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   BGH, 29.07.1998 - 2 StR 197/98   

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https://dejure.org/1998,8514
BGH, 29.07.1998 - 2 StR 197/98 (https://dejure.org/1998,8514)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1998 - 2 StR 197/98 (https://dejure.org/1998,8514)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 2 StR 197/98 (https://dejure.org/1998,8514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verjährungsfrist für die Vergehen der Bestechlichkeit und der Bestechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 357

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 2 StR 197/98
    Das Landgericht hat auch nicht ausreichend erörtert, daß die Taten insgesamt in einem engen persönlichen, sachlichen und situativen Zusammenhang stehen, der sich bei der Bemessung der Gesamtstrafe zugunsten des Angeklagten auswirken kann (vgl. hierzu BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 2; § 46 Abs. 2 Tatumstände 14, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71

    Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 2 StR 197/98
    Die teilweise Einstellung des Verfahrens ist daher gemäß § 357 StPO auf ihn zu erstrecken, obwohl er selbst kein Rechtsmittel eingelegt hat (BGHSt 24, 208, 210 [BGH 16.09.1971 - 1 StR 284/71] m.w.N.).
  • BGH, 29.08.1986 - 3 StR 279/86

    Neu ergangene Gesamtfreiheitsstrafe unter Berücksichtigung des Verbots der

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 2 StR 197/98
    § 358 Abs. 2 StPO steht dem nicht entgegen (BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 1 Einzelstrafe, fehlende 1).
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88

    Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 2 StR 197/98
    Das Landgericht hat auch nicht ausreichend erörtert, daß die Taten insgesamt in einem engen persönlichen, sachlichen und situativen Zusammenhang stehen, der sich bei der Bemessung der Gesamtstrafe zugunsten des Angeklagten auswirken kann (vgl. hierzu BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 2; § 46 Abs. 2 Tatumstände 14, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    a) Eine Erstreckung gemäß § 357 Satz 1 StPO hat auch in Fällen fehlender Verfahrensvoraussetzungen und bestehender Verfahrenshindernisse zu erfolgen, soweit diese auch für den Nichtrevidenten Bedeutung haben (vgl. Gericke in KK-StPO, aaO, § 357 Rn. 7, Meyer-Goßner, aaO, § 357 Rn. 10, BGH, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10, wistra 2011, 308, 309; und vom 29. Juli 1998 - 2 StR 197/98).
  • BGH, 31.03.2011 - 4 StR 657/10

    Handlungseinheit (Konkurrenzen) bei der Bestechlichkeit und Bestechung

    Es ist anerkannt, dass § 357 StPO auch dann anzuwenden ist, wenn die Aufhebung des Urteils wegen Fehlens einer von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensvoraussetzung oder des Vorliegens von Verfahrenshindernissen erfolgt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58, BGHSt 12, 335, 340 f., vom 16. September 1971 - 1 StR 284/71, BGHSt 24, 208, 210 f., vom 29. November 1994 - 3 StR 221/94 und vom 29. Juli 1998 - 2 StR 197/98; KK-Kuckein, StPO, 6. Aufl. § 357 Rn. 7).
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