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   BGH, 30.07.2003 - 2 StR 215/03   

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https://dejure.org/2003,5677
BGH, 30.07.2003 - 2 StR 215/03 (https://dejure.org/2003,5677)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2003 - 2 StR 215/03 (https://dejure.org/2003,5677)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 2 StR 215/03 (https://dejure.org/2003,5677)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung von Arzneimitteln und medizinischen Geräten; Unterbringung in psychiatrischer Anstalt; Heiltätigkeit ohne die erforderliche Zulassung als Heilpraktiker; Erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit wegen krankhafter seelischer Störung; Überzeugung des Täters von ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 63; ; StGB § 20; ; StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21 § 63
    Verminderte Einsichtsfähigkeit und Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 30.07.2003 - 2 StR 215/03
    Die Anordnung der Unterbringung kann keinen Bestand haben, weil die Voraussetzungen des § 20 oder 21 StGB nicht - wie für die Maßregel nach § 63 StGB notwendig (vgl. u. a. BGHSt 34, 22, 26/27) - zweifelsfrei festgestellt sind.

    Der Täter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht gehabt hat, ist voll schuldfähig (vgl. u.a. BGHSt 21, 27, 28; 34, 22, 25; 40, 341, 349 m.w.N.; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1- 6; § 63 Tat 4; BGH NStZ-RR 2002, 328; BGH, Beschl. vom 23. März 2001 - 3 StR 59/01; vom 24. Juli 2001 - 4 StR 268/01; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 6 m.w.N.).

    Solange die Verminderung der Einsichtsfähigkeit nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch zu Straftaten geführt hat, ist die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht veranlaßt (BGHSt 34, 22, 26/27).

  • BGH, 24.07.2001 - 4 StR 268/01

    Beweiswürdigung; Schuldunfähigkeit; Einsichtsfähigkeit; Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 30.07.2003 - 2 StR 215/03
    Der Täter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht gehabt hat, ist voll schuldfähig (vgl. u.a. BGHSt 21, 27, 28; 34, 22, 25; 40, 341, 349 m.w.N.; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1- 6; § 63 Tat 4; BGH NStZ-RR 2002, 328; BGH, Beschl. vom 23. März 2001 - 3 StR 59/01; vom 24. Juli 2001 - 4 StR 268/01; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 23.03.2001 - 3 StR 59/01

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 30.07.2003 - 2 StR 215/03
    Der Täter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht gehabt hat, ist voll schuldfähig (vgl. u.a. BGHSt 21, 27, 28; 34, 22, 25; 40, 341, 349 m.w.N.; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1- 6; § 63 Tat 4; BGH NStZ-RR 2002, 328; BGH, Beschl. vom 23. März 2001 - 3 StR 59/01; vom 24. Juli 2001 - 4 StR 268/01; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2006 - 2 StR 430/06

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Unrechtseinsicht im konkreten

    Solange die Verminderung der Einsichtsfähigkeit nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch zu Straftaten geführt hat, ist auch die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht veranlasst (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 12. Juli 2006 - 5 StR 215/06 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 30. Juli 2003 - 2 StR 215/03).
  • BGH, 20.04.2016 - 1 StR 62/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Auseinandersetzung mit einem

    Einer Aufhebung der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen zu den der Maßregelanordnung zugrunde liegenden rechtswidrigen Taten bedarf es jedoch nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2003 - 2 StR 215/03).
  • BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Solange die Verminderung der Einsichtsfähigkeit nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch zu Straftaten geführt hat, ist auch die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht veranlasst (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 12. Juli 2006 - 5 StR 215/06 m.w.N.; Senatsbeschl. vom 30. Juli 2003 - 2 StR 215/03).
  • BGH, 28.01.2005 - 2 StR 445/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen, Sachrügen); verminderte

    Kann ein solcher Vorwurf nicht erhoben werden, greift § 20 StGB ein mit der Folge, daß eine Bestrafung ausscheidet (st. Rspr., vgl. BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2004 - 2 StR 215/03 - und vom 4. November 2004 - 4 StR 388/04).
  • BGH, 01.03.2011 - 3 StR 22/11

    Schuldunfähigkeit; erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Einsichtsfähigkeit;

    Die Vorschrift des § 21 StGB kann in den Fällen der verminderten Einsichtsfähigkeit nur dann angewendet werden, wenn die Einsicht gefehlt hat und dies dem Täter vorzuwerfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2003 - 2 StR 215/03 mwN juris; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 21 Rn. 3).
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