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   BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05   

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https://dejure.org/2005,3513
BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05 (https://dejure.org/2005,3513)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2005 - 2 StR 192/05 (https://dejure.org/2005,3513)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 2 StR 192/05 (https://dejure.org/2005,3513)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Einordnung des unerlaubten Anbaus von Cannabis-Pflanzen in Form der Aufzucht bis in das Stadium eines nicht geringen THC-Gehalts im Fall des Abzielens auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel; Straftatbestand des ...

  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 § 29 a Abs. 1 Nr. 1
    Unerlaubter Handel durch Anbau von Cannabis-Pflanzen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 578
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05
    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (vgl. BGHSt 34, 124, 125; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 25, 39, 54, 56).
  • BGH, 01.07.1988 - 2 StR 330/88

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Mittäterschaft - Hilfedienste - Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05
    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (vgl. BGHSt 34, 124, 125; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 25, 39, 54, 56).
  • BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung

    Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05
    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (vgl. BGHSt 34, 124, 125; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 25, 39, 54, 56).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94

    Betäubungsmittel - Aufbewahrung für Dritten - Handeltreiben - Besitz von

    Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05
    Rspr., u. a. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47 und § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1; BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 270/03; Senatsbeschluß vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 451/04).
  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 395/90

    Betäubungsmittel - Täterschaft - Einfuhr - Transport - Untergeordneter Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05
    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (vgl. BGHSt 34, 124, 125; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 25, 39, 54, 56).
  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 451/04

    Einziehung; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05
    Rspr., u. a. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47 und § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1; BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 270/03; Senatsbeschluß vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 451/04).
  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05
    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (vgl. BGHSt 34, 124, 125; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 25, 39, 54, 56).
  • BGH, 06.11.2003 - 4 StR 270/03

    Einlassung des Abgeklagten (Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Einlassungswechsel;

    Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05
    Rspr., u. a. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47 und § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1; BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 270/03; Senatsbeschluß vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 451/04).
  • BGH, 12.01.2005 - 1 StR 476/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Anbau

    Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05
    Ein solches kommt jedoch in Betracht bei unerlaubtem Anbau von Cannabis-Pflanzen in Form der Aufzucht bis in das Stadium, in dem sie eine nicht geringe Menge THC enthalten, wenn der Anbau auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 4 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05
    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (vgl. BGHSt 34, 124, 125; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 25, 39, 54, 56).
  • BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24

    Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für

    Auch die konkurrenzrechtliche Bewertung hat sich gegenüber der bisherigen Rechtslage (vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 192/05 Rn. 9; Beschlüsse vom 8. Mai 2018 - 2 StR 130/18 Rn. 9; vom 26. Januar 2011 - 5 StR 555/10 Rn. 15 f.; vom 4. August 2009 - 3 StR 305/09 Rn. 5 ff. und vom 12. Januar 2005 - 1 StR 476/04, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 4; jew. mwN) nicht geändert.
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass bei einem auf spätere Veräußerung zielenden Anbau von Cannabispflanzen bis in das Stadium, in dem sie eine nicht geringe Menge THC enthalten, ein unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 192/05, NStZ 2006, 578, 579; Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 StR 476/04, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 4).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19

    Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag

    Die Annahme von Tatmehrheit zwischen bandenmäßigem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der Entziehung elektrischer Energie begegnet auf der Grundlage der bisherigen Urteilsfeststellungen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 192/05, NStZ 2006, 578, 579; Beschluss vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18).
  • BGH, 26.01.2011 - 5 StR 555/10

    Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit

    a) Hinsichtlich der Angeklagten T. geht das Landgericht im Ansatz zutreffend davon aus, dass diejenigen, die Cannabispflanzen aufziehen, bei Überschreiten der Grenze zur nicht geringen Menge von 7, 5 g THC nicht mehr wegen des Vergehens des unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG), sondern wegen des Verbrechens des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG strafbar sein können (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1990 - 1 StR 708/89, BGHR BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 Anbau 1; Weber, BtMG 3. Aufl., § 29 Rn. 107 f.; Rahlf in MünchKommStGB, § 29 BtMG Rn. 93 f.), falls nicht gar eine Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 192/05, NStZ 2006, 578; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2005 - 1 StR 476/04 und vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 409/08, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 4 und 5).

