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   BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88   

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https://dejure.org/1988,1774
BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88 (https://dejure.org/1988,1774)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1988 - 2 StR 214/88 (https://dejure.org/1988,1774)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1988 - 2 StR 214/88 (https://dejure.org/1988,1774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zur Bestimmung des Schuldumfanges bei einer fortgesetzten Handlung - Handeltreiben mit Heroin und Haschisch als Strafschärfungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.01.1986 - 4 StR 667/85

    Unterlassene zweifelsfreie Feststellung der gehandelten Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88
    Von genaueren Feststellungen darf nur insoweit abgesehen werden, als sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne Angabe der Zahl der Einzelakte entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt, deshalb Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können, und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte und der Rauschgiftmenge das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (vgl. BGH, Strafverteidiger 1981, 542; BGH, Beschlüsse vom 30. November 1983 - 2 StR 697/83; 16. Januar 1986 - 4 StR 667/85 und 15. Januar 1987 - 1 StR 673/86).
  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 673/86

    Grenzwert für das Vorliegen einer nicht geringen Menge Heroin - Erfordernis des

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88
    Von genaueren Feststellungen darf nur insoweit abgesehen werden, als sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne Angabe der Zahl der Einzelakte entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt, deshalb Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können, und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte und der Rauschgiftmenge das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (vgl. BGH, Strafverteidiger 1981, 542; BGH, Beschlüsse vom 30. November 1983 - 2 StR 697/83; 16. Januar 1986 - 4 StR 667/85 und 15. Januar 1987 - 1 StR 673/86).
  • BGH, 30.11.1983 - 2 StR 697/83

    Unterlassene Angabe der Rauschgiftmenge in den Urteilsgründen

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88
    Von genaueren Feststellungen darf nur insoweit abgesehen werden, als sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne Angabe der Zahl der Einzelakte entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt, deshalb Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können, und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte und der Rauschgiftmenge das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (vgl. BGH, Strafverteidiger 1981, 542; BGH, Beschlüsse vom 30. November 1983 - 2 StR 697/83; 16. Januar 1986 - 4 StR 667/85 und 15. Januar 1987 - 1 StR 673/86).
  • BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat, Identifizierung der Einzeltaten

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88
    Von genaueren Feststellungen darf nur insoweit abgesehen werden, als sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne Angabe der Zahl der Einzelakte entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt, deshalb Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können, und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte und der Rauschgiftmenge das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (vgl. BGH, Strafverteidiger 1981, 542; BGH, Beschlüsse vom 30. November 1983 - 2 StR 697/83; 16. Januar 1986 - 4 StR 667/85 und 15. Januar 1987 - 1 StR 673/86).
  • BGH, 31.05.2022 - 6 StR 117/22

    Bestimmung von Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und Schuld des Täters durch

    4 St 18/90">NStZ 1990, 395; vom 11. Januar 1989 - 3 StR 325/88, BGHR BtMG 29 Abs. 3 Schuldumfang 2; Beschlüsse vom 27. April 1988 - 2 StR 214/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 1; vom 14. Mai 2008 - 2 StR 167/08, NStZ-RR 2008, 319).
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Deshalb verlangt die Rechtsprechung außer Feststellungen zum Wirkstoffgehalt grundsätzlich auch Angaben zur Gesamtmenge in den Urteilsgründen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 1).
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90

    Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß

    Von genaueren Feststellungen darf ausnahmsweise aber dann abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, daß eine genaue Angabe des Wirkstoffgehaltes das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (BGHR BtMG § 29 I 1 Schuldumfang 1; § 29 III 1 Schuldumfang 2).
  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - II-19/02

    Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung ; Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß;

    Wesentlicher Strafzumessungsfaktor für Betäubungsmittelstraftaten ist neben der (Gewichts-) Menge des Betäubungsmittels regelmäßig dessen den Schuldumfang bestimmende Qualität (vgl. BGH in NStZ-RR 1996, 281; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 1).

    Das im Einzelfall ausgeschlossen werden kann, die Feststellung des Wirkstoffgehaltes werde das Strafmaß beeinflussen, ist dem Grunde nach in der höchst richterlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH in NStZ 1990, 395; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 1 und § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 2).

  • BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91

    Unerlaubtes Handeltreiben - Vorstellung des Täters - Betäubungsmittelimitat -

    Unklarheiten zum Schuldumfang bestehen außerdem insofern, als die Menge an Kokain, die in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt und an den unbekannten Auftraggeber M. weitergeleitet wurde, nicht hinreichend genau festgestellt ist (vgl. dazu BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Schuldumfang 1).
  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 166/88

    Bezugnahme des Berufungsgerichts auf Strafzumessungserwägungen des

    Deren Angabe ist nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn aus dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne eine derartige Konkretisierung ersichtlich oder die Tatzeit unmißverständlich eingegrenzt und ausgeschlossen ist, daß eine genauere Feststellung der Zahl der Einzelakte das Strafmaß beeinträchtigt hätte (BGH NStZ 1983, 326; BGH, Beschluß vom 27. April 1988 - 2 StR 214/88 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92

    Anforderungen an die Darlegung einzelner Teilakte bei Annahme einer fortgesetzten

    Auch die Annahme einer fortgesetzten Handlung entbindet den Tatrichter grundsätzlich nicht von der Pflicht zur Darlegung der einzelnen Teilakte (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Schuldumfang 2, 3, 4).
  • BGH, 18.05.1993 - 3 StR 188/93

    Feststellungen - Geringe Menge - Haschisch - Angeklagter - Mindestanforderungen -

    Daran ändert nichts, wenn der Richter eine - hier ersichtlich nicht vorliegende (BGH NStZ 1992, 389) - fortgesetzte Tat annimmt, was das Landgericht unausgesprochen möglicherweise gewollt hat (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Schuldumfang 4; StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 1, 2).
  • BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90

    Betäubungsmittel - Schuldumfang - Fortgesetzte Handlung - Mitteilung -

    Bei einer fortgesetzten Handlung ist der Schuldumfang in der Weise zu bestimmen, daß in den Urteilsgründen mitgeteilt wird, wieviele Einzelakte der Angeklagte mindestens begangen hat und mit welcher Menge Rauschgift der Angeklagte zu tun hatte (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Schuldumfang 4 = NStE Nr. 21 zu § 267 StPO).
  • BGH, 16.08.1989 - 3 StR 225/89

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs,

    Von genaueren Feststellungen darf nur insoweit abgesehen werden, als sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne solche Feststellungen entnehmen läßt, und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Betäubungsmittelmenge das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten beeinflussen kann (BGHR BtMG § 29 I 1 Schuldumfang 1; ferner BGHSt 33, 8, 15).
  • BGH, 28.09.1990 - 2 StR 381/90

    Verminderung der Schuldfähigkeit - Drogenabhängigkeit - Hemmungsfähigkeit -

  • BGH, 24.10.1990 - 2 StR 250/90

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Schuldspruch - Strafzumessung - Bestimmung des

  • BGH, 27.04.1990 - 3 StR 516/89

    Strafmilderung - Geständnis bei der Festnahme

  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 178/91

    Strafbestimmung bei Betäubungsmittelverstößen - Abgrenzung von Handelsmenge zu

  • BGH, 30.03.1990 - 2 StR 70/90

    Betäubungsmittel - Rauschgift - Urteilsinhalt

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