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   BGH, 11.11.2015 - 2 StR 226/15   

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https://dejure.org/2015,43367
BGH, 11.11.2015 - 2 StR 226/15 (https://dejure.org/2015,43367)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2015 - 2 StR 226/15 (https://dejure.org/2015,43367)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2015 - 2 StR 226/15 (https://dejure.org/2015,43367)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Ausschlusses einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten; Würdigung so genannter psychodiagnostischer Kriterien zur Beurteilung des Vorliegens einer alkoholbedingten Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Ausschlusses einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten; Würdigung so genannter psychodiagnostischer Kriterien zur Beurteilung des Vorliegens einer alkoholbedingten Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besoffen, aber schuldfähig?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.07.2015 - 2 StR 146/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung als Grund der fehlenden

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 2 StR 226/15
    Dass der Angeklagte planmäßig und zielgerichtet vorgegangen sei, indem er Drohungen oder Einschüchterungen genutzt habe, um zu seinem Ziel zu gelangen, stellt sich insoweit lediglich als bloße Verwirklichung des Tatvorsatzes dar, von der Zeugin Geld zu erlangen; daraus lassen sich regelmäßig keine tragfähigen Schlüsse in Bezug auf die Steuerungsfähigkeit des Täters gewinnen (Senat, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15).
  • BGH, 30.07.1997 - 3 StR 144/97

    Volle Schuldfähigkeit des Angeklagten trotz geltend gemachter

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 2 StR 226/15
    bb) Als gegen die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit sprechende psychodiagnostische Beurteilungskriterien kommen nur solche Umstände in Betracht, die verlässliche Hinweise darauf geben können, ob das Steuerungsvermögen des Täters trotz einer erheblichen Alkoholisierung voll erhalten geblieben ist (BGH, Beschluss vom 30. Juli 1997 - 3 StR 144/97, NStZ 1997, 592).
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