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   BGH, 04.08.2010 - 2 StR 194/10   

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https://dejure.org/2010,12966
BGH, 04.08.2010 - 2 StR 194/10 (https://dejure.org/2010,12966)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2010 - 2 StR 194/10 (https://dejure.org/2010,12966)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2010 - 2 StR 194/10 (https://dejure.org/2010,12966)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 176 StGB
    Beweiswürdigung (mangelhafte Sachdarstellung; lückenhafte Beweiswürdigung); Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 StPO
    Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Anforderungen an das Urteil bei Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 StPO
    Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Anforderungen an das Urteil bei Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Gerichts zur Wiedergabe der Ausführungen eines vom Tatrichter für erforderlich gehaltenen Sachverständigen in einer zusammenfassenden Darstellung

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Anforderungen an das Urteil bei Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Anforderungen an das Urteil bei Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Gerichts zur Wiedergabe der Ausführungen eines vom Tatrichter für erforderlich gehaltenen Sachverständigen in einer zusammenfassenden Darstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 194/10
    Ferner wäre mitzuteilen und zu erörtern gewesen, wann und auf welche Art und Weise die Kinder sich erstmals zu den Missbrauchsvorwürfen geäußert haben, weil der Aussageentstehung bei der Beweiswürdigung wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. BGHSt 45, 164, 173).
  • BGH, 24.04.1996 - 3 StR 131/96

    Glaubwürdigkeit - Urteilsgründe - Entscheidung beeinflussen - In Überlegungen mit

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 194/10
    Hält der Tatrichter die Zuziehung eines Sachverständigen für erforderlich, so hat er grundsätzlich dessen Ausführungen in einer zusammenfassenden Darstellung wiederzugeben, um dem Revisionsgericht eine Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH, NStZ-RR 1996, 233; NStZ 2007, 538).
  • BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; aussagepsychologisches Gutachten;

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 194/10
    Hält der Tatrichter die Zuziehung eines Sachverständigen für erforderlich, so hat er grundsätzlich dessen Ausführungen in einer zusammenfassenden Darstellung wiederzugeben, um dem Revisionsgericht eine Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH, NStZ-RR 1996, 233; NStZ 2007, 538).
  • LG Freiburg, 07.03.2013 - 3 KLs 160 Js 4771/10

    Strafbarkeit sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen des Besitzes

    Die von der Verteidigung gerügte "Detailarmut" führt im Übrigen nicht dazu, dass die Angaben von E. nicht aufgrund der gebotenen Gesamtwürdigung dennoch, wie hier durch die Kammer, als sicher glaubhaft angesehen werden können (vgl. auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04. August 2010 - 2 StR 194/10 -, zitiert nach juris, Rdnr. 5).
  • AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17

    Die Voraussetzungen, bei welchen bei Unfällen aufgrund von Unebenheiten auf

    Erst wenn sich so ergibt, dass die Unwahrhypothese mit den erhobenen Fakten nicht mehr in Übereinstimmung stehen kann, wird sie verworfen (BGH, Urteil vom 04. August 2010, 2 StR 194/10).
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