Rechtsprechung
   BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3785
BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11 (https://dejure.org/2011,3785)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2011 - 2 StR 218/11 (https://dejure.org/2011,3785)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11 (https://dejure.org/2011,3785)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 49 StGB, § 250 Abs 3 StGB
    Strafzumessung bei schwerem Raub: Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall und vertyptem Strafmilderungsgrund

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer vorrangigen Prüfung eines minder schweren Falls bei der Strafrahmenwahl im Falle des Vorsehens eines minder schweren Falls bei einer Straftat durch das Gesetz

  • rewis.io

    Strafzumessung bei schwerem Raub: Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall und vertyptem Strafmilderungsgrund

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung bei schwerem Raub: Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall und vertyptem Strafmilderungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer vorrangigen Prüfung eines minder schweren Falls bei der Strafrahmenwahl im Falle des Vorsehens eines minder schweren Falls bei einer Straftat durch das Gesetz

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung bei schwerem Raub: Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall und vertyptem Strafmilderungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vertypte und nicht vertypte Strafmilderungsgründe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 271
  • NStZ-RR 2012, 302
  • NStZ-RR 2012, 303
  • NStZ-RR 2012, 304
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09

    Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen;

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11
    Diese Qualifikation muss in der nach § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO erforderlichen rechtlichen Bezeichnung der Straftat im Urteilstenor zum Ausdruck kommen (BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101).
  • BGH, 21.11.2007 - 2 StR 449/07

    Totschlag (minder schwerer Fall); Strafzumessung (vertypte Milderungsgründe;

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11
    Das Landgericht hat damit nicht bedacht, dass nach ständiger Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minderschweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minderschwerer Fall vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 1990 - 2 StR 457/89, BGHR StGB vor § 1 minderschwerer Fall Strafrahmenwahl 7; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105; BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, NStZ 1987, 72; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336; Fischer, StGB 58. Aufl., § 50 Rn. 3 f. mwN).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11
    Das Landgericht hat damit nicht bedacht, dass nach ständiger Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minderschweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minderschwerer Fall vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 1990 - 2 StR 457/89, BGHR StGB vor § 1 minderschwerer Fall Strafrahmenwahl 7; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105; BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, NStZ 1987, 72; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336; Fischer, StGB 58. Aufl., § 50 Rn. 3 f. mwN).
  • BGH, 14.03.1990 - 2 StR 457/89

    Berücksichtigung von Umständen für eine Milderung des Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11
    Das Landgericht hat damit nicht bedacht, dass nach ständiger Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minderschweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minderschwerer Fall vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 1990 - 2 StR 457/89, BGHR StGB vor § 1 minderschwerer Fall Strafrahmenwahl 7; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105; BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, NStZ 1987, 72; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336; Fischer, StGB 58. Aufl., § 50 Rn. 3 f. mwN).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 106/10

    Strafzumessung; Totschlag in einem minder schweren Fall (allgemeine

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11
    Das Landgericht hat damit nicht bedacht, dass nach ständiger Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minderschweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minderschwerer Fall vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 1990 - 2 StR 457/89, BGHR StGB vor § 1 minderschwerer Fall Strafrahmenwahl 7; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105; BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, NStZ 1987, 72; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336; Fischer, StGB 58. Aufl., § 50 Rn. 3 f. mwN).
  • BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    Bei einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags - wie hier im Fall II. 2 der Urteilsgründe - ist daher bei der Erörterung der Frage, ob ein minderschwerer Fall im Sinne des § 213 2. Fall StGB vorliegt - neben den allgemeinen Milderungsgründen - auch der vertypte Strafmilderungsgrund des § 23 Abs. 2 StGB in die Erwägungen einzubeziehen (vgl. zur Prüfungsreihenfolge BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 ? 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272 mwN).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Zwar lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, dass das Landgericht auch bedacht hat, ob ein minder schwerer Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG dann in Betracht kommt, wenn in die gebotene Gesamtwürdigung neben den allgemeinen Strafzumessungserwägungen zusätzlich einer oder beide der hier gegebenen vertypten Strafmilderungsgründe einbezogen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272).
  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 416/15

