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   BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88   

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BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88 (https://dejure.org/1988,748)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1988 - 2 StR 22/88 (https://dejure.org/1988,748)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1988 - 2 StR 22/88 (https://dejure.org/1988,748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes - Bestellung eines bisherigen Wahlverteidigers nach dessen Mandatsniederlegung zum Pflichtverteidiger - Drängen zur "Abgabe eines falschen Geständnisses" durch den Verteidiger - Auswirkungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 420
  • StV 1988, 469
  • StV 1989, 45
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens in Tateinheit mit unerlaubtem

    Auszug aus BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88
    Allerdings war die Verlesung des Vermerks nach § 256 StPO zu Beweiszwecken nicht zulässig; denn diese Bestimmung gestattet es nicht, solche Zeugnisse der Strafverfolgungsbehörden zu verlesen, die - wie es hier der Fall ist - die Grundlagen der Sachentscheidung im anhängigen Verfahren betreffen (BGH NStZ 1982, 79 - Observationsbericht; KK-Mayr StPO 2. Aufl. § 256 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 460/86

    Einordnung einer mit Schreckschußmunition geladene Waffe als Schusswaffe

    Auszug aus BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88
    Mit Schreckschußmunition geladene Waffen sind aber keine "Schußwaffen" im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Schußwaffe 1, Schreckschußrevolver und BGH, Beschluß vom 13. April 1988 - 2 StR 128/88; vgl. auch Eser in Schönke/ Schröder, StGB 24. Aufl. § 244 Rdn. 4; unrichtig dagegen mit Fehlzitaten: Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 244 Rdn. 3).
  • BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86

    Polizeispitzel in der Untersuchungshaft

    Auszug aus BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88
    Die Revision meint, der vorgetragene Sachverhalt sei demjenigen gleichzusetzen, für den der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 28. April 1987 - 5 StR 666/86 - (BGHSt 34, 362 [BGH 28.04.1987 - 5 StR 666/86]) ein Verwertungsverbot bejaht hatte.
  • BGH, 13.04.1988 - 2 StR 128/88

    Fehlerhafte Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88
    Mit Schreckschußmunition geladene Waffen sind aber keine "Schußwaffen" im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Schußwaffe 1, Schreckschußrevolver und BGH, Beschluß vom 13. April 1988 - 2 StR 128/88; vgl. auch Eser in Schönke/ Schröder, StGB 24. Aufl. § 244 Rdn. 4; unrichtig dagegen mit Fehlzitaten: Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 244 Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 13.09.1982 - 1 Ws 302/82

    Rücknahme einer Verteidigerbestellung; Bloßer Hinweis auf das Fehlen eines

    Auszug aus BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88
    Zwar können Meinungsverschiedenheiten zwischen Verteidiger und Angeklagtem über das grundlegende Verteidigungskonzept unter Umständen das Vertrauensverhältnis beseitigen (vgl. OLG Hamm StV 1982, 510); doch setzt dies voraus, daß sich - wie in dem der zitierten Entscheidung zugrundeliegenden Fall - die Beteiligten zur Einigung über das Verteidigungskonzept nicht in der Lage sehen.
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Die Statthaftigkeit einer solchen Rüge hängt nicht davon ab, daß der Angeklagte zuvor eine Entscheidung des Gerichts herbeigeführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60; BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2 und 3; Laufhütte in KK aaO § 140 Rdn. 28; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 141 Rdn. 10; Wagner Anm. zu OLG Hamburg JR 1986, 257, 259).

    Denn ebenso wie die Erklärung des Anwalts, das Vertrauensverhältnis sei entfallen, für sich allein keine Verpflichtung des Vorsitzenden begründet, von seiner Bestellung zum Pflichtverteidiger abzusehen (BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2), hindert auch eine entsprechende Behauptung des Angeklagten nicht von vornherein die Bestellung des bisherigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger.

    Hingegen kann eine Revision nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, daß der anwesende Verteidiger die Verteidigung nicht ordnungsgemäß geführt hat (BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 1).

    Voraussetzung der Annahme eines wichtigen Grundes für die Ersetzung des Pflichtverteidigers ist in solchen Fällen, daß konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, daß eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, daß die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2 = StV 1988, 469 m. Anm. Barton StV 1989, 45; BGH bei Holtz MDR 1979, 108; BGH NStZ 1992, 292, 293; Kleinknecht/Meyer aaO § 143 Rdn. 5; Laufhütte in KK aaO § 142 Rdn. 9 jeweils m.w.N.).

