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   BGH, 03.06.1987 - 2 StR 180/87   

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https://dejure.org/1987,5321
BGH, 03.06.1987 - 2 StR 180/87 (https://dejure.org/1987,5321)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1987 - 2 StR 180/87 (https://dejure.org/1987,5321)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1987 - 2 StR 180/87 (https://dejure.org/1987,5321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Anordnung der Verlesung des Schreibens eines städtischen Krankenhauses - Möglichkeit einer weiteren Schussabgabe trotz Versagens einer Waffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 477
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 667/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.06.1987 - 2 StR 180/87
    Auch als "Attest über Körperverletzungen" (§ 256 Abs. 1 Satz 1, 1etzte Alternative StPO) durfte das Schreiben nicht verlesen werden, weil Verfahrensgegenstand nicht eine Körperverletzung, sondern versuchter Mord ist (BGHSt 4, 155, 156; BGH Strafverteidiger 1982, 557; BGH NStZ 1985, 36; BGHSt 33, 389, 391 ff [BGH 27.11.1985 - 3 StR 438/85]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85

    Verlesung eines Attestes

    Auszug aus BGH, 03.06.1987 - 2 StR 180/87
    Auch als "Attest über Körperverletzungen" (§ 256 Abs. 1 Satz 1, 1etzte Alternative StPO) durfte das Schreiben nicht verlesen werden, weil Verfahrensgegenstand nicht eine Körperverletzung, sondern versuchter Mord ist (BGHSt 4, 155, 156; BGH Strafverteidiger 1982, 557; BGH NStZ 1985, 36; BGHSt 33, 389, 391 ff [BGH 27.11.1985 - 3 StR 438/85]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 17.09.1982 - 5 StR 584/82

    Urkundenbeweis - Verlesung - Ärztliche Atteste - Zulässigkeit - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 03.06.1987 - 2 StR 180/87
    Auch als "Attest über Körperverletzungen" (§ 256 Abs. 1 Satz 1, 1etzte Alternative StPO) durfte das Schreiben nicht verlesen werden, weil Verfahrensgegenstand nicht eine Körperverletzung, sondern versuchter Mord ist (BGHSt 4, 155, 156; BGH Strafverteidiger 1982, 557; BGH NStZ 1985, 36; BGHSt 33, 389, 391 ff [BGH 27.11.1985 - 3 StR 438/85]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 06.06.1984 - 2 StR 72/84

    Rückschlüsse auf die Tat und Willensrichtung des Angeklagten nach Verlesung von

    Auszug aus BGH, 03.06.1987 - 2 StR 180/87
    Auch als "Attest über Körperverletzungen" (§ 256 Abs. 1 Satz 1, 1etzte Alternative StPO) durfte das Schreiben nicht verlesen werden, weil Verfahrensgegenstand nicht eine Körperverletzung, sondern versuchter Mord ist (BGHSt 4, 155, 156; BGH Strafverteidiger 1982, 557; BGH NStZ 1985, 36; BGHSt 33, 389, 391 ff [BGH 27.11.1985 - 3 StR 438/85]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 557/14

    Rechtsfehlerhafte Verlesung zweier ärztlicher Berichte ohne Vernehmung der

    Eine Verlesung nach § 256 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) StPO kam bereits deshalb nicht in Betracht, weil das in der Rechtsform einer GmbH betriebene Johanniter-Zentrum nicht als öffentliche Behörde im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen ist (vgl. für ein in Form einer GmbH betriebenes Krankenhaus BGH, Urteil vom 3. Juni 1987 - 2 StR 180/87, bei Pfeiffer NStZ 1988, 19).
  • BVerwG, 06.10.2009 - 1 D 1.09

    Altfall nach Bundesdisziplinarordnung (BDO); Übergangsrecht; schwere behebbare

    Solche Gutachten liegen hier aber nicht vor, da das Krankenhaus in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH betrieben wird (vgl. zur GmbH: BGH, Urteil vom 3. Juni 1987 2 StR 180/87 juris, zitiert von Pfeiffer/Miebach, NStZ 1988, 19).
  • BGH, 16.08.1989 - 2 StR 205/89

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Im Falle einer erneuten Verurteilung muß das Tatgericht die von ihm bei der Ermittlung des Grades der Alkoholisierung des Angeklagten zu Grunde gelegte Art und Menge der konsumierten Getränke möglichst genau angeben und die Berechnung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch hinsichtlich des Zweifelssatzes, nachvollziehbar darstellen (vgl. zum Resorptionsdefizit BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1; BGH StV 1987, 477, 478; BGH, Urteil vom 18. Juli 1989 - 1 StR 151/89; Salger, DRiZ 1989, 174, 176 m.N.).
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