    Dass die Angeklagten Hinterleute bei der von diesen organisierten Aufzucht von Cannabispflanzen zur gewinnbringenden Weiterveräußerung von Haschisch und Marihuana unterstützten (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 192/05, NStZ 2006, 578; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2005 - 1 StR 476/04 und vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 409/08, BGHR BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 4 und 5), liegt auf der Hand.

  • BGH, 15.02.2011 - 3 StR 491/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Anbau (Versuch); versuchter

    Zwar kann die Aufzucht von Cannabispflanzen durchaus den Tatbestand des Handeltreibens erfüllen, wenn der Anbau auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 409/08, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 5; Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 StR 476/04, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 4; Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 192/05, NStZ 2006, 578).
  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 409/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Anbau von

    In diesem Fall ist der Anbau der Betäubungsmittel bereits Teil des Handeltreibens und geht als unselbstständiger Teilakt darin auf (vgl. BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 4; BGH NStZ 2006, 578; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 100).
  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 228/11

    Verabredung eines Verbrechens des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon die Aufzucht von Cannabispflanzen den Tatbestand des Handeltreibens erfüllen, wenn der Anbau auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 192/05, NStZ 2006, 578; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 StR 476/04, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 4; Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 491/10, NJW 2011, 1461 mwN).
  • LG Arnsberg, 06.06.2008 - 2 KLs 4/08

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben in nicht geringer Menge durch

    Beim unerlaubten Anbau von Cannabispflanzen in Form der Aufzucht bis in das Stadium, in dem sie eine nicht geringe Menge THC enthalten, kommt der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Betracht, wenn der Anbau auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt (BGH, NJW 2008, 386; BGH, NStZ 2006, 578).

    Bei der Mitwirkung zur Aufzucht beurteilt sich die Frage, ob Mittäterschaft oder Beihilfe vorliegt, danach, welcher Art der Tatbeitrag ist und mit welcher Willensrichtung er geleistet worden ist (vgl. BGH, NStZ 2006, 578).

  • LG Arnsberg, 03.04.2009 - 2 KLs 9/09

    Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Beim unerlaubten Anbau von Cannabispflanzen in Form der Aufzucht bis in das Stadium, in dem sie eine nicht geringe Menge THC enthalten, kommt der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Betracht, wenn der Anbau auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt (BGH, NJW 2008, 386; BGH, NStZ 2006, 578).

    Bei der Mitwirkung zur Aufzucht beurteilt sich die Frage, ob Mittäterschaft oder Beihilfe vorliegt danach, welcher Art der Tatbeitrag ist und mit welcher Willensrichtung er geleistet wurde (BGH, NStZ 2006, 578).

  • LG Arnsberg, 15.01.2010 - 2 KLs 20/08

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Beim unerlaubten Anbau von Cannabispflanzen in Form der Aufzucht bis in das Stadium, in dem sie eine nicht geringe Menge THC enthalten, kommt der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Betracht, wenn der Anbau auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt (BGH, NJW 2008, 386; BGH, NStZ 2006, 578).

    Bei der Mitwirkung zur Aufzucht beurteilt sich die Frage, ob Mittäterschaft oder Beihilfe vorliegt danach, welcher Art der Tatbeitrag ist und mit welcher Willensrichtung er geleistet wurde (BGH, NStZ 2006, 578).

  • LG Arnsberg, 21.09.2009 - 6 KLs 16/09

    Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • LG Arnsberg, 12.05.2009 - 2 KLs 14/09

    Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 06.09.2023 - 6 StR 107/23

    Bandenmäßiger Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Mitglied

  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
  • LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an

  • LG Stade, 17.01.2018 - 201 KLs 9/17

    Aufklärungshilfe; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • LG Bochum, 20.12.2016 - 9 KLs 24/16
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