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   BGH, 13.08.1997 - 2 StR 201/97   

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https://dejure.org/1997,9300
BGH, 13.08.1997 - 2 StR 201/97 (https://dejure.org/1997,9300)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1997 - 2 StR 201/97 (https://dejure.org/1997,9300)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1997 - 2 StR 201/97 (https://dejure.org/1997,9300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehler bei fehlender Einbeziehung früherer Entscheidungen in den Schuldspruch und Urteilstenor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 31

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 03.05.2000 - 2 StR 128/00

    Einbeziehung früherer Urteile in Einheitsjugendstrafe

    Das Landgericht hat übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits frühere Entscheidungen einbezogen waren, alle Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 13. August 1997 - 2 StR 201/97, vom 26. November 1997 2 StR 573/97 und vom 19. Mai 1999 - 3 StR 170/99; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 15.03.2000 - 2 StR 55/00

    Formale Einbeziehung früherer Entscheidungen in den Urteilstenor bei Bildung

    Das Landgericht hat übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits frühere Entscheidungen einbezogen waren, alle Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 13. August 1997 - 2 StR 201/97, vom 26. November 1997 - 2 StR 573/97 und vom 19. Mai 1999 - 3 StR 170/99; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 19.05.1999 - 3 StR 170/99

    Einbeziehung von früheren Urteilen, in die bereits Urteile einbezogen wurden;

    Das Landgericht hat übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen war, beide Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 13. August 1997 - 2 StR 201/97; Beschl. vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96; Beschl. vom 26. November 1997 - 2 StR 573/97; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 26.11.1997 - 2 StR 573/97

    Bindung des § 30 Strafgesetzbuch (StGB) als unselbständiger Straftatbestand an

    Das Landgericht hat weiter übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen war, beide Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 13. August 1997 - 2 StR 201/97; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
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