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   BGH, 05.06.1985 - 2 StR 205/85   

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BGH, 05.06.1985 - 2 StR 205/85 (https://dejure.org/1985,10610)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1985 - 2 StR 205/85 (https://dejure.org/1985,10610)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1985 - 2 StR 205/85 (https://dejure.org/1985,10610)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Verurteilung aufgrund gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei Vorliegen zweier getrennter Einkäufe - Voraussetzungen für die Annahme von Mittäterschaft bei dem Einkauf und der Einfuhr von Haschischmengen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.01.1984 - 2 StR 715/83

    Wertung des für eine Mittäterschaft erforderlichen engen Verhältnisses der

    Auszug aus BGH, 05.06.1985 - 2 StR 205/85
    Einen der wesentlichsten Gesichtspunkte bei der wertenden Betrachtung, ob ein derartiges enges Verhältnis vorliegt, bildet das Interesse des einen Tatbeteiligten am Tatbeitrag des anderen (BGH Strafverteidiger 1984, 286 f).
  • BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubter Einfuhr von

    War dies der Fall, gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, daß die Angeklagten noch ein eigenes weiteres Interesse an der Einfuhr und dem Verkauf des von M. und Fi. für deren Zwecke erworbenen Haschischs hatten (vgl. hierzu BGH StV 1992, 376 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 24; BGH, Urt. vom 3. April 1985 - 2 StR 639/84 - und 5. Juni 1985 - 2 StR 205/85 - Franke/Wienroeder a.a.O. § 29 Rdn. 106; Körner, BtMG 5. Aufl. § 29 Rdn. 800).
  • BGH, 21.01.1992 - 1 StR 793/91

    Mittäterschaftliches Interesse bei Haschisch-Einfuhr

    Dazu enthält das Urteil keine Erörterungen; ein gegenseitiges Interesse liegt hier auch nicht auf der Hand, denn es ist nicht ersichtlich, warum dem Angeklagten gerade daran gelegen gewesen sein sollte, die von jedem der Beteiligten für sich eingekauften Haschischmengen gemeinsam einzuführen ( vgl. BGH, Urteil vom 05.06.1985 - 2 StR 205/85; Körner, BtMG 3. Auflage § 29 Rdn. 422 ).
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