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   BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99 (2)   

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BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99 (2) (https://dejure.org/1999,1817)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1999 - 2 StR 218/99 (2) (https://dejure.org/1999,1817)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1999 - 2 StR 218/99 (2) (https://dejure.org/1999,1817)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 30a BtMG
    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • HRR Strafrecht

    § 30a BtMG
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Wolters Kluwer

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln - Gesamtfreiheitsstrafe - Revision - Bandenmitgliedschaft - Beweiswürdigung

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 48
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 104/99

    Verfahrenseinstellung; Unterschlagung; Begriff der schriftlichen Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99
    Eine umfängliche Wiedergabe der Zeugenaussagen in den Urteilsgründen ohne Bezug zu den Einzelheiten der Beweiswürdigung (die bloße Aneinanderreihung erhobener Beweise wie hier UA S. 45-89) genügt nicht (BGH NStZ 1998, 51; 475; 1985, 184; NStZ-RR 1998, 475; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99; vom 9. April 1999 - 3 StR 54/99 und vom 12. August 1999 - 3 StR 271/99).
  • BGH, 22.01.1999 - 2 StR 628/98

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99
    Das Landgericht hat zwar zutreffend aus der gleichberechtigten, arbeitsteiligen Partnerschaft der Beteiligten, der Vertriebsorganisation unter Beteiligung von Zwischenhändlern, der Verteilung der Erlöse, der Führung eines Kontrollbuches über eingegangene Zahlungen der Zwischenhändler und der mit massiver Gewalt und Drohungen erfolgten "Säuberung des Marktes" die bandenmäßige Tatbegehung hergeleitet (vgl. BGHSt 38, 26, 31; 42, 255, 257 ff.; BGHR BtMG § 30 a Bande 5 und 9 m.w.N.; Beschluß des Senats vom 22. Januar 1999 - 2 StR 628/98; Urteil des Senats vom 19. Mai 1999 - 2 StR 650/98).
  • BGH, 19.05.1999 - 2 StR 650/98

    Tatbestandsmerkmal "bandenmäßig" beim bandenmäßigen Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99
    Das Landgericht hat zwar zutreffend aus der gleichberechtigten, arbeitsteiligen Partnerschaft der Beteiligten, der Vertriebsorganisation unter Beteiligung von Zwischenhändlern, der Verteilung der Erlöse, der Führung eines Kontrollbuches über eingegangene Zahlungen der Zwischenhändler und der mit massiver Gewalt und Drohungen erfolgten "Säuberung des Marktes" die bandenmäßige Tatbegehung hergeleitet (vgl. BGHSt 38, 26, 31; 42, 255, 257 ff.; BGHR BtMG § 30 a Bande 5 und 9 m.w.N.; Beschluß des Senats vom 22. Januar 1999 - 2 StR 628/98; Urteil des Senats vom 19. Mai 1999 - 2 StR 650/98).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99
    Das Landgericht hat zwar zutreffend aus der gleichberechtigten, arbeitsteiligen Partnerschaft der Beteiligten, der Vertriebsorganisation unter Beteiligung von Zwischenhändlern, der Verteilung der Erlöse, der Führung eines Kontrollbuches über eingegangene Zahlungen der Zwischenhändler und der mit massiver Gewalt und Drohungen erfolgten "Säuberung des Marktes" die bandenmäßige Tatbegehung hergeleitet (vgl. BGHSt 38, 26, 31; 42, 255, 257 ff.; BGHR BtMG § 30 a Bande 5 und 9 m.w.N.; Beschluß des Senats vom 22. Januar 1999 - 2 StR 628/98; Urteil des Senats vom 19. Mai 1999 - 2 StR 650/98).
  • BGH, 12.08.1999 - 3 StR 271/99

    Umfang und Art der Darstellung von Zeugenaussagen in den Urteilsgründen

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99
    Eine umfängliche Wiedergabe der Zeugenaussagen in den Urteilsgründen ohne Bezug zu den Einzelheiten der Beweiswürdigung (die bloße Aneinanderreihung erhobener Beweise wie hier UA S. 45-89) genügt nicht (BGH NStZ 1998, 51; 475; 1985, 184; NStZ-RR 1998, 475; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99; vom 9. April 1999 - 3 StR 54/99 und vom 12. August 1999 - 3 StR 271/99).
  • BGH, 09.04.1999 - 3 StR 54/99