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch eines Kindes nach

    Dies gilt insbesondere im Fall IV. 2 der Urteilsgründe, wo im Hinblick darauf, dass der schwere sexuelle Missbrauch eines Kindes nur versucht worden war, der gesetzlich vertypte Milderungsgrund nach § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB vorlag (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; vom 8. Juli 2014 - 3 StR 287/14, juris Rn. 13).
  • BGH, 19.11.2013 - 2 StR 494/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minderschwerer

    Die Strafkammer hat dabei nicht bedacht, dass nach ständiger Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 50 Rn. 3 f., jeweils mwN).
  • BGH, 18.09.2012 - 3 StR 348/12

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Schweigerecht; Recht auf effektive

    Dies ist rechtsfehlerhaft, weil das Landgericht zunächst hätte prüfen müssen, ob die allgemeinen Milderungsgründe gegebenenfalls unter Heranziehung des vertypten Milderungsgrundes zur Annahme eines minder schweren Falles führen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272 mwN).
  • BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Erst wenn das Tatgericht auch nach dieser erneuten Abwägung weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf es seiner Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271).
  • BGH, 08.08.2012 - 2 StR 279/12

    Schwerer Raub (minderschwerer Fall); Strafzumessung (gesetzlich vertypte

    Erst wenn sie danach weiterhin keinen minderschweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte sie - wie geschehen (UA S. 15) - den wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen der Strafzumessung zu Grunde legen dürfen (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271; BGH, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105; Fischer, StGB, 59. Auflage 2012, § 50 Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 430/12

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung); Strafzumessung

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (BGH, Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105; Urteil vom 8. September 1999 - 3 StR 327/99, NStZ 1999, 610).
  • BGH, 21.01.2014 - 1 StR 664/13

    Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen (Akzessorietät; nicht ausschließbare

    Nach ständiger Rechtsprechung ist in den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272).
  • BGH, 20.11.2012 - 1 StR 503/12

    Vertypter Milderungsgrund bei Totschlag durch Unterlassen (Widersprüchlichkeit;

    Denn der Senat vermag nicht auszuschließen, dass die Strafe niedriger ausgefallen wäre, wenn das Landgericht die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 StGB bejaht, insbesondere den dann gegebenen vertypten Milderungsgrund bei der vorrangigen Prüfung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 930) eines minder schweren Falles gemäß § 213 Alt. 2 StGB in die gebotene Gesamtabwägung mit eingestellt hätte.
  • BGH, 05.07.2012 - 5 StR 252/12

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von vertyptem

  • BGH, 29.08.2023 - 1 StR 229/23

    Maßgeblichkeit des Gewichts der Beihilfehandlung für die Einordnung der Schuld

  • AG Kassel, 08.12.2015 - 263 Ls 1620 Js 8306/15

    Scheinwaffen als taugliche Tatmittel einer schweren räuberischen Erpressung.

  • BGH, 10.08.2021 - 1 StR 250/21

    Strafzumessung (Verhältnis von minderschwerem Fall und vertyptem

  • BGH, 08.07.2014 - 3 StR 287/14

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Subsidiarität;

  • BGH, 28.10.2015 - 5 StR 422/15

    Unterbringungsanordnung (Erfolgsaussicht; fehlende Darlegung konkreter Umstände

  • BGH, 02.03.2016 - 5 StR 61/16

    Prüfung eines minder schweren Falles (hier: beim schweren Raub) bei Vorliegen von

  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 52/20

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (Strafrahmenwahl)

  • BGH, 08.08.2012 - 2 StR 290/12

    Erörterungsmangel zum minder schweren Fall des Totschlages (Prüfung des minder

  • BGH, 01.03.2022 - 4 StR 480/21

    Strafzumessung (minder schwerer Fall des Totschlags: Strafmilderungsgründe,

  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 292/15

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 16.08.2012 - 3 StR 303/12

    Verhältnis von Betäubungsmittelerwerb und Besitz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht