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   BGH, 19.06.1998 - 2 StR 189/98   

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https://dejure.org/1998,6020
BGH, 19.06.1998 - 2 StR 189/98 (https://dejure.org/1998,6020)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1998 - 2 StR 189/98 (https://dejure.org/1998,6020)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - 2 StR 189/98 (https://dejure.org/1998,6020)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweismäßige Verwertung von Tagebuchaufzeichnungen - Sexueller Missbrauch eines Kindes - Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 635
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BGH, 19.06.1998 - 2 StR 189/98
    Die in dem angefochtenen Urteil verwerteten Tagebuchaufzeichnungen, in denen sich die verstorbene Zeugin mit den Berichten des Tatopfers und dessen Schwester über die sexuellen Übergriffe, den dadurch bei den Mädchen ausgelösten Gefühlen sowie der Entstehungsgeschichte der Anzeige des Tatopfers bei den Ermittlungsbehörden befaßt und sich mit der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten auseinandersetzt, gehören schon wegen ihres engen Bezugs zu den abgeurteilten Taten nicht zu dem in der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannten unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung, der dem Zugriff der öffentlichen Gewalt schlechtin entzogen ist (BVerfGE 80, 367, 376 ff.).
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87

    Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen

    Auszug aus BGH, 19.06.1998 - 2 StR 189/98
    Nach den durch das Bundesverfassungsgericht und den Bundesgerichtshof zur strafprozessualen Verwertbarkeit von Tagebuchaufzeichnungen entwickelten Grundsätzen (BVerfGE a.a.O., BGHSt 19, 325; 34, 397), [BGH 09.07.1987 - 4 StR 223/87]die auch auf die Verwertung von Tagebüchern eines Zeugen oder sonstigen Dritten übertragbar sind, dürfen Tagebucheintragungen im Strafverfahren unabhängig vom Willen des Verfassers verwertet werden, wenn bei Abwägung aller Umstände dem Erfordernis einer wirksamen Strafrechtspflege gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Verfassers das größere Gewicht zukommt.
  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

    Auszug aus BGH, 19.06.1998 - 2 StR 189/98
    Nach den durch das Bundesverfassungsgericht und den Bundesgerichtshof zur strafprozessualen Verwertbarkeit von Tagebuchaufzeichnungen entwickelten Grundsätzen (BVerfGE a.a.O., BGHSt 19, 325; 34, 397), [BGH 09.07.1987 - 4 StR 223/87]die auch auf die Verwertung von Tagebüchern eines Zeugen oder sonstigen Dritten übertragbar sind, dürfen Tagebucheintragungen im Strafverfahren unabhängig vom Willen des Verfassers verwertet werden, wenn bei Abwägung aller Umstände dem Erfordernis einer wirksamen Strafrechtspflege gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Verfassers das größere Gewicht zukommt.
  • BGH, 29.11.2021 - VI ZR 248/18

    "Kohl-Protokolle": Helmut Kohl zu früh gestorben - Witwe bekommt

    Der daraus resultierende Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts ist aber nicht identisch mit den Schutzwirkungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. nur Senatsurteil vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07, NJW 2009, 751 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - XII ZB 20/14, NJW 2014, 3786 Rn. 31; BVerfGK 9, 83, 88, juris Rn. 25 - Blauer Engel; BVerfGK 9, 92, 95, juris Rn. 22 - postmortaler Datenschutz; BVerfG, NJW 2001, 2957, 2958 f., juris Rn. 18 - Wilhelm Kaisen; NJW 2001, 594 f., juris Rn. 8), sondern bleibt dahinter zurück (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 1 StR 359/11, JR 2013, 34 Rn. 32; vom 19. Juni 1998 - 2 StR 189/98, NStZ 1998, 635, juris Rn. 8; BVerfG, NJW 2018, 770 Rn. 20; NJW 2001, 594, 595, juris Rn. 8).

    Denn sie verletzten den Erblasser rechtswidrig in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, was sich schon daraus ergibt, dass der vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht gewährte Schutz nicht enger ist als derjenige des postmortalen Persönlichkeitsrechts, sondern im Gegenteil - wie gezeigt - sogar weiter reicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 1 StR 359/11, JR 2013, 34 Rn. 32; vom 19. Juni 1998 - 2 StR 189/98, NStZ 1998, 635, juris Rn. 8; BVerfG, NJW 2018, 770 Rn. 20; NJW 2001, 594, 595, juris Rn. 8).

    Eine solche Erweiterung verbietet sich schon deshalb, weil dies in der Sache auf den Schutz vor bloßen Indiskretionen hinausliefe, den nicht einmal das lebenden Menschen zukommende allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährt (vgl. Senatsurteile vom 26. November 2019 - VI ZR 12/19, NJW 2020, 770 Rn. 32; vom 10. März 1987 - VI ZR 244/85, NJW 1987, 2667, 2668, juris Rn. 15 - BND-Interna); der Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts geht aber nicht über denjenigen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts hinaus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 1 StR 359/11, JR 2013, 34 Rn. 32; vom 19. Juni 1998 - 2 StR 189/98, NStZ 1998, 635, juris Rn. 8; BVerfG, NJW 2001, 594, 595, juris Rn. 8).

  • BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11

    Winnenden-Urteil wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben

    Der Persönlichkeitsschutz des Geheimnisinhabers (Patienten) wird durch dessen Tod in einen allgemeinen, der Abwehr von Angriffen auf die Menschenwürde dienenden Achtungsanspruch umgewandelt; dessen Schutzwirkung reicht jedenfalls weniger weit als das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Lebenden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 1998 - 2 StR 189/98).
  • AG Nienburg, 20.01.2015 - 4 Ds 155/14

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Aufzeichnung; Dash-Cam; Dashcam; effektive

    Hierbei kann ohne weiteres auf die allgemeinen Grundsätze zur Verwertbarkeit von Beweismitteln mit Spannungsbezug zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht Dritter zurückgegriffen werden (sogenannte Sphärentheorie des Bundesverfassungsgerichts , vgl. bspw. BVerfG NJW 1990, 563, 564 - "Tagebuch"; BGH NJW 1996, 2940 = BGH , Beschluss vom 13.05.1996, GSSt 1/96 - "Hörfalle"; BGH NStZ 1998, 635; s.a. BAG , Beschluss vom 29.06.2004, 1 ABR 21/03 - "Videoüberwachung am Arbeitsplatz").
  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08

    Verwertung tagebuchartiger Aufzeichnungen eines Angeklagten im Strafprozess und

    Es ist daher im konkreten Fall zu prüfen, ob die Verwertung im Strafverfahren für die Ermittlung der Straftat geeignet und erforderlich ist und ob der dadurch bedingte Eingriff in die Privatsphäre zum strafrechtlichen Aufklärungsziel nicht außer Verhältnis steht (vgl. BVerfGE 80, 367 ; BGH, Beschluss vom 19. Juni 1998 - 2 StR 189/98 -, NStZ 1998, S. 635).
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