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   BGH, 15.08.1990 - 2 StR 197/90   

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https://dejure.org/1990,7397
BGH, 15.08.1990 - 2 StR 197/90 (https://dejure.org/1990,7397)
BGH, Entscheidung vom 15.08.1990 - 2 StR 197/90 (https://dejure.org/1990,7397)
BGH, Entscheidung vom 15. August 1990 - 2 StR 197/90 (https://dejure.org/1990,7397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision mangels gerichtlicher Entscheidung über Hilfsbeweisantrag - Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Bejahung vorsätzlichen Handelns - Widerstandsunfähigkeit bei zoenästhetischer Schizophrenie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 15.08.1990 - 2 StR 197/90
    Sie läßt das Tatgeschehen selbst, das bedeutsame Umstände für die Bejahung zumindest des bedingten Vorsatzes enthält, außer acht (vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 4, 6).
  • BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87

    Bedingter Vorsatz bei billigender Inkaufnahme des Erfolgseintritts - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 15.08.1990 - 2 StR 197/90
    Sie läßt das Tatgeschehen selbst, das bedeutsame Umstände für die Bejahung zumindest des bedingten Vorsatzes enthält, außer acht (vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 4, 6).
  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 15.08.1990 - 2 StR 197/90
    Als Ursache einer solchen Unfähigkeit kommen nicht nur geistig-seelische Erkrankungen, sondern auch sonstige geistig-seelische Beeinträchtigungen im Sinne der §§ 20, 21 StGB in Betracht, die sich etwa aus einem Zusammentreffen einer besonderen Persönlichkeitsstruktur des Opfers und seiner Beeinträchtigung durch die Tatsituation infolge Überraschung, Schreck oder Schock ergeben (BGHSt 36, 145).
  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    Für die subjektive Tatseite bei § 179 StGB aF war erforderlich, dass der Täter spätestens bei der Tat Anzeichen für eine Widerstandsunfähigkeit bemerkte, mit der Unfähigkeit des Opfers, sich ihm zu widersetzen, zumindest im Sinne eines dolus eventualis rechnete und zumindest billigend in Kauf nahm, dass die Widerstandsunfähigkeit auf einer - ggf. auch nur vorübergehenden - Beeinträchtigung im Sinne der §§ 20, 21 StGB beruhte (Senat, Urteile vom 15. August 1990 - 2 StR 197/90, juris Rn. 10; vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17, juris Rn. 13; die Frage nach der genauen Vorsatzform offen lassend BGH, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 3 StR 11/07, juris).
  • BGH, 20.10.1999 - 2 StR 248/99

    Ausnutzen einer Lage, in das Opfer schutzlos ist, bei der sexuellen Nötigung;

    Dies um so mehr, als nach der Rechtsprechung zu § 179 StGB bei der Prüfung der Widerstandsunfähigkeit auch Beeinträchtigungen aus der Tatsituation infolge Überraschung, Schreck oder Schock zu berücksichtigen sind (BGHSt 36, 145; BGHR StGB § 179 Abs. 1 Widerstandsunfähigkeit 2).
  • BGH, 10.02.1993 - 3 StR 443/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Tatbestandes der Vergewaltigung - Vorliegen

    Ihre tatrichterliche Überzeugung vom Vorliegen des subjektiven Tatbestands des § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. hierzu BGHR StGB § 179 I Widerstandsunfähigkeit 2) wird im wesentlichen von folgenden bewiesenen Umständen getragen:.
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