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   BGH, 26.06.1957 - 2 StR 191/57   

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https://dejure.org/1957,471
BGH, 26.06.1957 - 2 StR 191/57 (https://dejure.org/1957,471)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1957 - 2 StR 191/57 (https://dejure.org/1957,471)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1957 - 2 StR 191/57 (https://dejure.org/1957,471)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 312
  • NJW 1957, 1369
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 277/51
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  • RG, 11.05.1933 - II 125/33

    Gehört zum Tatbestand der Abtreibung nach § 218 StGB., daß die Schwangere die

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  • RG, 10.06.1936 - 2 D 343/36

    Zum Begriff der Überlegung. Genügt es, daß die für die Tötung ursächliche

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  • RG, 22.03.1939 - 2/1938

    1. Verletzt eine und dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze (§ 73 StGB.), so

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  • RG, 27.05.1887 - 1157/87

    Kann eine gegen eine Person durch einen Akt verübte Körperverletzung zugleich als

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  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 491/20

    Totschlag durch Unterlassen (Garantenstellung: Eltern-Kind-Beziehung, familiäre

    aa) Verletzt eine Tat mehrere Strafgesetze, wird aber der Täter, weil das schwerere Gesetz das mildere verdrängt, nur aus dem schwereren schuldig gesprochen, so darf dann, wenn das vorrangige Gesetz den Täter nicht privilegieren soll, die Mindeststrafe des verletzten milderen Gesetzes nicht unterschritten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 233/11, BGHSt 57, 28, 31; Urteil vom 24. November 2005 - 4 StR 243/05, NStZ 2006, 288, 290 mit Anm. Puppe; Senat, Urteil vom 26. Juni 1957 - 2 StR 191/57, BGHSt 10, 312, 315; LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., Vorbem. zu §§ 52 ff. Rn. 113).
  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99

    Konkurrenz zwischen § 227 StGB und § 251 StGB

    Dies würde sich zwar wegen der Sperrwirkung des zurücktretenden Delikts (vgl. BGHSt 10, 312.315) hinsichtlich der Untergrenze des Strafrahmens nicht auswirken.
  • BGH, 21.04.1978 - 2 StR 686/77

    Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kinde sowie wegen vollendeter und versuchter

    Während der Bundesgerichtshof bisher Tateinheit zwischen fahrlässiger Tötung und Abtreibung (vgl. BGHSt 1, 278; 1, 280), zwischen versuchter Abtreibung und vollendeter Körperverletzung (BGH bei Dallinger MDR 1971, 895), zwischen einer über den Eingriff hinausgehenden Körperverletzung und der Abtreibung (BGH GA 1966, 339) sowie zwischen sonstigen Tötungsdelikten und Abtreibung (BGHSt 11, 15) für möglich gehalten hat, hat er Gesetzeseinheit zwischen der vollendeten Fremdabtreibung und Körperverletzungsdelikten angenommen (BGHSt 10, 312, für schwere Körperverletzung nach § 224 StGB; BGHSt 15, 345 für Körperverletzung mit Todesfolge nach § 226 StGB).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Dieser Gesetzesauslegung liegt keine unzulässige Analogie zum Nachteil des Angeklagten zugrunde; sie entspricht vielmehr den Grundsätzen, die für den Fall entwickelt worden sind, daß ein Gesetz mit höherer Mindeststrafe hinter einem anderen Gesetz zurückzutreten hat (BGHSt 1, 155, 156; 10, 312).
  • BGH, 13.01.1961 - 4 StR 500/60

    Durchstechen der Gebärmutter bei dem Versuch einer Abtreibung - Unterlassen der

    Jedoch darf in diesem Falle die in § 226 StGB vorgeschriebene Mindeststrafe - vorbehaltlich der Berücksichtigung des § 228 StGB - nicht unterschritten werden (Im Anschluß an BGHSt 10, 312).

    Allerdings darf auch hier die in § 226 StGB vorgeschriebene Mindeststrafe - vorbehaltlich der Berücksichtigung des § 228 StGB - nicht unterschritten werden (entsprechend BGHSt 10, 312).

  • BGH, 03.11.1965 - 2 StR 392/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Der Senat hat in BGHSt 10, 312 im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgesprochen, daß grundsätzlich zwischen Abtreibung und Körperverletzung Gesetzeseinheit und nicht Tateinheit bestehe, wenn die Körperverletzung dem alleinigen Zweck der Abtötung der Leibesfrucht diene (ebenso BGHSt 15, 345).

    Alsdann ist, wie auch die Entscheidung BGHSt 10, 312 nicht in Zweifel zieht, Tateinheit zwischen Abtreibung und Körperverletzung möglich, sofern nicht sogar Tatmehrheit in Betracht kommen sollte.

  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 215/80

    Sonstiger minder schwerer Fall i.S. von § 213 StGB - Konkurrenz zwischen

    Denn in diesem Falle darf die Mindeststrafe des § 224 StGB nach allgemeinen Grundsätzen nicht unterschritten werden (vgl. BGHSt 1, 152, 153; 10, 312).
  • BGH, 06.08.1963 - 1 StR 276/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung in

    Daher kann es auf sich beruhen, ob das Gesetz den Vorsitzenden überhaupt verpflichtet, auf eine mögliche Straffolge hinzuweisen, wenn sie nicht von der Art der in § 265 Abs. 2 StPO bezeichneten ist (wie hier), oder ob eine solche Verpflichtung wenigstens dann besteht, wenn, ein Strafgesetz zwar vor einem anderen, zurücktritt und deshalb für den Schuldspruch nicht in Betracht kommt (BGHSt 6, 25, 27 [BGH 05.03.1954 - 2 StR 473/53]; 8, 46, 51), [BGH 08.07.1955 - 1 StR 245/55]aber - weil es tatbestandlich ebenfalls verwirklicht ist - für die Straffrage durch Begrenzung des Strafrahmens nach unten wieder Bedeutung gewinnt (BGHSt 1, 152, 155 f [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51]; 10, 312, 315) [BGH 26.06.1957 - 2 StR 191/57].
  • BGH, 26.03.1974 - 1 StR 49/74

    Handeltreiben - Güterumsatz - Erwerb von Drogen - Veräußerung von

    Diese Gesetzesauslegung entspricht den Grundsätzen, die für den Fall entwickelt worden sind, daß ein Gesetz mit höherer Mindeststrafe hinter einem anderen Gesetz zurückzutreten hat (BGHSt 1, 155, 156; 10, 312; BGH, Urteil vom 21.Februar 1974 a.a.0.).
  • BGH, 09.04.1974 - 1 StR 549/73

    Begriff des Handeltreibens - Besitz von Haschisch als Folge des Erwerbs und der

    Diese Gesetzesauslegung entspricht den Grundsätzen, die für den Fall entwickelt worden sind, daß ein Gesetz mit höherer Mindeststrafe hinter einem anderen Gesetz zurückzutreten hat (BGHSt 1, 155, 156; 10, 312).
  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 188/74

    Schwere Körperverletzung in Tateinheit mit roher Misshandlung eines Abhängigen -

  • BGH, 23.11.1976 - 1 StR 544/76

    Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung - Strafrahmen bei einer Vielzahl

  • BGH, 19.07.1966 - 1 StR 295/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Anstiftung zur Abtreibung in

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