Rechtsprechung
BGH, 27.06.2003 - 2 StR 197/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 33 BtMG; § 74 StGB
Widersprüchliche Straffestsetzung; Einziehung eines Funktelefons (Beziehungsgegenstand; Verfall; Tatmittel); konkrete Gegenstandsbezeichnung beim Verfall von Geld - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einziehung eines Mobiltelefons; Einziehung von Geldbeträgen; Offenkundige Schreibversehen in einem Strafurteil; Einziehung von Gegenständen bei Betäubungsmitteldelikten
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 33; ; StGB § 74
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 33
Handy als Gegenstand der Einziehung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.01.1998 - 2 StR 651/97
Widerspruch gegen den Ausspruch einer Gesamtstrafe wegen sexuellem Mißbrauch an …
Auszug aus BGH, 27.06.2003 - 2 StR 197/03
Da nicht zu erkennen ist, worauf der Widerspruch beruht, ist das Urteil im Strafausspruch aufzuheben, die Strafe muß vom Tatrichter neu festgesetzt werden (vgl. dazu BGH, Beschl. vom 7. Januar 1998 - 2 StR 651/97; vom 25. November 1994 - 3 StR 514/94; vom 23. August 2000 - 2 StR 292/00). - BGH, 26.02.1988 - 3 StR 484/87
Auszug aus BGH, 27.06.2003 - 2 StR 197/03
Die Bezeichnung der Liste der Überführungsstücke genügt in einem solchen Fall genausowenig wie die Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis (vgl. hierzu BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; Beschluß des Senats vom 28. Januar 1998 - 2 StR 641/97), da hierdurch noch nicht ersichtlich wird, um welche Gegenstände es sich handelt und wenn oder wozu sie dienten. - BGH, 28.05.1991 - 1 StR 731/90
Einziehung von Gegenständen, die einem an der Tat strafrechtlich nicht …
Auszug aus BGH, 27.06.2003 - 2 StR 197/03
Auf § 33 BtMG kann diese Anordnung nicht gestützt werden, da es sich bei dem Funktelefon nicht um einen sogenannten Beziehungsgegenstand handelt (vgl. BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 1).
- BGH, 25.11.1994 - 3 StR 514/94
Revision - Strafverhängung - Widerspruch - Urteilstenor - Urteilsbegründung
Auszug aus BGH, 27.06.2003 - 2 StR 197/03
Da nicht zu erkennen ist, worauf der Widerspruch beruht, ist das Urteil im Strafausspruch aufzuheben, die Strafe muß vom Tatrichter neu festgesetzt werden (vgl. dazu BGH, Beschl. vom 7. Januar 1998 - 2 StR 651/97; vom 25. November 1994 - 3 StR 514/94; vom 23. August 2000 - 2 StR 292/00). - BGH, 23.08.2000 - 2 StR 292/00
Urteilsformel - Urteilsgründe - Gesamtfreiheitsstrafe - Widerspruch - …
Auszug aus BGH, 27.06.2003 - 2 StR 197/03
Da nicht zu erkennen ist, worauf der Widerspruch beruht, ist das Urteil im Strafausspruch aufzuheben, die Strafe muß vom Tatrichter neu festgesetzt werden (vgl. dazu BGH, Beschl. vom 7. Januar 1998 - 2 StR 651/97; vom 25. November 1994 - 3 StR 514/94; vom 23. August 2000 - 2 StR 292/00). - BGH, 27.02.1996 - 1 StR 60/96
Voraussetzung für die Einziehung des Mobiltelefons eines Angeklagten - …
Auszug aus BGH, 27.06.2003 - 2 StR 197/03
Die Voraussetzungen einer an sich möglichen Einziehung als Tatwerkzeug nach § 74 StGB (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 5) sind in den Urteilsgründen nicht durch Feststellungen belegt. - BGH, 28.01.1998 - 2 StR 641/97
Tatbestand des Erwerbs und Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln - …
Auszug aus BGH, 27.06.2003 - 2 StR 197/03
Die Bezeichnung der Liste der Überführungsstücke genügt in einem solchen Fall genausowenig wie die Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis (…vgl. hierzu BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; Beschluß des Senats vom 28. Januar 1998 - 2 StR 641/97), da hierdurch noch nicht ersichtlich wird, um welche Gegenstände es sich handelt und wenn oder wozu sie dienten.
- BGH, 25.02.2009 - 5 StR 46/09
Strafzumessung (Widerspruch zwischen Tenor und Urteilsgründen); eigene …
Da nicht zu erkennen ist, worauf der Widerspruch beruht, ist das Urteil wegen einer Verletzung sachlichen Rechts grundsätzlich im Strafausspruch aufzuheben (…vgl. z. B. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 1 und 2; BGH, Urteile vom 11. Januar 1957 - 1 StR 370/56 - und vom 19. März 1957 - 5 StR 71/57; BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2003 - 2 StR 197/03 - und vom 25. Mai 2007 - 1 StR 223/07; jeweils m.w.N.;… Engelhardt in KK 6. Aufl. § 267 Rdn. 47;… Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 268 Rdn. 18). - BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
Freiheitsberaubung und Raub (Spezialität; Konkurrenzen); einheitliche …
Ebensowenig ist die Verfallanordnung hinreichend bestimmt (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 27. Juni 2003 - 2 StR 197/03 - m.w.N.). - BGH, 28.07.2004 - 2 StR 209/04
Verfall (Erlangen); erweiterter Verfall (tatrichterliche Überzeugung); Einziehung …
Dies ergibt sich auch nicht aus der nicht mit konkreten Tatsachen belegten Erwägung des Landgerichts, das Mobiltelefon sei einzuziehen, "da es als Mittel zur Begehung einer Straftat eingesetzt wurde" (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 27. Juni 2003 - 2 StR 197/03 - und vom 20. Februar 2002 - 3 StR 14/02). - BGH, 17.08.2011 - 2 StR 304/11
Fehlende Feststellungen für eine Einziehung
Der Gegenstand muss gerade bei der abgeurteilten Tat eine bestimmende Rolle gespielt haben, die im Urteil festzustellen ist (Senat, Beschluss vom 27. März 2003 - 2 StR 197/03;… Fischer StGB § 74 Rdn. 4). - BGH, 14.01.2014 - 2 StR 187/13
Einziehungsanordnung (Bezug zur abgeurteilten Tat bei Rocker-Club-Emblemen)
Der Gegenstand muss gerade bei der abgeurteilten Tat eine bestimmende Rolle gespielt haben, die im Urteil festzustellen ist (Senat, Beschluss vom 27. März 2003 - 2 StR 197/03).