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   BGH, 06.05.1992 - 2 StR 21/92   

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https://dejure.org/1992,8299
BGH, 06.05.1992 - 2 StR 21/92 (https://dejure.org/1992,8299)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1992 - 2 StR 21/92 (https://dejure.org/1992,8299)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1992 - 2 StR 21/92 (https://dejure.org/1992,8299)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsanforderungen der Sachrüge im Revisionsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.08.1991 - 3 StR 296/91

    Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift - Verletzung einer Rechtsnorm

    Auszug aus BGH, 06.05.1992 - 2 StR 21/92
    Eine zulässig erhobene Sachrüge setzt voraus, daß die Revision - allein oder neben der Verfahrensrüge - zweifelsfrei erkennbar auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützt werden soll (vgl. BGHSt 25, 272, 275; BGH, Beschluß vom 21. April 1991 - 3 StR 296/91, KK StPO-Pikart, 2. Aufl. § 344 Rdnr. 18 f und § 349 Rdn. 8).

    Die den Inhalt der Sachrüge ausmachende - schlüssige - Behauptung, daß auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden sei, ist dem Revisionsvortrag selbst bei großzügiger Auslegung auch nicht andeutungsweise zu entnehmen; eine derartige - schlüssige - Behauptung kann auch nicht in der bloßen Erklärung der Revisionseinlegung und im Aufhebungsantrag, mit dem der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt werden, gesehen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 21. August 1991 - 3 StR 296/91 - m.w.N.).".

  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 06.05.1992 - 2 StR 21/92
    Eine zulässig erhobene Sachrüge setzt voraus, daß die Revision - allein oder neben der Verfahrensrüge - zweifelsfrei erkennbar auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützt werden soll (vgl. BGHSt 25, 272, 275; BGH, Beschluß vom 21. April 1991 - 3 StR 296/91, KK StPO-Pikart, 2. Aufl. § 344 Rdnr. 18 f und § 349 Rdn. 8).
  • BGH, 07.12.1977 - 2 StR 486/77

    Misshandlung und Tötung einer Frau - Gesetzliche Bewertung eines Jugendlichen bei

    Auszug aus BGH, 06.05.1992 - 2 StR 21/92
    Für die Zulässigkeit der erhobenen Beanstandung ist das erforderlich (vgl. BGHSt 21, 334, 340; BGH bei Dallinger MDR 1972, 387; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 486/77 -).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 06.05.1992 - 2 StR 21/92
    Für die Zulässigkeit der erhobenen Beanstandung ist das erforderlich (vgl. BGHSt 21, 334, 340; BGH bei Dallinger MDR 1972, 387; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 486/77 -).
  • BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97

    Einweisung in eine psychiatrische Anstalt - Bezeichnung der Rüge als Sachrüge

    Daran fehlt es hier aber, denn allein der Antrag auf Aufhebung der Unterbringung, mit dem nur der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt werden, enthält dieses Begehren nicht (vgl. Beschl. des Senats vom 11. März 1988 - 2 StR 107/88 und vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92; BGH NStZ 1991, 597; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 1).
  • BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05

    Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (ungenügende

    Allein die erklärte Beschränkung auf das Strafmaß kann auch nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden, denn die den Inhalt der Sachrüge ausmachende - schlüssige - Behauptung, daß auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist, ergibt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92 - und vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96 - BGH NStZ-RR 1998, 18; BGH NStZ 2000, 388 jeweils m.w.N.).".
  • LG Hamburg, 07.08.2019 - 631 Qs 27/19

    Erstattung der Sachverständigenkosten für die Sichtung und Auswertung von Dateien

    Ein Verstoß gegen das Delegationsverbot ist damit aufgrund der nicht exklusiven Beauftragung des Herrn S. nicht gegeben, denn die Staatsanwaltschaft hat als Auftraggeber die Fachrichtung, hier die Auswertung von Datenmaterial aufgrund IT-forensischer Fachkenntnisse, festlegt und sodann ausdrücklich die Erstellung des Gutachtens entweder durch Herrn S. oder durch einen anderen Sachverständigen mit gleicher Qualifikation gestattet (vgl. zur Zulässigkeit dieser Vorgehensweise BGH 6.5.1992 - 2 StR 21/92 Münchener Kommentar zur StPO, 1. Auflage 2014, § 73 rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 132/96

    Darlegung des tatsächlichen Umfangs und des Ziels einer Revision als

    Eine zulässig erhobene Sachrüge setzt vielmehr voraus, daß die Revision allein oder neben der Verfahrensrüge zweifelsfrei erkennbar auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützt werden soll (BGHSt 25, 272, 275; BGH NStZ 1991, 597; BGHR StPO § 344 II 1 Revisionsbegründung 2; BGH, Beschl. v. 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92).
  • BGH, 07.05.1999 - 3 StR 178/99

    Verwerfung der Revision als unzulässig, mangelhafter Begründung

    Die bloße Erklärung der Revisionseinlegung und der Aufhebungsantrag, mit dem der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision klargelegt werden, genügen diesen Anforderungen nicht (BGIHR StPO § 344 II 2 Beweiswürdigung 4 m.w.Nachw.; BGH, Beschl. vom 6. Mai 1992 -2 StR 21/92).
  • BGH, 17.08.1993 - 4 StR 462/93

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Voraussetzungen einer

    Die Revision ist deshalb als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH NJW 1956, 1767; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1982 - 1 StR 739/82; Beschluß vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 344 Rdn. 19 m.w.N.).
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