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   BGH, 09.07.2003 - 2 StR 225/03   

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https://dejure.org/2003,14520
BGH, 09.07.2003 - 2 StR 225/03 (https://dejure.org/2003,14520)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2003 - 2 StR 225/03 (https://dejure.org/2003,14520)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 2 StR 225/03 (https://dejure.org/2003,14520)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.11.2002 - 2 StR 391/02

    Anrechnung bereits geleisteter Bewährungsauflagen; nachträgliche Gesamtstrafe;

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 225/03
    Zum Ausgleich für die Geldbeträge, die der Angeklagte in Erfüllung der Bewährungsauflage aus dem Urteil des Landgerichts Meiningen vom 15.11.2000 (455 Js 3948/00 a KLs) bezahlt hat, sind sechs Monate Freiheitsstrafe auf die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten anzurechnen (vgl. BGHSt 36, 378 ff.; Beschlüsse des Senats vom 13.11.2002 - 2 StR 391/02 und vom 12.7.2002 - 2 StR 200/02).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 225/03
    Zum Ausgleich für die Geldbeträge, die der Angeklagte in Erfüllung der Bewährungsauflage aus dem Urteil des Landgerichts Meiningen vom 15.11.2000 (455 Js 3948/00 a KLs) bezahlt hat, sind sechs Monate Freiheitsstrafe auf die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten anzurechnen (vgl. BGHSt 36, 378 ff.; Beschlüsse des Senats vom 13.11.2002 - 2 StR 391/02 und vom 12.7.2002 - 2 StR 200/02).
  • BGH, 12.07.2002 - 2 StR 200/02

    Keine Erstattung von in Erfüllung einer Bewährungsauflage gezahlten Geldbeträgen

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 225/03
    Zum Ausgleich für die Geldbeträge, die der Angeklagte in Erfüllung der Bewährungsauflage aus dem Urteil des Landgerichts Meiningen vom 15.11.2000 (455 Js 3948/00 a KLs) bezahlt hat, sind sechs Monate Freiheitsstrafe auf die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten anzurechnen (vgl. BGHSt 36, 378 ff.; Beschlüsse des Senats vom 13.11.2002 - 2 StR 391/02 und vom 12.7.2002 - 2 StR 200/02).
  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 3 Ss 69/09

    Zulässigkeit der Rüge der Verletzung des Beschleunigungsgebots; Anrechnung von

    Der Senat konnte die Anrechnung entsprechend § 354 StPO nachholen (vgl. dazu BGH NStZ 2001, 163; BGH Beschl. v. 09.07.2003 - 2 StR 225/03 - BeckRS 2003, 06418).
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