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   BGH, 03.07.1985 - 2 StR 188/85   

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https://dejure.org/1985,5754
BGH, 03.07.1985 - 2 StR 188/85 (https://dejure.org/1985,5754)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1985 - 2 StR 188/85 (https://dejure.org/1985,5754)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1985 - 2 StR 188/85 (https://dejure.org/1985,5754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit unerlaubtem Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schußwaffe - Vorliegen einer Notwehrsituation bzw. Putativnotwehrsituation - Rechtlich bestehende Zweifel über das Vorliegen einer Notwehrsituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 6
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81

    Einsatz von Polizeispitzeln bei Rauschgiftgeschäften - Glaube des Täters als

    Auszug aus BGH, 03.07.1985 - 2 StR 188/85
    In Fällen dieser Art muß zumindest der entscheidende Teil der Aussage in das Urteil aufgenommen werden (vgl. BGH Beschluß vom 21. September 1984 - 2 StR 481/84;Urteil vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 417/81).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 481/84

    Revision aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung - Darlegung und Würdigung von

    Auszug aus BGH, 03.07.1985 - 2 StR 188/85
    In Fällen dieser Art muß zumindest der entscheidende Teil der Aussage in das Urteil aufgenommen werden (vgl. BGH Beschluß vom 21. September 1984 - 2 StR 481/84;Urteil vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 417/81).
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04

    Beweiswürdigung (Anforderungen an einen rechtskräftigen Freispruch;

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - aus tatsächlichen Gründen die Voraussetzungen des § 32 StGB nicht eindeutig auszuschließen sind, weil nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel bleiben, ob die Tat gerechtfertigt ist oder nicht (vgl. BGHSt 10, 373, 374; BGH StV 1986, 6 (zur Putativnotwehr); Spendel in LK StGB 11. Aufl. § 32 Rdn. 349 m.w.N.): 1. Freispruch des Angeklagten Ahmer S.
  • BGH, 15.06.2022 - 6 StR 401/21

    Mord (sonstige niedrige Beweggründe); lückenhafte Beweiswürdigung

    Zwar ist das Tatgericht grundsätzlich nicht gehalten, im Urteil Zeugenaussagen in Einzelheiten wiederzugeben; erforderlich ist dies aber, wenn bei einem im Übrigen nicht eindeutigen Beweisergebnis einer Aussage entscheidende Bedeutung zukommen könnte und dem Revisionsgericht ohne Kenntnis ihres wesentlichen Inhalts die Prüfung verwehrt ist, ob im Rahmen der Beweiswürdigung alle wesentlichen Gesichtspunkte beachtet worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133; Urteile vom 3. Juli 1985 - 2 StR 188/85, StV 1986, 6; vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16, NStZ-RR 2017, 223; Miebach FS Joecks (2018) S. 133, 134).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 483/90

    Rechtsfolge der Nichterörterung von für und gegen den Angeklagten sprechenden

    In der Nichterörterung dieser Frage liegt ein Mangel, der in den Fällen II 7 und 9 der Gründe zur Aufhebung des Urteils führen muß; denn eine erschöpfende Beweiswürdigung und damit eine rechtsfehlerfreie Grundlage für die Verurteilung ist dann nicht gegeben, wenn sich der Tatrichter nicht mit allen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat (vgl. BGH StV 1986, 6; 1988, 371).
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