Rechtsprechung
   BGH, 02.06.1982 - 2 StR 182/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,14677
BGH, 02.06.1982 - 2 StR 182/82 (https://dejure.org/1982,14677)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1982 - 2 StR 182/82 (https://dejure.org/1982,14677)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1982 - 2 StR 182/82 (https://dejure.org/1982,14677)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,14677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.05.1963 - 2 StR 143/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.06.1982 - 2 StR 182/82
    Deshalb dürfen solche Merkmale bei einer Verurteilung wegen Vollrausches nicht strafschärfend verwertet werden (so für den vergleichbaren Fall der straferschwerenden Berücksichtigung besonderer "Schamlosigkeit" und "Unverfrorenheit": BGH, Urteil vom 29. Mai 1963 - 2 StR 143/63 -).
  • OLG Hamm, 27.06.2023 - 4 ORs 46/23

    Fotomontage als Beleidigung; Anprangernde Wirkung eines Polizistenbildes;

    Eine Verfahrensrüge, der Hinweis sei verspätet erfolgt, kann daher in aller Regel keinen Erfolg haben, wenn - wie auch hier - kein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt worden war (vgl. BGH, Urteil v. 2. Juni 1982 - 2 StR 182/82 in NStZ 2007, 234).
  • BGH, 24.10.2006 - 1 StR 503/06

    Darlegungsanforderungen an die Verfahrensrüge bei der Verletzung des

    Eine Verfahrensrüge, der Hinweis sei verspätet erfolgt, kann jedoch in aller Regel keinen Erfolg haben, wenn - wie auch hier - kein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt worden war (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 182/82; Engelhardt aaO).
  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92

    Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung - Ablehnungsantrag gegen

    Hier scheitert die Revision bereits daran, daß in der Hauptverhandlung kein Aussetzungsantrag nach § 265 Abs. 3 StPO gestellt wurde (BGH, Beschluß vom 2. Juni 1982 - 2 StR 182/82; vgl. auch Hürxthal a.a.O. § 265 Rdn. 18).
  • BGH, 26.10.1988 - 2 StR 562/88

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an den minder schweren Fall des

    Deshalb wäre zu prüfen gewesen, in welchem Umfang Rohheit und Gewaltsamkeit, die sich in dem Tötungsverbrechen Bahn brachen, gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation bedingt waren, in welcher sich der Angeklagte befand (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 9; BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 182/82 - und Beschluß vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 235/88

    Möglichkeit der strafschärfenden Zurechnung von täterbezogenen Merkmalen der

    Dafür spricht auch, daß die Strafkammer, anders als in dem Fall, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 1982 - 2 StR 182/82 (bei Holtz MDR 1982, 811 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]) zugrunde lag - im übrigen auf die objektive Schwere der Rauschtat nicht abgehoben, sondern auf die erheblichen Vorstrafen des Angeklagten und seine ihm bekannte Neigung zur Begehung von Gewalttätigkeiten unter Alkoholeinfluß abgestellt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht