Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.08.2018

Rechtsprechung
   BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14   

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https://dejure.org/2014,43720
BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14 (https://dejure.org/2014,43720)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2014 - 2 StR 186/14 (https://dejure.org/2014,43720)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2014 - 2 StR 186/14 (https://dejure.org/2014,43720)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG
    Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff der Bande; Begriff des Handeltreibens: Weiterbeförderung von Rauschgifterlösen an Hintermänner)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bandenmitgliedschaft und Beteiligung an Bandentaten; bloße Weiterbeförderung von Rauschgifterlösen an Hintermänner

  • IWW

    § 28 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bandenmitgliedschaft und Beteiligung an Bandentaten; bloße Weiterbeförderung von Rauschgifterlösen an Hintermänner

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    StGB § 28 Abs. 2
    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 113
  • StV 2015, 639
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1991 - 1 StR 361/91

    Transport von Geld als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gehilfenvorsatz -

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14
    Dies ist nur dann anders, wenn der Weiterbeförderer mittäterschaftlich in ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem eingebunden ist und die Beförderung des Geldes in diesem Rahmen erfolgt (vgl. BGH StV 1992, 161; StV 1995, 641).
  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Rauschgift - Rauschgifthandel -

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14
    Dies ist nur dann anders, wenn der Weiterbeförderer mittäterschaftlich in ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem eingebunden ist und die Beförderung des Geldes in diesem Rahmen erfolgt (vgl. BGH StV 1992, 161; StV 1995, 641).
  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14
    Es ist - auch wenn nicht ausgeschlossen ist, dass nach der Bandenabrede Beteiligte bei allen Bandentaten nur Gehilfen sein sollen (vgl. BGHSt 47, 214, 218 f.) - zu bedenken, dass der Angeklagte lediglich auf kurzfristige Anweisung untergeordnete Unterstützungsleistungen erbracht hat, für die er nicht oder nur in geringem Umfang entlohnt worden ist.
  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12

    Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft als besonderes

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14
    Die Bandeneigenschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB; fehlt sie bei einem Tatbeteiligten, kann dieser nur wegen Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden (vgl. BGH NStZ 2013, 102, 103).
  • LG Bochum, 19.02.2016 - 9 KLs 47/15

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Die Beteiligung an Bandentaten und die Bandenmitgliedschaft sind vielmehr unabhängig voneinander zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2014 - 2 StR 186/14).
  • LG Schwerin, 13.07.2016 - 33 KLs 9/15
    Umgekehrt ist nicht jeder Gehilfe einer Bande zugleich Bandenmitglied (vergl. BGH, Beschluss vom 05.11. ..., 2 StR 186/14, Rz 7).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.08.2018 - 2 StR 186/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,30909
BGH, 28.08.2018 - 2 StR 186/14 (https://dejure.org/2018,30909)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2018 - 2 StR 186/14 (https://dejure.org/2018,30909)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2018 - 2 StR 186/14 (https://dejure.org/2018,30909)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung - und die Ermäßigung der Gebühr für das teilweise erfolgreiche Revisionsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2019, 51
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 27.10.2023 - 204 StRR 394/23

    Auswirkungen des Entfalls der Einziehungsanordnung auf die Kostenentscheidung

    Die einheitliche Kostenentscheidung beim teilweisen Erfolg des gegen die Einziehung gerichteten Rechtsmittels durch Ermäßigung "der Gebühr" um einen Bruchteil (so etwa BGH, Beschluss vom 14.10.2020 - 5 StR 229/19 -, NJW 2021, 1252, Tenor) kann zudem, da sie in der Sache zwei jeweils zu ermäßigende verschiedene Gebührentatbestände (Nr. 3130 KV GKG für das Revisionsverfahren und Nr. 3440 KV GKG für das Einziehungsverfahren) betrifft, in der Praxis zu Fehlern beim Kostenansatz führen, die im Kostenerinnerungsverfahren zu beheben sind (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28.08.2018 - 2 StR 186/14 -, Rpfleger 2019, 51, juris Rn. 3).
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