Rechtsprechung
   BGH, 02.09.1998 - 2 StR 185/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4000
BGH, 02.09.1998 - 2 StR 185/98 (https://dejure.org/1998,4000)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1998 - 2 StR 185/98 (https://dejure.org/1998,4000)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1998 - 2 StR 185/98 (https://dejure.org/1998,4000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsmerkmal der "Einfuhr" im Sinne von § 30 a Abs. 2 Nr. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

  • Judicialis

    BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2; ; BtMG § ... 30 a Abs. 3; ; StGB § 3; ; StGB § 6 Nr. 5; ; StGB § 7 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 9; ; StGB § 51 Abs. 3 und 4 Satz 2; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 73d Abs. 1; ; StGB § 74 Abs. 1; ; StGB § 265 Abs. 1; ; StGB § 354 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 a; StGB § 7, § 69

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95

    Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 02.09.1998 - 2 StR 185/98
    Die Annahme eines minder schweren Falls (§ 30 a Abs. 3 BtMG) erfordert eine wertende Gesamtbetrachtung, die darüber entscheidet, ob Unrecht und Schuldgehalt der Tat hinter den erfahrungsgemäß vorkommenden und beim ordentlichen Strafrahmen des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG berücksichtigten Fälle zurückbleiben (vgl. BGHR BtMG § 30 a Bande 2 = NStZ 1996, 339 f.).

    Ausschlaggebend ist, daß bei einer umfassenden Abwägung aller be- und entlastenden tat- und täterbezogenen Umstände gewichtige Milderungsgründe für die Wahl des Sonderstrafrahmens des § 30 a Abs. 3 BtMG sprechen müssen (BGHR BtMG § 30 a Mitsichführen 1; BGHR BtMG § 30 a Bande 2).

  • BGH, 09.01.1997 - 1 StR 750/96

    Begriff des "Handeltreibens mit Betäubungsmitteln" - Voraussetzungen der Annahme

    Auszug aus BGH, 02.09.1998 - 2 StR 185/98
    Derartige Einfuhrbemühungen zu Handelszwecken, die - wie hier - rechtlich unselbständige Teilakte eines einheitlichen, grenzüberschreitenden Betäubungsmittelgeschäftes sind, bilden nach den Grundsätzen materiellrechtlicher Bewertungseinheit mit allen dem gleichen Güterumsatz dienenden Betätigungen eine Tat (vgl. BGHSt 30, 28, 31; 31, 163, 165; BGH NStZ-RR 1997, 144 f; BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 1) und sind somit von der Verurteilung des Angeklagten wegen bewaffneten Betäubungsmittelhandels (§ 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG) umfaßt.

    Angesichts der Strafzumessungserwägungen des Landgerichts schließt der Senat aus, daß die nunmehrige Annahme einer tatbestandlichen Bewertungseinheit, die den Unrechts- und Schuldgehalt des gegen den Angeklagten erhobenen Tatvorwurfs nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG unverändert läßt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 144 f.), die Strafhöhe zu dessen Nachteil beeinflußt hat.

  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 02.09.1998 - 2 StR 185/98
    d) Der Urteilstenor war gemäß § 51 Abs. 3 und 4 Satz 2 StGB bezüglich der Anrechnung der in den Niederlanden erlittenen kurzzeitigen Freiheitsentziehung zu ergänzen, wobei als Maßstab nur das Verhältnis eins zu eins in Betracht kam (vgl. Senat, Urt. v. 5. Februar 1997 - 2 StR 551/96 m.w.N.).
  • BGH, 30.07.1991 - 1 StR 404/91

