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   BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94   

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https://dejure.org/1994,2403
BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94 (https://dejure.org/1994,2403)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1994 - 2 StR 203/94 (https://dejure.org/1994,2403)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1994 - 2 StR 203/94 (https://dejure.org/1994,2403)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92

    Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94
    Das Aufbewahren von Rauschgift, das gewinnbringend veräußert werden soll, kann freilich ein Tatbeitrag sein, der die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens rechtfertigt (vgl. BGHSt 30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20 und 35).
  • BGH, 03.11.1993 - 4 StR 625/93

    Verhältnis der Tatbestandsvarianten des Sichverschaffens und des

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94
    Bei der neuen Gesamtstrafenbildung werden die wirtschaftlichen und sonstigen Folgen der Einziehung (Pkw VW Golf) für den Angeklagten zu bedenken sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafzumessung 1; BGH, Beschl. v. 3. November 1993 - 4 StR 625/93).
  • BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89

    Verlesung eines im Ausland vor dem Bezirksanwalt in Zürich abgelegten

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94
    Das Aufbewahren von Rauschgift, das gewinnbringend veräußert werden soll, kann freilich ein Tatbeitrag sein, der die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens rechtfertigt (vgl. BGHSt 30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20 und 35).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93

    Einziehung - Nebenstrafe - Begründung - Wirtschaftliche Folgen - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94
    Bei der neuen Gesamtstrafenbildung werden die wirtschaftlichen und sonstigen Folgen der Einziehung (Pkw VW Golf) für den Angeklagten zu bedenken sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafzumessung 1; BGH, Beschl. v. 3. November 1993 - 4 StR 625/93).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94
    Das Aufbewahren von Rauschgift, das gewinnbringend veräußert werden soll, kann freilich ein Tatbeitrag sein, der die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens rechtfertigt (vgl. BGHSt 30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20 und 35).
  • BGH, 10.10.1988 - 2 StR 539/88

    Bewertung des Tatbeitrags als Mittäterschaft oder Beihilfe an Hand der

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94
    Aber nicht jede eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte ist als täterschaftliches Handeln anzusehen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 3, 6, 14).
  • BGH, 30.03.1988 - 2 StR 63/88

    Beteiligung des Angeklagten an der Abwicklung des beabsichtigten

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94
    Aber nicht jede eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte ist als täterschaftliches Handeln anzusehen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 3, 6, 14).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94
    Aber nicht jede eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte ist als täterschaftliches Handeln anzusehen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 3, 6, 14).
  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94
    Sie lassen unerörtert, ob nicht nur ein Vergehen der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1; BGH StV 1992, 232) gegeben ist.
  • BGH, 29.01.1992 - 5 StR 670/91

    Täterschaft - Unerlaubtes Handeltreiben - Überlassung durch Dritte - Abführen des

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94
    Sie lassen unerörtert, ob nicht nur ein Vergehen der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1; BGH StV 1992, 232) gegeben ist.
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Dies schlägt sich in einer Vielzahl von Entscheidungen nieder, in denen der Bundesgerichtshof das Vorliegen (mit-)täterschaftlichen Handeltreibens verneint und auf Beihilfe zum Handeltreiben erkannt oder hingewiesen hat (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 9, 14, 21, 24, 29, 36, 39, 42, 47, 56, 57, 58, 59; BGH StV 1985, 14; BGH, Beschl. vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05; BGH, Urt. vom 3. August 2005 - 2 StR 360/04; vgl. auch Winkler NStZ 2005, 315).
  • BGH, 04.06.2003 - 2 StR 139/03

    Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft (Lagern von Betäubungsmitteln; eigenes

    Das Aufbewahren von Rauschgift für einen Dritten, das zur gewinnbringenden Veräußerung bestimmt ist, kann zwar ein Tatbeitrag sein, der die Annahme mittäterschaftlichen Handeltreibens rechtfertigt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42, 47 m.w.N.).

    Daß er damit eigennützig handelte, reicht für sich allein nicht aus, täterschaftliches Handeltreiben anzunehmen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42, 47 m.w.N.).

  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit;

    Sie war auch nicht deshalb entbehrlich, weil der Angeklagte C. für die Aufbewahrung der Drogen 700 EUR bis 1.000 EUR sowie bezahlte Taxifahrten für seine Ehefrau erhielt und damit eigensüchtig gehandelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 1994 - 2 StR 203/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42; Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05).
  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 76/20

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Aber nicht jede eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte ist als täterschaftliches Handeln anzusehen (BGH, Beschluss vom 25. Mai 1994 - 2 StR 203/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42 mwN).
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (zur

    Unter Umständen kommt in solchen Fällen sogar täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1994 - 2 StR 203/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42 und vom 12. April 2005 - 4 StR 13/05).
  • BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01

    Täterschaftliches Handeltreiben; Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei belastenden

    Der Senat weist darauf hin, daß das Aufbewahren von Rauschgift, das gewinnbringend veräußert werden soll, die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens nur nach wertender Betrachtung der Gesamtumstände rechtfertigt (vgl. BGH StV 1998, 587, 588; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42) und daß im Falle eines bloßen Duldens von Rauschgiftgeschäften eine Unterlassungstäterschaft des Wohnungsinhabers nur in Betracht kommt, wenn die Wohnung eine besondere Gefahrenquelle für eine leichtere Ausführung von Straftaten darstellt (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 10).
  • BGH, 15.07.2005 - 2 StR 226/05

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung (Vermutung)

    Zwar kann das Aufbewahren von Rauschgift für einen Dritten, das zur gewinnbringenden Veräußerung bestimmt ist, ein Tatbeitrag sein, der die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens rechtfertigt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42 m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94

    Betäubungsmittel - Aufbewahrung für Dritten - Handeltreiben - Besitz von

    Allerdings kann das Aufbewahren von Rauschgift für einen Dritten, das zur gewinnbringenden Veräußerung bestimmt ist, ein Tatbeitrag sein, der die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens rechtfertigt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42 m.w.N.).
  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 506/98

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Eine ganz untergeordnete Tätigkeit genügt in aller Regel nicht (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 24, 36, 42 und 47; BGH StV 1995, 198).
  • BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Dies gilt auch, wenn der Täter das Rauschgift für einen Dritten aufbewahrt (BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1994 - 2 StR 203/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42; vom 29. November 1994 - 4 StR 637/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47; vom 4. Juni 2003 - 2 StR 139/03, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 59; Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 83).
  • BGH, 07.11.2006 - 5 StR 433/06

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (mangelnde tragfähige Tatsachengrundlage);

  • BGH, 15.03.1995 - 2 StR 15/95

    Rauschgifthandel - Beginn des Handeltreibens - Kaufverhandlungen

  • BGH, 30.07.1997 - 2 StR 340/97

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe für das Handeltreiben mit

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