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   BGH, 01.09.2016 - 2 StR 19/16   

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https://dejure.org/2016,42000
BGH, 01.09.2016 - 2 StR 19/16 (https://dejure.org/2016,42000)
BGH, Entscheidung vom 01.09.2016 - 2 StR 19/16 (https://dejure.org/2016,42000)
BGH, Entscheidung vom 01. September 2016 - 2 StR 19/16 (https://dejure.org/2016,42000)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB
    Mittäterschaft bei Gewaltdelikten: Verantwortlichkeit eines Mittäters für das Handeln anderer Tatbeteiligter; bedingter Tötungsvorsatz oder Fahrlässigkeit bei gruppendynamisch geprägter Gewalthandlungen

  • IWW

    § 426 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung zum Vorligen des bedingten Tötungsvorsatzes; Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von der Fahrlässigkeit bei gruppendynamisch geprägten Gewalthandlungen in Fällen mit gedankenloser Verletzungsabsicht; ...

  • rewis.io

    Mittäterschaft bei Gewaltdelikten: Verantwortlichkeit eines Mittäters für das Handeln anderer Tatbeteiligter; bedingter Tötungsvorsatz oder Fahrlässigkeit bei gruppendynamisch geprägter Gewalthandlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung zum Vorligen des bedingten Tötungsvorsatzes; Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von der Fahrlässigkeit bei gruppendynamisch geprägten Gewalthandlungen in Fällen mit gedankenloser Verletzungsabsicht; ...

  • datenbank.nwb.de

    Mittäterschaft bei Gewaltdelikten: Verantwortlichkeit eines Mittäters für das Handeln anderer Tatbeteiligter; bedingter Tötungsvorsatz oder Fahrlässigkeit bei gruppendynamisch geprägter Gewalthandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tötungsvorsatz - und der Rückschluss aus den Verletzungsfolgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mittäter - und der bedingte Tötungsvorsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schmerzensgeld - und die gesamtschuldnerische Haftung der Mittäter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 77
  • StV 2017, 528
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.03.2011 - 4 StR 52/11

    Tötungsversuch (Tötungsvorsatz; Rücktritt: unbeendeter Versuch nach dem

    Auszug aus BGH, 01.09.2016 - 2 StR 19/16
    a) Jeder Mittäter ist für ein Handeln anderer Personen im Hinblick auf eine Vorsatztat nur im Rahmen seines eigenen Vorsatzes verantwortlich (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2011 - 4 StR 52/11).
  • BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04

    Abgrenzung von Totschlag und schwerer Körperverletzung (Tötungsvorsatz bei

    Auszug aus BGH, 01.09.2016 - 2 StR 19/16
    Ob bedingter Tötungsvorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt, ist in solchen Fällen hinsichtlich jedes Tatbeteiligten in einer Gesamtschau aller ihn betreffenden objektiven und subjektiven Tatumstände, in die auch die psychische Verfassung des Tatbeteiligten bei der Tatbegehung sowie seine Motivation einzubeziehen sind, genau zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 - 5 StR 290/04, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59).
  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 468/12

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung; unzutreffende Ablehnung der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 01.09.2016 - 2 StR 19/16
    Das gilt gegebenenfalls aber nicht, wenn Schadensfolgen den Schädigern in unterschiedlichem Umfang zuzurechnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12; Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217).
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger;

    Auszug aus BGH, 01.09.2016 - 2 StR 19/16
    Insoweit ist lediglich im Innenverhältnis zwischen den Gesamtschuldnern nach § 426 Abs. 1 BGB die Last des Schadens nach den Anteilen an dessen Herbeiführung aufzuteilen (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 286/09, NJW 2011, 292, 293).
  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13

    Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes bei mittäterschaftlich

    Auszug aus BGH, 01.09.2016 - 2 StR 19/16
    Das gilt gegebenenfalls aber nicht, wenn Schadensfolgen den Schädigern in unterschiedlichem Umfang zuzurechnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12; Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217).
  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes

    Auszug aus BGH, 01.09.2016 - 2 StR 19/16
    Darüber hat das neue Tatgericht zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96, 97).
  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Einzelfalles gerechnet werden muss, werden jedoch vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er diese sich nicht besonders vorgestellt hat (BGH, Beschlüsse vom 03.03.2011 - 4 StR 52/11 -, juris; vom 01.09.2016 - 2 StR 19/16 -, juris = NStZ-RR 2017, 77f.).
  • BGH, 23.11.2023 - 2 StR 59/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bedingter

    (2) Die Urteilsgründe, die im Übrigen auch von einem "Gleichlauf der Bewaffnung" beider Angeklagter ausgehen, obwohl nur der Angeklagte L.   Q.        eine bereits als Stichwerkzeug zerbrochene Bierflasche mitgeführt hat, lassen besorgen, dass das Landgericht im Sinne eines Rückschaufehlers (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 2016 - 2 StR 19/16, BeckRS 2016, 19984, Rn. 24) von dem tatsächlich eingetretenen Zersplittern der Flasche darauf geschlossen hat, dies habe von vornherein äußerst nahegelegen und sei deshalb vom Angeklagten Y.     Q.        als möglich erkannt und gebilligt worden.
  • BGH, 08.08.2019 - 1 StR 204/19

    Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtschau: Einzelbetrachtung bei Mittätern: keine

    Ob bedingter Tötungsvorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt, ist in solchen Fällen hinsichtlich jedes Tatbeteiligten in einer Gesamtschau aller ihn betreffenden objektiven und subjektiven Tatumstände, in die auch die psychische Verfassung des Tatbeteiligten bei der Tatbegehung sowie seine Motivation einzubeziehen sind, genau zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2016 - 2 StR 19/16 Rn. 19; Urteil vom 26. Januar 2005 - 5 StR 290/04 Rn. 12, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59).
  • LG Magdeburg, 16.10.2019 - 21 Ks 5/19

    Körperverletzung mit Todesfolge: Mittäterschaftliche tödliche Verletzung des

    Anzeichen dafür, dass der Angeklagte im Rahmen der gruppendynamisch geprägten Gewalthandlungen den Tod Ws billigend in Kauf genommen haben könnte, liegen hingegen nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2016 - Az.: 2 StR 19/16 - juris).
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