    Anforderungen an eine Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99
    Eine umfängliche Wiedergabe der Zeugenaussagen in den Urteilsgründen ohne Bezug zu den Einzelheiten der Beweiswürdigung (die bloße Aneinanderreihung erhobener Beweise wie hier UA S. 45-89) genügt nicht (BGH NStZ 1998, 51; 475; 1985, 184; NStZ-RR 1998, 475; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99; vom 9. April 1999 - 3 StR 54/99 und vom 12. August 1999 - 3 StR 271/99).
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99
    Das Landgericht hat zwar zutreffend aus der gleichberechtigten, arbeitsteiligen Partnerschaft der Beteiligten, der Vertriebsorganisation unter Beteiligung von Zwischenhändlern, der Verteilung der Erlöse, der Führung eines Kontrollbuches über eingegangene Zahlungen der Zwischenhändler und der mit massiver Gewalt und Drohungen erfolgten "Säuberung des Marktes" die bandenmäßige Tatbegehung hergeleitet (vgl. BGHSt 38, 26, 31; 42, 255, 257 ff.; BGHR BtMG § 30 a Bande 5 und 9 m.w.N.; Beschluß des Senats vom 22. Januar 1999 - 2 StR 628/98; Urteil des Senats vom 19. Mai 1999 - 2 StR 650/98).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99
    Eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung ist dann nicht gegeben, wenn der Tatrichter sich nicht mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat (BGHSt 14, 162, 164/165; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 5 und 6; StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 4; Julius in HK-StPO § 261 Rdn. 21).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99
    Das Landgericht hat zwar zutreffend aus der gleichberechtigten, arbeitsteiligen Partnerschaft der Beteiligten, der Vertriebsorganisation unter Beteiligung von Zwischenhändlern, der Verteilung der Erlöse, der Führung eines Kontrollbuches über eingegangene Zahlungen der Zwischenhändler und der mit massiver Gewalt und Drohungen erfolgten "Säuberung des Marktes" die bandenmäßige Tatbegehung hergeleitet (vgl. BGHSt 38, 26, 31; 42, 255, 257 ff.; BGHR BtMG § 30 a Bande 5 und 9 m.w.N.; Beschluß des Senats vom 22. Januar 1999 - 2 StR 628/98; Urteil des Senats vom 19. Mai 1999 - 2 StR 650/98).
  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 164/87

    Unzureichende Erörterung des Körperverletzungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99
    Eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung ist dann nicht gegeben, wenn der Tatrichter sich nicht mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat (BGHSt 14, 162, 164/165; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 5 und 6; StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 4; Julius in HK-StPO § 261 Rdn. 21).
  • BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86

    Zeuge - Beweiswürdigung - Randgeschehen

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.: vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; BGH NStZ 2000, 48; BGH wistra 2002, 260, 261).
  • OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06

    Schusswaffe; Begriff, ungeladen; Beisichführen

    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist ebenso rechtsfehlerhaft wie eine solche, die gewichtige Umstände nicht mit in Betracht zieht, welche die Überzeugung des Tatrichters von der Täterschaft des Angeklagten in Frage zu stellen geeignet sind (vgl. dazu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 16, 24, Überzeugungsbildung 30; BGH NStZ 2000, 48).

    Eine Beweiswürdigung ist nämlich auch dann im Sinne des § 261 StPO rechtsfehlerhaft, wenn sich aus den Urteilsgründen nicht ergibt, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern auch in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 16, 24, Überzeugungsbildung 30; BGH NStZ 2000, 48).

  • BGH, 27.03.2003 - 1 StR 524/02

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; erschöpfende; Aussage gegen Aussage;

    Aus den Urteilsgründen muß sich zudem ergeben, daß die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 16, 24, Überzeugungsbildung 30; BGH NStZ 2000, 48).
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