    Betäubungsmittelgeschäft - Kraftfahrzeug - Benutzung des Kraftfahrzeuges -

    Auszug aus BGH, 02.09.1998 - 2 StR 185/98
    Das Landgericht hat rechtfehlerfrei angenommen, daß dem Angeklagten aufgrund des Betäubungsmitteltransports die Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs (§ 69 StGB) fehle (vgl. BGHR StGB § 69 Entziehung 3 und 6; BGH NStZ 1992, 586).
  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 02.09.1998 - 2 StR 185/98
    Derartige Einfuhrbemühungen zu Handelszwecken, die - wie hier - rechtlich unselbständige Teilakte eines einheitlichen, grenzüberschreitenden Betäubungsmittelgeschäftes sind, bilden nach den Grundsätzen materiellrechtlicher Bewertungseinheit mit allen dem gleichen Güterumsatz dienenden Betätigungen eine Tat (vgl. BGHSt 30, 28, 31; 31, 163, 165; BGH NStZ-RR 1997, 144 f; BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 1) und sind somit von der Verurteilung des Angeklagten wegen bewaffneten Betäubungsmittelhandels (§ 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG) umfaßt.
  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94

    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme

    Auszug aus BGH, 02.09.1998 - 2 StR 185/98
    Der festgestellte Sachverhalt belegt nicht, daß der Angeklagte das Geld "für oder aus" dem verfahrensgegenständlichen Betäubungsmitteldelikt (§ 73 d Abs. 1 StGB) erlangt hat (vgl. BGHSt 40, 371, 372).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 02.09.1998 - 2 StR 185/98
    Derartige Einfuhrbemühungen zu Handelszwecken, die - wie hier - rechtlich unselbständige Teilakte eines einheitlichen, grenzüberschreitenden Betäubungsmittelgeschäftes sind, bilden nach den Grundsätzen materiellrechtlicher Bewertungseinheit mit allen dem gleichen Güterumsatz dienenden Betätigungen eine Tat (vgl. BGHSt 30, 28, 31; 31, 163, 165; BGH NStZ-RR 1997, 144 f; BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 1) und sind somit von der Verurteilung des Angeklagten wegen bewaffneten Betäubungsmittelhandels (§ 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG) umfaßt.
  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 211/92

    Führerschein - Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmittel - Drogen -

    Auszug aus BGH, 02.09.1998 - 2 StR 185/98
    Das Landgericht hat rechtfehlerfrei angenommen, daß dem Angeklagten aufgrund des Betäubungsmitteltransports die Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs (§ 69 StGB) fehle (vgl. BGHR StGB § 69 Entziehung 3 und 6; BGH NStZ 1992, 586).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im

    Auszug aus BGH, 02.09.1998 - 2 StR 185/98
    Das Landgericht hat rechtfehlerfrei angenommen, daß dem Angeklagten aufgrund des Betäubungsmitteltransports die Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs (§ 69 StGB) fehle (vgl. BGHR StGB § 69 Entziehung 3 und 6; BGH NStZ 1992, 586).
  • BGH, 26.08.1998 - 2 StR 346/98

    Anwendung des Grundsatzes der Akzessorität

    Auszug aus BGH, 02.09.1998 - 2 StR 185/98
    Ausschlaggebend ist, daß bei einer umfassenden Abwägung aller be- und entlastenden tat- und täterbezogenen Umstände gewichtige Milderungsgründe für die Wahl des Sonderstrafrahmens des § 30 a Abs. 3 BtMG sprechen müssen (BGHR BtMG § 30 a Mitsichführen 1; BGHR BtMG § 30 a Bande 2).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51
  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 22/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit

    Damit lag hinsichtlich dieser zum Handeltreiben bestimmten Teilmenge bewaffnetes Handeltreiben in nicht geringer Menge nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG vor, was hinsichtlich dieser Teilmenge die Tatbestandsalternativen des Sichverschaffens und der Einfuhr ausschließt, da diese nur anwendbar sind, wenn kein Handeltreiben gegeben ist ("ohne Handel zu treiben", vgl. BGH, Beschl. vom z. September 1998 - 2 StR 185/98, zit. bei Winkler, NStZ 1999, 234).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht