014, 84 mwN).
  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

    Zwar ist auch dann, wenn der Täter den Tötungserfolg vorhergesehen hat, zu prüfen, ob er gleichwohl ernsthaft darauf vertraut hat, er werde nicht eintreten (BGH, Urteil vom 13.12.2017; 2 StR 230/17 = StraFo 2018, 127; BGH, Beschluss vom 13.08.2013, Az. 2 StR 180/13 = NStZ 2014, 84,).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Erforderliche Urteilsfeststellungen bei

    Danach bedarf es zur Verneinung eines (bedingten) Vorsatzes einer Gesamtschau aller für die subjektive Tatseite bedeutsamen Beweisanzeichen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2009, 512; 2014, 84 - jew. m.w.N.; Vogel in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl. 2007, Rn. 65).
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