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   BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95   

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https://dejure.org/1995,5103
BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95 (https://dejure.org/1995,5103)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1995 - 2 StR 197/95 (https://dejure.org/1995,5103)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1995 - 2 StR 197/95 (https://dejure.org/1995,5103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsirrtum - Raub - Räuberische Erpressung - Vorsatz - Unrechtmäßige Bereicherung - rechtswidrige Zueignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 16, § 249, § 253

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.01.1992 - 2 StR 558/91

    Handeln in der Absicht rechtswidriger Zueignung - Abänderung eines Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
    Falls das Vorgehen rechtlich als räuberische Erpressung zu werten wäre, würde es an dem erforderlichen Vorsatz, der auf die Unrechtmäßigkeit der erstrebten Bereicherung gerichtet sein muß, fehlen (vgl. BGHSt 17, 87; BGH StV 1988, 526, 527, 529; 1990, 407; 1994, 128; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 7; § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.11.1986 - 2 StR 364/86

    Absicht rechtswidriger Zueignung bei Annahme der Berechtigung zur Zueignung des

    Auszug aus BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
    Falls das Vorgehen rechtlich als räuberische Erpressung zu werten wäre, würde es an dem erforderlichen Vorsatz, der auf die Unrechtmäßigkeit der erstrebten Bereicherung gerichtet sein muß, fehlen (vgl. BGHSt 17, 87; BGH StV 1988, 526, 527, 529; 1990, 407; 1994, 128; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 7; § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 675/86

    Bestehen eines den Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung ausschließender

    Auszug aus BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
    Falls das Vorgehen rechtlich als räuberische Erpressung zu werten wäre, würde es an dem erforderlichen Vorsatz, der auf die Unrechtmäßigkeit der erstrebten Bereicherung gerichtet sein muß, fehlen (vgl. BGHSt 17, 87; BGH StV 1988, 526, 527, 529; 1990, 407; 1994, 128; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 7; § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß in rechtlicher Hinsicht die Feststellungen für eine Bewertung der Tat als räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB), nicht als schwerer Raub (§§ 249, 250 StGB), sprechen (zur Abgrenzung vgl. BGHSt 7, 252, 254; BGH MDR 1993, 1040, 1041; Herdegen in LK 11. Aufl. Rdn. 21 f zu § 249 und Rdn. 10 f zu § 253; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. Rdn. 1 zu § 255 StGB).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 192/88

    Vorliegen der Absicht rechtswidriger Zueignung bei nach Ansicht des Täters

    Auszug aus BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
    Falls das Vorgehen rechtlich als räuberische Erpressung zu werten wäre, würde es an dem erforderlichen Vorsatz, der auf die Unrechtmäßigkeit der erstrebten Bereicherung gerichtet sein muß, fehlen (vgl. BGHSt 17, 87; BGH StV 1988, 526, 527, 529; 1990, 407; 1994, 128; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 7; § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61

    Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung

    Auszug aus BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
    Falls das Vorgehen rechtlich als räuberische Erpressung zu werten wäre, würde es an dem erforderlichen Vorsatz, der auf die Unrechtmäßigkeit der erstrebten Bereicherung gerichtet sein muß, fehlen (vgl. BGHSt 17, 87; BGH StV 1988, 526, 527, 529; 1990, 407; 1994, 128; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 7; § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 186/90

    Unzureichende gerichtliche Prüfung der Zueignungsabsicht trotz

    Auszug aus BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
    Falls das Vorgehen rechtlich als räuberische Erpressung zu werten wäre, würde es an dem erforderlichen Vorsatz, der auf die Unrechtmäßigkeit der erstrebten Bereicherung gerichtet sein muß, fehlen (vgl. BGHSt 17, 87; BGH StV 1988, 526, 527, 529; 1990, 407; 1994, 128; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 7; § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.09.1993 - 5 StR 548/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer räuberischen Erpressung

    Auszug aus BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
    Falls das Vorgehen rechtlich als räuberische Erpressung zu werten wäre, würde es an dem erforderlichen Vorsatz, der auf die Unrechtmäßigkeit der erstrebten Bereicherung gerichtet sein muß, fehlen (vgl. BGHSt 17, 87; BGH StV 1988, 526, 527, 529; 1990, 407; 1994, 128; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 7; § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4 jeweils m.w.N.).
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