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BGH, 06.06.2001 - 2 StR 191/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 260 Abs. 4 S. 1 StPO; § 64 StGB
Genaue Tatbezeichnung im Urteil bei Verabredung zu einem Verbrechen; Voraussetzung für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schuldausspruch - Strafausspruch - Maßregelanordnung - Drogenabhängigkeit
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 30 Abs. 1
Tenor bei Verabredung eines Verbrechens - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.02.1989 - 4 StR 3/89
Auszug aus BGH, 06.06.2001 - 2 StR 191/01
Der Senat hat die Schuldsprüche entsprechend der Anregung des Generalbundesanwalts neu gefaßt, denn die Bezeichnung des Verbrechens, dessen Begehung die Täter verabredet haben, ist in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 1 und 4). - BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86
Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes - …
Auszug aus BGH, 06.06.2001 - 2 StR 191/01
Der Senat hat die Schuldsprüche entsprechend der Anregung des Generalbundesanwalts neu gefaßt, denn die Bezeichnung des Verbrechens, dessen Begehung die Täter verabredet haben, ist in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 1 und 4).
- BGH, 13.08.2004 - 2 StR 125/04
Urteilsformel (Verabredung zu einem Verbrechen; Bezeichnung der verabredeten …
Da § 30 Abs. 2 StGB aber kein selbständiger Straftatbestand ist, sondern an den gesetzlichen Tatbestand eines Verbrechens anknüpft, ist es geboten, die Bezeichnung des Verbrechens in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (…BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 1, 4; Beschluß des Senats vom 6. Juni 2001 - 2 StR 191/01).