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   BGH, 25.08.1999 - 2 StR 223/99   

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https://dejure.org/1999,4522
BGH, 25.08.1999 - 2 StR 223/99 (https://dejure.org/1999,4522)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1999 - 2 StR 223/99 (https://dejure.org/1999,4522)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1999 - 2 StR 223/99 (https://dejure.org/1999,4522)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 57a StGB
    Nachholen der Entscheidung über die besondere Schwere der Schuld durch das Revisionsgericht

  • Wolters Kluwer

    Revision - Besonders schwerer Schuld - Übergangszeit - Nachholung - Verkündungsversehen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 57 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 57a
    Entscheidung über die besondere Schuldschwere

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 194
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 2 StR 223/99
    Diese Feststellung muß das Tatgericht im Urteilsspruch treffen (BGHSt 39, 121).
  • BGH, 27.10.1993 - 2 StR 577/93

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 2 StR 223/99
    Dies hat der Senat bereits mit Beschluß vom 27. Oktober 1993 (2 StR 577/93) entschieden.
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 2 StR 223/99
    Deshalb ist auch der Berichtigungsbeschluß der Strafkammer für den Senat unbeachtlich (vgl. BGH NJW 1991, 1900, 1901).
  • BGH, 25.04.2001 - 5 StR 12/01

    Tötungsvorsatz (Feststellungsvoraussetzungen); Totschlag; Mord; Besondere Schwere

    Da das Landgericht es verabsäumt hat, die in den Urteilsgründen angenommene besondere Schwere der Schuld im Urteilstenor auszusprechen, und die Staatsanwaltschaft eine Revision nicht eingelegt hat, muß es im Fall der erneuten Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe bei der Nichtfeststellung besonderer Schwere der Schuld verbleiben (BGHSt 39, 121; BGH NStZ 2000, 194).
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 430/93

    Zurückweisung der Gegenvorstellung; Rechtskraft; besondere Schwere der Schuld

    Der Beschluß des Senats vom 25. August 1999 (NStZ 2000, 194) steht dem gerade nicht entgegen.
  • OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03

    Revisibilität einer mangelnden Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten im

    Denn entgegen der Formulierung des Jugendschöffengerichts findet die Bejahung eines besonders schweren Falls im Sinne von § 243 StGB keine Aufnahme in den Urteilstenor (vgl. BGH NStZ 2000, 194; SenE v. 8.8. 2000 - Ss 285/00; SenE v. 8.1. 2002 - Ss 306/02; SenE v. 19.11.2002 - Ss 472/02; SenE v. 3.1. 2003 - Ss 536/02; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 260 Rdnr. 25 m. w. N.).
  • BGH, 06.06.2000 - 4 StR 208/00

    Schwere räuberische Erpressung; Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges; Sich

    Da dies offensichtlich aufgrund eines Fassungsversehens unterblieben ist, hat der Senat den Schuldspruch entsprechend berichtigt (vgl. BGH NStZ 2000, 194).
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