Rechtsprechung
   BGH, 15.08.1990 - 2 StR 202/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4937
BGH, 15.08.1990 - 2 StR 202/90 (https://dejure.org/1990,4937)
BGH, Entscheidung vom 15.08.1990 - 2 StR 202/90 (https://dejure.org/1990,4937)
BGH, Entscheidung vom 15. August 1990 - 2 StR 202/90 (https://dejure.org/1990,4937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,4937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vortäuschen eines Einbruchs mit umfangreichen Zerstörungen an Gebäude und Einrichtung - Vortäuschen eines Einbruches wegen Inanspruchnahme der Versicherungssumme einer Hausratversicherung - Versicherungssumme einer Hausratversicherung gegen Diebstahlsschäden und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.04.1990 - 2 StR 466/89

    Hohe Unwahrscheinlichkeit der Übereinstimmung zwischen Zeugenaussage und

    Auszug aus BGH, 15.08.1990 - 2 StR 202/90
    Wo er Platz greift, ist das für eine Verurteilung erforderliche Beweismaß der hohen Wahrscheinlichkeit nicht zu erreichen (BGH NJW 1990, 2073).

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung unbestritten, daß die subjektive Überzeugung des Tatrichters nur dann eine rechtsfehlerfreie Grundlage für die Verurteilung des Angeklagten bilden kann, wenn sich der Tatrichter mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat (BGH NJW 1990, 2073).

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 15.08.1990 - 2 StR 202/90
    Der Angeklagte darf nicht verurteilt werden, wenn Umstände vorliegen oder (als nicht widerlegbar) zu seinen Gunsten angenommen werden müssen, die bei rationalkritischer Betrachtung und Abwägung der be- und entlastenden Indizien nicht den Schluß gestatten, daß die Übereinstimmung zwischen Zeugenaussage und tatsächlichem Geschehen in hohem Maße wahrscheinlich ist (BGH NStZ 1988, 236 = BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; Herdegen NStZ 1987, 193, 198).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    cc) Daß in den Akten der Staatsanwaltschaft keine Einzahlungsbelege für korrespondierende Zahlungen des Angeklagten zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen festgestellt werden konnten, weil die betreffenden Akten in Verlust geraten waren, entband die Strafkammer nicht von ihrer Verpflichtung, die verbleibenden Indizien im einzelnen und in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. BGH NJW 1988, 3273 f; 1990, 2073 f; BGH NStZ 1990, 402; BGH wistra 1991, 63 f).
  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Insbesondere ist nach der Rechtsprechung und der h.M. im Schrifttum die Tatsache, daß ein Zeuge unter Berufung auf § 55 StPO die Auskunft verweigert, der freien Beweiswürdigung zugänglich, so daß aus seiner Auskunftsverweigerung unter Umständen Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten gezogen werden können (BGH StV 1984, 233; BGH Urteil vom 29. Oktober 1957 - 5 StR 494/57 - BGH Urteil vom 3. Februar 1959 - 1 StR 544/58 - vgl. auch BGH Urteil vom 15. August 1990 - 2 StR 202/90 - ebenso OLG Hamm HESt 3, 44; Dahs in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 55 Rdn. 17; Gollwitzer ebenda § 261 Rdn. 88; Pelchen in KK 2. Aufl. § 55 Rdn. 16; Hürxthal ebenda § 261 Rdn. 43; Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 261 Rdn. 20; G. Schäfer Die Praxis des Strafverfahrens 4. Aufl. § 65 V 3; a.A. Paulus in KMR Stand Juli 1991 § 55 Rdn. 26 m.w.N; vgl. auch Rogall a.a.O. S. 235).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

    Eine dahingehende Unterstellung zu Gunsten des Angeklagten kommt darüber hinaus erst nach abgeschlossener Beweisaufnahme und -würdigung in Betracht, wenn die Kammer auch dann nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen der für den Schuldspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsachen zu gewinnen vermag (BGH NStZ-RR 2005, 209; wistra 1991, 63).
  • KG, 11.03.2014 - 161 Ss 21/14

    Fehlende Negativmitteilung und fehlendes Negativattest über

    Das unterschiedliche Aussageverhalten - etwa des gesondert abgeurteilten Zeugen E - kann entgegen der Auffassung des Landgerichts (UA S. 23) vielmehr ebenso nachvollziehbar darauf beruhen, dass mit früheren abweichenden Angaben in erster Linie eigenes strafbares Verhalten in Abrede gestellt werden sollte (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht