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   BGH, 09.02.1994 - 2 StR 21/94   

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https://dejure.org/1994,3390
BGH, 09.02.1994 - 2 StR 21/94 (https://dejure.org/1994,3390)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1994 - 2 StR 21/94 (https://dejure.org/1994,3390)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 2 StR 21/94 (https://dejure.org/1994,3390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 225
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 389/88

    Voraussetzungen der begründeten revisionsgerichtlichen Annahme einer zu engen

    Auszug aus BGH, 09.02.1994 - 2 StR 21/94
    Dies hat das Landgericht, das sich mit der Frage einer Anwendung von § 60 Nr. 2 StPO nicht befaßt hat (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Strafvereitelung, versuchte 4), ersichtlich nicht beachtet.
  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 484/83

    Tatsächliche Voraussetzungen - Vereidigungsverbot

    Auszug aus BGH, 09.02.1994 - 2 StR 21/94
    Sie waren somit Beteiligte an der Straftat des Angeklagten im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO (vgl. BGH NStZ 1983, 516).
  • BGH, 27.07.2011 - 4 StR 316/11

    Verstoß gegen das Vereidigungsverbot des bestehenden Tatverdachts (Beruhen)

    Nach dem für das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO maßgeblichen weiten Beteiligungsbegriff (vgl. Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 60 Rn. 13 m.w.N.) war sie als Kurierin an den betreffenden Taten des Angeklagten im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO beteiligt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1996 - 3 StR 609/95, NStZ 1996, 609; Beschluss vom 9. Februar 1994 - 2 StR 21/94, StV 1994, 225).
  • OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03
    Dass der Zeuge sie beeidet hat, kann für ihre Bewertung (mit) erheblich geworden sein; denn üblicherweise wird der mit einem Eid bekräftigten Aussage größeres Gewicht beigemessen als der unbeeidet gebliebenen (vgl. BGH StV 1994, 225 [226]; vgl. auch BGH NStZ 2000, 265 [267]; SenE v. 03.04 1992 - Ss 59/92 und 08.09.2000 - Ss 350/00; Meyer-Goßner, a.a.O., § 60 Rnr. 34 m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2000 - 2b Ss 161/00

    Vereidigung trotz Tatbeteiligung; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    So z. B. ist auch der Abnehmer der von dem Angeklagten vertriebenen Betäubungsmittel Tatbeteiligter (vgl. Senge in KK, StPO, 4. Aufl. § 60 Rdnr. 13 m. w. N.; BGH in StV 1994, S. 225).
  • OLG Köln, 08.09.2000 - Ss 350/00

    Vereidigungsverbot wegen Tatbeteiligung in Betäubungsmittelverfahren

    Dass das Landgericht den Aussagen auch dann gefolgt wäre, wenn es nach § 60 Nr. 2 StPO von der Vereidigung abgesehen oder sie als uneidliche gewertet hätte, kann den Urteilsgründen nicht sicher entnommen werden, zumal der mit einem Eid bekräftigen Aussage üblicherweise größeres Gewicht beigemessen wird (vgl. BGH StV 1994, 225, 226; vgl. auch BGH NStZ 2000, 265, 267; Senatsentscheidung vom 3. April 1992 - Ss 59/92; Kleinknecht/Meyer-Goßner a. a. O., § 60 Rnr. 34 m. w. N.).
  • BGH, 31.05.1995 - 3 StR 186/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Abnehmer - Vereidigungsverbot

    Als Abnehmer des vom Beschwerdeführer vertriebenen Heroins waren beide im Sinne von § 60 Nr. 2 StPO Tatbeteiligte, so daß von ihrer Vereidigung abzusehen war (BGH StV 1988, 419 und 1994, 225).
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