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   BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11   

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https://dejure.org/2011,8971
BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11 (https://dejure.org/2011,8971)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2011 - 2 StR 184/11 (https://dejure.org/2011,8971)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - 2 StR 184/11 (https://dejure.org/2011,8971)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 5 EMRK
    Grenzen der Sicherungverwahrung (verfassungskonforme Änderung; drohende Taten aus dem Umfeld der Hell's Angels)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 Nr 3 StGB, § 29 BtMG, § 29a BtMG
    Anordnung der Sicherungsverwahrung: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als erhebliche Straftat

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Offenkundigkeit des Befundes; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei einer Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • rewis.io

    Anordnung der Sicherungsverwahrung: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als erhebliche Straftat

  • ra.de
  • rewis.io

    Anordnung der Sicherungsverwahrung: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als erhebliche Straftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3
    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Offenkundigkeit des Befundes; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei einer Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 32
  • StV 2012, 210
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11
    Dies wäre bei einer Gefahr der Wiederholung solcher Körperverletzungstaten, wie sie der Angeklagte in der Vergangenheit mit schweren Verletzungsfolgen für die Opfer begangen hatte, der Fall, sofern ein Hang zu derartigen Taten noch als gegenwärtiger Zustand festzustellen wäre (vgl. BGHSt 50, 188, 196).
  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 385/61

    Verfahrensrüge wegen Zurückgreifens des Gerichts auf nicht zum Gegenstand der

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11
    Es ist andererseits selbstverständlich, dass bei Straftaten verschiedener Art der Nachweis ihrer für einen kriminellen Hang und für die Gefährlichkeit des Täters kennzeichnenden Bedeutung einer besonders sorgfältigen Begründung bedarf (vgl. BGHSt 16, 296, 297; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10).
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 192/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Strafmilderung; selbst verschuldete

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11
    Insoweit gilt in der Übergangszeit ein strengerer Verhältnismäßigkeitsmaßstab als bisher (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11
    a) Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 66 StGB nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. April 2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 - (NJW 2011, 1931 ff.) verfassungswidrig ist.
  • BGH, 06.09.1963 - 4 StR 325/63
    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11
    Zwar hat der Angeklagte einen Hang hierzu, jedoch wiegt ein solches Vergehen schon nach bisherigem Recht nicht schwer genug (vgl. BGHSt 19, 98, 99).
  • BGH, 25.08.1992 - 1 StR 362/92

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwerbs von Cannabisharz (Haschisch)

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11
    Durch Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, auch in nicht geringer Menge, wird zwar das Rechtsgut der Volksgesundheit verletzt oder gefährdet (vgl. BGHSt 38, 339, 342 f.).
  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11
    Insbesondere ist dies auch dadurch geschehen, dass unter den erheblichen Straftaten "namentlich" solche zu verstehen seien, "durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird" (vgl. BGHSt 24, 153, 154).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 198/96

    Symptomtaten - Straftaten - Verschiedener Art - Indizwert - Schwerkrimineller

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11
    Es ist andererseits selbstverständlich, dass bei Straftaten verschiedener Art der Nachweis ihrer für einen kriminellen Hang und für die Gefährlichkeit des Täters kennzeichnenden Bedeutung einer besonders sorgfältigen Begründung bedarf (vgl. BGHSt 16, 296, 297; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10).
  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4094
    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11
    Im Rahmen der jüngeren Reformen (vgl. dazu Boetticher in: Festschrift für Widmaier, 2008, S. 871, 881 ff.; Schöch in: Festschrift für Roxin, 2011, Bd. 2, S. 1193, 1196 ff.) wurde der Charakter der Sicherungsverwahrung als "letzte Notmaßnahme der Kriminalpolitik" (BT-Drucks. V/4094 S. 19) zur Verhinderung besonders schwerer Kriminalität weiter betont.
  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 161/21

    Gesetzlicher Richter (Mitwirkung einer Schöffin trotz ärztlichem

    Zwar hat der 2. Strafsenat (Urteil vom 7. Juli 2011 ‒ 2 StR 184/11, NStZ 2012, 32) entschieden, dass das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, auch in nicht geringer Menge, als Prognosetat für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht ausreiche (ebenso Fischer, StGB, 68. Aufl., § 66 Rn. 61; Körner/Patzak/Volkmer/Fabricius, 9. Aufl., BtMG § 35 Rn. 580).

    Zwar hat der 2. Strafsenat (Urteil vom 7. Juli 2011 ‒ 2 StR 184/11, NStZ 2012, 32) entschieden, dass das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, auch in nicht geringer Menge, als Prognosetat für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht ausreiche (ebenso Fischer, StGB, 68. Aufl., § 66 Rn. 61; Körner/Patzak/Volkmer/Fabricius, 9. Aufl., BtMG § 35 Rn. 580).

