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   BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08 (3)   

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BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08 (3) (https://dejure.org/2008,2925)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2008 - 2 StR 189/08 (3) (https://dejure.org/2008,2925)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 200 StPO; § 264 StPO; § 52 StGB; § 206a StPO
    Akkusationsprinzip; Anklagegrundsatz; prozessuale Tat; natürliche Handlungseinheit (Straftaten gegen das menschliche Leben)

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO
    Unzulässige Revision der Nebenklage (fehlende Angabe eines zulässigen Rechtsmittelziels; Auslegung)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 228
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 149/02

    Tateinheit (Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter; Tatmehrheit;

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH BGHR StGB vor 1/natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 2), bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff (vgl. BGH NJW 1985, 1565) oder bei zeitgleich und wechselweise erfolgenden Angriffen auf mehrere Opfer (BGH NStZ 2003, 366) willkürlich und gekünstelt erschiene.
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08
    Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu beeinträchtigen, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluss und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (vgl. BGHSt 2, 246, 247; 16, 397; BGH NStZ 2006, 284, 285 f.; BGHR StGB vor 1/natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 9, 10).
  • BGH, 06.07.1956 - 5 StR 434/55

    Vollendete und versuchte Erschiessung im Ausländerlager der AEG-Werke in Wildau

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08
    Jede Tötungshandlung gegenüber einem bestimmten Menschen hebt sich, soweit nicht die Voraussetzungen des 52 StGB vorliegen, auch für die natürliche Auffassung so sehr von jeder Tötungshandlung gegenüber einem anderen Menschen ab, dass ein noch so enger äußerer, zeitlicher und psychologischer Zusammenhang verschiedene Tötungshandlungen nicht zu einer Tat machen kann, mit dem Ergebnis, dass eine Verurteilung oder Freisprechung wegen einer solchen Tötung die Verfolgung wegen der Übrigen hindern könnte (so bereits BGH, Urteil vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55; vgl. im Übrigen Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. 264 Rdn. 2 b, 3 und 6 b).
  • BGH, 09.04.2008 - 3 StR 86/08

    Anklageprinzip; Verfahrenshindernis (fehlende Anklage); prozessuale Tat; Tat im

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08
    Dass die vom Angeklagten auf die Brüder A. und E. Ka. abgefeuerten Schüsse zeitlich aufeinander folgten und unter denselben äußeren und inneren Umständen ausgelöst wurden, genügt hierzu nicht (vgl. BGH Beschl. vom 9. April 2008 - 3 StR 86/08).
  • BGH, 24.10.2000 - 5 StR 323/00

    Tat im prozessualen Sinne; Tatmehrheit; Natürliche Handlungseinheit bei

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08
    Durch das - der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit hier entgegenstehende (vgl. Rissingvan Saan in LK 12. Aufl. Rdn. 14 vor 52 m.w.N.) - Handeln auf Grund eines neu gefassten Entschlusses unterscheidet sich der Fall von denjenigen Sachverhalten, welche den Beschlüssen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. September 1986 (BGHR StGB vor 1/natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 1), vom 4. Juni 1991 (BGHR StGB vor 1/natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 5) und vom 24. Oktober 2000 (NStZ-RR 2001, 82) zugrunde lagen.
  • BGH, 23.11.2005 - 2 StR 327/05

    Prozessuale Tat (Brandstiftung; Betrug zum Nachteil der Feuerversicherung);

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08
    Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGHSt 45, 211; BGH NStZ 2006, 350; BGHR StPO 264 Abs. 1 Tatidentität 31; 35) die Tat als Prozessgegenstand nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zu ihr das gesamte Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet.
  • BGH, 22.03.2006 - 2 StR 585/05

    Tötung nach Rivalitäten verfeindeter türkischer Familien muss neu verhandelt

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08
    Der Senat hatte diese Entscheidung durch Urteil vom 22. März 2006 (BGH NStZ 2007, 417) mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen.
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08
    Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGHSt 45, 211; BGH NStZ 2006, 350; BGHR StPO 264 Abs. 1 Tatidentität 31; 35) die Tat als Prozessgegenstand nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zu ihr das gesamte Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet.
  • BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84

    Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH BGHR StGB vor 1/natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 2), bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff (vgl. BGH NJW 1985, 1565) oder bei zeitgleich und wechselweise erfolgenden Angriffen auf mehrere Opfer (BGH NStZ 2003, 366) willkürlich und gekünstelt erschiene.
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08
    Die Verstöße gegen das Waffengesetz und die Beteiligung an der Schlägerei vermögen zwischen den weit schwerer wiegenden versuchten Tötungsdelikten keine prozessuale Tatidentität zu begründen (vgl. BGH NStZ 1989, 540; Engelhardt in KK-StPO 5. Aufl. 264 Rdn. 8).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen

  • BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08

    Einstellung des Verfahrens (Strafklageverbrauch); Doppelbestrafungsverbot; ne bis

    Umgekehrt bilden mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlichrechtlich selbstständige Handlungen grundsätzlich nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zu Grunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BVerfG, Beschl. vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 25, 45).
  • BGH, 18.03.2009 - 1 StR 50/09

    Rüge der Verletzung des Verwertungsverbots aus § 51 Abs. 1 BZRG (Sachrüge;

    Liegen wie hier zwei materiellrechtlich selbständige Taten vor, handelt es sich regelmäßig auch um zwei Taten im prozessualen Sinne, es sei denn, die einzelnen Handlungen sind innerlich derart miteinander verknüpft, dass der Unrechtsund Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände richtig gewürdigt werden kann, die zu der anderen Handlung geführt haben, und dass die getrennte Aburteilung einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 44, 45 jeweils m.w.N.).

    Vielmehr hebt sich jede Körperverletzungshandlung gegenüber einer bestimmten Person, soweit nicht die Voraussetzungen des § 52 StGB gegeben sind, so sehr von jeder Körperverletzungshandlung zum Nachteil eines anderen Menschen ab, dass ein noch so enger äußerer, zeitlicher und psychologischer Zusammenhang verschiedene Körperverletzungshandlungen nicht zu einer Tat im prozessualen Sinne machen kann (vgl. zur Tatidentität bei Tötungshandlungen BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 45).

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs - wie etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden - willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 45 m.w.N.).

  • BGH, 04.12.2008 - 1 StR 327/08

    Verurteilung im "Fall Hutter" erneut aufgehoben

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlichen engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene, wie etwa bei zeitgleich und wechselweise erfolgenden Angriffen auf mehrere Opfer (vgl. zuletzt BGH, Beschl. vom 6. Juni 2008 - 2 StR 189/08 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2009 - 2 StR 85/09

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Verneinung eines

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich von der Konstellation, die der Senatsentscheidung vom 6. Juni 2008 - 2 StR 189/08 -, StraFo 2008, 383 zugrunde lag.

    Dort lagen Tötungshandlungen gegen verschiedene Personen vor, so dass weder eine gleichartige Angriffsrichtung noch dasselbe Tatobjekt noch eine deliktsimmanente Verbindung der Handlungen gegeben war (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juni 2008, aaO, Rdn. 10).

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2018 - 6 StS 5/18

    Neue Anklage gegen Nils D. wegen Mordes in drei Fällen und der Begehung von

    Eine prozessuale Tat ist danach dann anzunehmen, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Abspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BVerfGK 7, 417, zitiert nach juris, dort Rn. 8; vgl. auch BGH StraFO 2008, 383, zitiert nach juris, dort Rn. 9 m. w. N.).
  • BGH, 14.08.2009 - 2 StR 186/09

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages, der deutlich macht, dass der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr.; vgl. BGH BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5 sowie den Beschluss des Senats vom 6. Juni 2008 - 2 StR 189/08).
  • BGH, 15.12.2010 - 2 StR 401/10

    Fahrlässige Körperverletzung (übersehene Strafverfolgungsverjährung;

    Dass die Strafkammer das Konkurrenzverhältnis bei der Schussabgabe auf zwei Menschen nicht näher erörtert hat (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juni 2008 - 2 StR 189/08 Tz 11 f. - BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 45 mwN) bleibt hier folgenlos, da der Angeklagte durch die Annahme von Tateinheit jedenfalls nicht beschwert ist.
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2006 - 2 StR 585/05

    Tötung nach Rivalitäten verfeindeter türkischer Familien muss neu verhandelt

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08
    Diese Entscheidung hatte der Senat durch Urteil vom 22. März 2006 (BGH NStZ 2007, 417) mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen.
  • BGH, 27.10.1989 - 3 StR 148/89

    Bejahung des Gehilfenvorsatzes trotz Mißbilligung der Haupttat - Wissen um die

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08
    Ein Ausnahmefall, in dem auf eine Klarstellung verzichtet werden könnte (vgl. BGH BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3), liegt nicht vor.
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