Rechtsprechung
BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Tatbestandsirrtum - Raub - Räuberische Erpressung - Vorsatz - Unrechtmäßige Bereicherung - rechtswidrige Zueignung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 31.01.1992 - 2 StR 558/91
Handeln in der Absicht rechtswidriger Zueignung - Abänderung eines Schuldspruchs …
Auszug aus BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
Falls das Vorgehen rechtlich als räuberische Erpressung zu werten wäre, würde es an dem erforderlichen Vorsatz, der auf die Unrechtmäßigkeit der erstrebten Bereicherung gerichtet sein muß, fehlen (vgl. BGHSt 17, 87; BGH StV 1988, 526, 527, 529; 1990, 407; 1994, 128; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 7; § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4 jeweils m.w.N.). - BGH, 21.11.1986 - 2 StR 364/86
Absicht rechtswidriger Zueignung bei Annahme der Berechtigung zur Zueignung des …
Auszug aus BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
Falls das Vorgehen rechtlich als räuberische Erpressung zu werten wäre, würde es an dem erforderlichen Vorsatz, der auf die Unrechtmäßigkeit der erstrebten Bereicherung gerichtet sein muß, fehlen (vgl. BGHSt 17, 87; BGH StV 1988, 526, 527, 529; 1990, 407; 1994, 128; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 7; § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4 jeweils m.w.N.). - BGH, 09.12.1986 - 1 StR 675/86
Bestehen eines den Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung ausschließender …
Auszug aus BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
Falls das Vorgehen rechtlich als räuberische Erpressung zu werten wäre, würde es an dem erforderlichen Vorsatz, der auf die Unrechtmäßigkeit der erstrebten Bereicherung gerichtet sein muß, fehlen (vgl. BGHSt 17, 87; BGH StV 1988, 526, 527, 529; 1990, 407; 1994, 128; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 7; § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4 jeweils m.w.N.).
- BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55
einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung
Auszug aus BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß in rechtlicher Hinsicht die Feststellungen für eine Bewertung der Tat als räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB), nicht als schwerer Raub (§§ 249, 250 StGB), sprechen (zur Abgrenzung vgl. BGHSt 7, 252, 254; BGH MDR 1993, 1040, 1041;… Herdegen in LK 11. Aufl. Rdn. 21 f zu § 249 und Rdn. 10 f zu § 253;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. Rdn. 1 zu § 255 StGB). - BGH, 14.07.1988 - 4 StR 192/88
Vorliegen der Absicht rechtswidriger Zueignung bei nach Ansicht des Täters …
Auszug aus BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
Falls das Vorgehen rechtlich als räuberische Erpressung zu werten wäre, würde es an dem erforderlichen Vorsatz, der auf die Unrechtmäßigkeit der erstrebten Bereicherung gerichtet sein muß, fehlen (vgl. BGHSt 17, 87; BGH StV 1988, 526, 527, 529; 1990, 407; 1994, 128;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 7; § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4 jeweils m.w.N.). - BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61
Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung
Auszug aus BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
Falls das Vorgehen rechtlich als räuberische Erpressung zu werten wäre, würde es an dem erforderlichen Vorsatz, der auf die Unrechtmäßigkeit der erstrebten Bereicherung gerichtet sein muß, fehlen (vgl. BGHSt 17, 87; BGH StV 1988, 526, 527, 529; 1990, 407; 1994, 128;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 7; § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4 jeweils m.w.N.). - BGH, 26.04.1990 - 4 StR 186/90
Unzureichende gerichtliche Prüfung der Zueignungsabsicht trotz …
Auszug aus BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
Falls das Vorgehen rechtlich als räuberische Erpressung zu werten wäre, würde es an dem erforderlichen Vorsatz, der auf die Unrechtmäßigkeit der erstrebten Bereicherung gerichtet sein muß, fehlen (vgl. BGHSt 17, 87; BGH StV 1988, 526, 527, 529; 1990, 407; 1994, 128;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 7; § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4 jeweils m.w.N.). - BGH, 22.09.1993 - 5 StR 548/93
Voraussetzungen für das Vorliegen einer räuberischen Erpressung
Auszug aus BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
Falls das Vorgehen rechtlich als räuberische Erpressung zu werten wäre, würde es an dem erforderlichen Vorsatz, der auf die Unrechtmäßigkeit der erstrebten Bereicherung gerichtet sein muß, fehlen (vgl. BGHSt 17, 87; BGH StV 1988, 526, 527, 529; 1990, 407; 1994, 128;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 7; § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4 jeweils m.w.N.).
- BGH, 18.07.2003 - 2 StR 239/03
Vorsatz (Tatbestandsirrtum; Absicht rechtswidriger Zueignung); Raub (Wegnahme)
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (…vgl. BGHR StGB § 249 Zueignungsabsicht 10; BGHSt 17, 87, 91; BGH, Beschl. vom 19. Mai 1995 - 2 StR 197/95 - und vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01). - BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
Schwere räuberische Erpressung bei tatsächlich bestehender oder irrtümlich …
Hätten nämlich die Angeklagten einen fälligen und einredefreien Anspruch durchsetzen wollen, so käme ein Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung nicht in Betracht; der Irrtum über das Bestehen der Forderung wäre Tatbestandsirrturn (…vgl. BGHR StGB § 253, Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1995 - 2 StR 197/95;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 253 Rdn. 14). - BGH, 08.10.1997 - 2 StR 389/97
Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Kann dies nicht ausgeschlossen werden, fehlt es an dem erforderlichen Vorsatz, der auf die Unrechtmäßigkeit der erstrebten Bereicherung gerichtet sein muß (vgl. BGHSt 17, 87; BGH StV 1988, 526, 527, 529; 1990, 407; 1994, 128;… BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4; Beschluß vom 19. Mai 1995 - 2 StR 197/95; Meyer-Goßner NStZ 1986, 106 jeweils m.w.Nachw.).