  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche

    Die gegenteiligen Entscheidungen des 2. Strafsenats (BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11, NStZ 2012, 32; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 288/11, BGHR StGB § 66 Weitergeltung 1), wonach das (einfache) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Prognosetat für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht ausreichen soll (vgl. auch Fischer, StGB, 70. Aufl., § 66 Rn. 61; Körner/Patzak/Volkmer/Fabricius, 10. Aufl., BtMG § 35 Rn. 580), stehen nicht entgegen.
  • BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11

    Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben

    Sollten die neuen Schuldsprüche eine Prüfung der Voraussetzungen von § 66 Abs. 2 oder Abs. 3 StGB a. F. veranlassen, verweist der Senat auf die wegen des anzuwendenden Übergangsrechts zu beachtenden Beschränkungen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; ferner Urteile vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11 und - 5 StR 192/11 - sowie vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).
  • BGH, 08.02.2012 - 2 StR 346/11

    Spruchgruppe des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs entscheidet in der Sache

    Insoweit gilt in der Übergangszeit ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Verhältnismäßigkeitsmaßstab (Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11; BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11).
  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11

    Zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur

    Danach sind erhöhte Anforderungen sowohl an die Konkretisierung der Rückfallprognose als auch an den Wert der gefährdeten Rechtsgüter zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11; Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; s.a. Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11).

    Danach reichen etwa Betäubungsmitteldelikte regelmäßig nicht als Maßregelanlass aus (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; Beschluss vom 11. August 2011 - 4 StR 279/11); andererseits genügen schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; Beschluss vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11) oder Vergewaltigung (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).

  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 465/12

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben

    Insoweit gilt in der Übergangszeit ein strengerer Verhältnismäßigkeitsmaßstab als bisher (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11; vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11).
  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 592/11

    Übernahme von Urteilsbestandteilen zu den persönlichen Verhältnissen des

    Gemessen daran ist die Verhältnismäßigkeit in der Regel nur gewahrt, wenn eine Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (vgl. Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11, NStZ 2012, 32; Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, StV 2012, 213, 214; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 288/11).
  • BGH, 20.10.2011 - 2 StR 288/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung im Übergangsfall:

    Insoweit gilt in der Übergangszeit ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Verhältnismäßigkeitsmaßstab (Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11).

    Das reicht aber, soweit jedenfalls keine besonderen Umstände hinzutreten, die den Betäubungsmittelhandel im Einzelfall konkret gefährlich erscheinen lassen, nicht aus, diese Delikte schweren Gewalttaten gleichzustellen, bei denen die nach der Verfassung besonders geschützten Rechtsgüter des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Tatopfer (Art. 2 Abs. 2 GG) gefährdet sind (Senat, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. August 2011 - 4 StR 279/11).

  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 328/11

    Verfassungsgemäße Anwendung der Vorschriften über die Unterbringung in der

    Insoweit gilt in der Übergangszeit ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Verhältnismäßigkeitsmaßstab (Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11).
  • LG Aachen, 21.10.2015 - 33 K StVK 527/15
    Betäubungsmittelstraftaten rechtfertigen die Anordnung von Sicherungsverwahrung nach §§ 66 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) StGB nach dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur dann, wenn der Verurteilte bei einer Gesamtwürdigung von Täter und Tat infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, für die Allgemeinheit gefährlich ist (§ 66 Abs. 1 Ziffer 4. StGB; zum Ganzen OLG Nürnberg, a.a.O.; vgl. auch BGH, Urteil vom 07.07.2011 - 2 StR 184/11).

    "Nach der neueren, den Vorgaben der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 folgenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.07.2011, Az. 2 StR 184/11, NStZ 2012, 32 f.; Rn. 14 nach juris) reicht [aber] bei Betäubungsmittelstraftaten allein die Verletzung oder Gefährdung des Rechtsguts der Volksgesundheit nicht zur Anordnung der Sicherungsverwahrung aus.

  • LG Aachen, 21.10.2015 - 33K StVK 527/15

    Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung; Erklärung der

  • BGH, 27.09.2011 - 4 StR 362/11

    Anwendung des Rechts der Sicherungsverwahrung nach dem Grundsatzurteil des BVerfG

  • OLG Nürnberg, 18.09.2014 - 1 Ws 318/14

    Vollstreckung der freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherungsverwahrung:

  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 3 Ws 308/18

    Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

  • OLG Celle, 14.01.2016 - 1 Ws 652/15

    Erledigung einer nach altem Recht angeordneten Sicherungsverwahrung gemäß Art.

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