    Wie bereits ausgeführt, reichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Verteidiger und Mandanten über die Erforderlichkeit oder Zweckmäßigkeit der Stellung eines Beweisantrags zwar regelmäßig nicht aus, um zu einer so ernsthaften und nicht mehr zu beseitigenden Vertrauenskrise zu führen, daß die Auswechslung des Pflichtverteidigers geboten ist (vgl. BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2; OLG Hamm StV 1982, 510, 511; KG StV 1990, 347).

  • BGH, 05.03.2020 - StB 6/20

    Sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung der von ihm

    Nach diesen Maßstäben rechtfertigen Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie für sich genommen die Entpflichtung nicht (BGH, Urteile vom 18. Mai 1988 - 2 StR 22/88, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2; vom 8. Februar 1995 - 3 StR 586/94, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 4; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 426/06, 1620/06, juris Rn. 8).

    Etwas Anderes kann mit der Folge einer endgültigen und nachhaltigen Erschütterung des Vertrauensverhältnisses allenfalls gelten, wenn solche Meinungsverschiedenheiten über das grundlegende Verteidigungskonzept nicht behoben werden können und der Verteidiger sich etwa wegen der Ablehnung seines Rats außerstande erklärt, die Verteidigung des Angeklagten sachgemäß zu führen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1988 - 2 StR 22/88, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2).

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Gegenstand waren Erkenntnisse aus Beobachtungen des Angeklagten, die die Grundlagen der Sachentscheidung im anhängigen Verfahren betroffen hätten (vgl. BGHR StPO § 256 Abs. 1 Behördenauskunft 2).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02

    Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum

    Ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO ist nicht geltend gemacht (vgl. dagegen auch BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 1 und 5).
  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge -

    Außerdem ist jedoch für eine zulässige Aufklärungsrüge die Darlegung derjenigen Umstände und Vorgänge erforderlich, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte, bedeutsam sein konnten (BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 4; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 3, 6; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 345; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 344 Rdn. 94; vgl. auch Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 52).
  • BGH, 15.06.2021 - StB 24/21

    Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem

    Bloße Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie rechtfertigen für sich genommen die Entpflichtung nicht (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 1988 - 2 StR 22/88, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2; vom 8. Februar 1995 - 3 StR 586/94, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 4; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 426/06 u.a., juris Rn. 8).

    Etwas Anderes kann mit der Folge einer endgültigen und nachhaltigen Erschütterung des Vertrauensverhältnisses allenfalls gelten, wenn solche Meinungsverschiedenheiten über das grundlegende Verteidigungskonzept nicht behoben werden können und der Verteidiger sich etwa wegen der Ablehnung seines Rats außerstande erklärt, die Verteidigung des Angeklagten sachgemäß zu führen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1988 - 2 StR 22/88, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2; Beschluss vom 5. März 2020 - StB 6/20, NStZ 2020, 434 Rn. 11).

  • BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94

    Vergewaltigung - Strafverschärfung - Strafänderungsgrund - Abberufung des

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, mit der die Aufhebung der Beiordnung des Pflichtverteidigers abgelehnt wird, als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann, und die Statthaftigkeit der Rüge nicht davon abhängt, daß der Angeklagte zuvor eine Entscheidung des Gerichts herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 39, 310, 311 f. [BGH 26.08.1993 - 4 StR 364/93] m.w.N.; BGH NStZ 1992, 292; BGHR StPO § 142 I Auswahl 2).

    Auch ist anerkannt, daß Meinungsverschiedenheiten zwischen Angeklagtem und Verteidiger über das grundlegende Verteidigungskonzept unter Umständen das Vertrauensverhältnis beseitigen können (vgl. BGHR StPO § 142 I Auswahl 2 m.w.N.).

    Auch die - nicht weiter erläuterte - Behauptung des Anwalts, nach der Erklärung des Angeklagten sei von dessen Seite das Vertrauensverhältnis gestört, begründet weder für sich allein (vgl. BGHR StPO § 142 I Auswahl 2) noch in Verbindung mit dem Antrag des Angeklagten eine Verpflichtung, die Pflichtverteidigerbestellung zurückzunehmen.

  • BGH, 24.11.1999 - 3 StR 390/99

    Unterbrechung, Aussetzung der Verhandlung, wenn Verteidiger nicht genügend zeit

    § 338 Nr. 5 StPO liegt nur bei einer körperlichen Abwesenheit oder erkennbaren Verhandlungsunfähigkeit des Verteidigers im Falle einer notwendigen Verteidigung vor (BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 1; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 338 Rdn. 83, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 338 Rdn. 41).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97

    Antrag auf Abberufung des Pflichtverteidigers und Bestellung eines anderen

    Konkrete und hinreichende Anhaltspunkte dafür, daß das Vertrauensverhältnis zwischen dem Angeklagten und dem bestellten Verteidiger so nachhaltig gestört war, daß - für den Vorsitzenden erkennbar - die sachgerechte Ausübung des Mandats unmöglich war, enthielten die Erklärungen des Angeklagten nicht; die Ablehnung des Widerrufs der Bestellung des Verteidigers war daher nicht ermessens- und somit auch nicht rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2, 3).

    Die Tatsache, daß der Pflichtverteidiger zwei Monate nach Beendigung der Hauptverhandlung einem erneuten Entpflichtungsantrag des Angeklagten nicht widersprochen, sondern er - ohne dies mit bestimmten Tatsachen zu belegen - erklärt hat, daß auch aus seiner Sicht das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Angeklagten "tief gestört" sei, und daraufhin der bisherige Verteidiger entpflichtet und dem Angeklagten ein anderer Verteidiger beigeordnet wurde, rechtfertigt keine andere Beurteilung; denn hieraus kann der Schluß, daß eine ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und dem zunächst bestellten Pflichtverteidiger während der Hauptverhandlung vorlag und der Vorsitzende der Strafkammer dies hätte erkennen müssen (vgl. BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2), nicht gezogen werden.

  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Außerdem war jedoch die Darlegung der Umstände und Vorgänge erforderlich, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte, bedeutsam sein konnten (BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 4; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 3; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 345; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 344 Rdn. 94; vgl. auch Pikart in KK 2. Aufl. § 344 Rdn. 52).

    Deshalb bedurfte es der Darlegung der Umstände, die für die Beweiseignung und -bedeutung im Zeitpunkt der Hauptverhandlung wichtig waren, hier also der inhaltlichen Wiedergabe der im Ermittlungsverfahren erfolgten Vernehmungen der Zeugin einschließlich der behaupteten "Lichtbildvorlage" (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 4).

  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

  • KG, 22.05.2018 - 4 Ws 62/18

    Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen Ablehnung seiner Entpflichtung

  • BGH, 14.08.2008 - 3 StR 181/08

    Beweisantrag (Konnexität); Beweisermittlungsantrag; Zeugenbeweis (Beweisziel;

  • OLG Hamm, 25.08.2015 - 3 Ws 307/15

    Beschwerderecht des Pflichtverteidigers gegen seine Entpflichtung

  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 549/07

    Begriff des Beweisantrages und fehlerhafte Ablehnung wegen Wahrunterstellung

  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss OWi 498/02

    Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Blutalkoholkonzentration

  • VerfGH Bayern, 10.10.2006 - 19-IVa-06

    Organstreitverfahren Hohlmeier-Untersuchungsausschuss

  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05

    Entpflichtung; Pflichtverteidiger; Vertrauensverhältnis; Zerstörung; Einigung

  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 67/95

    Beweisantrag - Zeugenanhörung - Gegenüberstellung - Beweisthema -

  • KG, 12.01.2015 - 161 Ss 174/14

    Beweiserleichterungen im beschleunigten Verfahren

  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 498/02

    Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Blutalkoholkonzentration

  • KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12

    Zum Widerruf der Bestellung bei Drängen des Pflichtverteidigers auf Abschluss

  • OLG Brandenburg, 15.02.2023 - 1 Ws 19/23

    Verfahren bei Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen Mandatsniederlegung des

  • KG, 24.07.2008 - 2 Ws 362/08

    Entpflichtung des Verteidigers: Besorgnis mangelnder Verteidigungsbereitschaft

  • KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12

    Pflichtverteidigerwechsel wegen eines Interessenkonflikts

  • KG, 24.11.2008 - 2 Ws 595/08

    Pflichtverteidigung: Wichtiger Grund für die Entpflichtung des

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2006 - VfGBbg 14/06

    Strafprozeßrecht; Subsidiarität; Verteidiger; Vorabentscheidung

  • KG, 20.10.1999 - 5 Ws (B) 565/99

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ausführung von Verfahrensrügen; Verstoß

  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 504/90

    Aufklärungsrüge - Aufdrängung eines Beweismittels - Pflicht des Tatrichters -

  • OLG Karlsruhe, 12.02.1988 - 2 Ws 23/88
  • KG, 31.01.2000 - 5 Ws (B) 722/99

    Genehmigung für die zweckfremde Nutzung von zwei Wohnungen; Zweckentfremdung

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