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   BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94   

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BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94 (https://dejure.org/1994,2253)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1994 - 2 StR 229/94 (https://dejure.org/1994,2253)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1994 - 2 StR 229/94 (https://dejure.org/1994,2253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 537
  • StV 1994, 608
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 12.01.1994 - 2 StR 699/93

    Unterbringung - Revision - Ablehnung - Rechtsfehler - Therapie -

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
    Sollte wiederum eine Maßnahme nach § 64 StGB in Betracht gezogen werden, wird folgendes zu berücksichtigen sein: Daß diese Maßregel nicht verhängt werden dürfe, wie die Revision meint, weil ein Erreichen des Therapiezieles bei der Unterbringung von Drogensüchtigen grundsätzlich aussichtslos sei, entspricht nicht der Rechtslage (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 3; Beschl. des Senats vom 12. Januar 1994 - 2 StR 699/93; BGH, Urt. v. 1. März 1994 - 1 StR 627/93).
  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
    Das Landgericht hat für sämtliche Einzeltaten der fortgesetzten Handlung die Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht, was bedenklich ist, da Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen sein sollen (UA S. 17; vgl. dazu: BGHSt 34, 22, 25; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6) und die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch keine Verminderung der Steuerungsfähigkeit begründet (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5-9 und 11).
  • BGH, 23.10.1958 - 4 StR 327/58
    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
    Maßgebend ist, ob in dem Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind (BGHSt 12, 116, 118 [BGH 23.10.1958 - 4 StR 327/58]; 36, 37, 40; BGH, Beschl. v. 12. April 1994 - 4 StR 13/94).
  • BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85

    Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei gleichzeitiger Aburteilung

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
    Ist eine nach Vollendung des 21. Lebensjahres begangene Straftat nur Folge und Ausfluß der früheren Taten, so kann daraus geschlossen werden, daß das Schwergewicht bei diesen liegt (BGH NStZ 1986, 219; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3).
  • BGH, 08.12.1972 - 2 StR 29/72

    Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung - Einlegung einer

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
    Die - ohne Erhebung der Kostenbeschwerde (§ 464 Abs. 3 i.V.m. § 311 Abs. 2 StPO; vgl. BGHSt 25, 77 f) unzulässigen - Angriffe gegen die Kostenentscheidung sind auf Grund der Entscheidung des Senats gegenstandslos.
  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 627/93

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
    Sollte wiederum eine Maßnahme nach § 64 StGB in Betracht gezogen werden, wird folgendes zu berücksichtigen sein: Daß diese Maßregel nicht verhängt werden dürfe, wie die Revision meint, weil ein Erreichen des Therapiezieles bei der Unterbringung von Drogensüchtigen grundsätzlich aussichtslos sei, entspricht nicht der Rechtslage (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 3; Beschl. des Senats vom 12. Januar 1994 - 2 StR 699/93; BGH, Urt. v. 1. März 1994 - 1 StR 627/93).
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
    Auch wenn sich der Tatrichter den Ausführungen eines Sachverständigen anschließen will, ist er nicht davon entbunden, die dem Gutachten zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen, die wesentlichen Befundtatsachen und die das Gutachten tragende fachliche Begründung darzustellen (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 2; BGH NStZ 1991, 596; vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl. Rdn. 13 zu § 267 StPO).
  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
    Maßgebend ist, ob in dem Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind (BGHSt 12, 116, 118 [BGH 23.10.1958 - 4 StR 327/58]; 36, 37, 40; BGH, Beschl. v. 12. April 1994 - 4 StR 13/94).
  • BGH, 15.02.1990 - 2 StR 40/90

    Betäubungsmittelbesitz - Handeltreiben - Betäubungsmittelerwerb - Verminderte

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
    Dies muß aber ausdrücklich dargelegt werden (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11 und 23 m.w.N.), es reicht nicht aus, den sich aus § 21 StGB ergebenden Milderungsgrund ausschließlich bei der Strafzumessung in engerem Sinn zu berücksichtigen (Beschluß des Senatsvom 15. Februar 1990 - 2 StR 40/90).
  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
    Das Landgericht hat für sämtliche Einzeltaten der fortgesetzten Handlung die Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht, was bedenklich ist, da Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen sein sollen (UA S. 17; vgl. dazu: BGHSt 34, 22, 25; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6) und die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch keine Verminderung der Steuerungsfähigkeit begründet (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5-9 und 11).
  • BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92

    Strafmilderung - Rückfall in Drogenabhängigkeit - Abhängigkeit von

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 13/94

    Heranwachsender - Erheblicher Einfluß - Entwicklngskräfte - Reifeverzögerungen

  • BGH, 07.12.1993 - 1 StR 572/93

    Unterbringung in Entziehungsanstalt - Tat als Ausfluß der Sucht - Gefahr

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

  • BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88

    Jugendstrafrecht: Tatschwerpunkt als Anwendungsvoraussetzung, Fortsetzungstat

  • BGH, 25.08.1993 - 2 StR 425/93

    Zulässigkeit des Absehens von der Anordnung einer Maßregel trotz Vorliegens der

  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 611/90
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87

    Grundlagen der Strafbarkeit: Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit -

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

  • BGH, 29.07.1992 - 2 StR 20/92

    Einheitliche Aburteilung mehrerer in verschiedenen Altersstufen begangener Taten

  • BGH, 07.02.2019 - 1 StR 485/18

    Anwendung von Jugendstrafrecht bei mehreren Straftaten in verschiedenen Alters-

    Maßgeblich für die Bestimmung des Schwergewichts sind insoweit nicht nur die jeweiligen Auswirkungen der Taten (Umfang der jeweils verursachten Hinterziehungsbeträge), sondern insbesondere, ob sich die späteren Straftaten als in den früheren bereits angelegt darstellen, ob sie also bei Betrachtung der Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten ihren Ursprung im Jugendalter haben bzw. wo die "Tatwurzeln' liegen (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2017 - 2 StR 460/16, NStZ 2018, 662 f. mwN und vom 24. März 1954 - 6 StR 84/54, BGHSt 6, 6 f.; Beschluss vom 15. Juni 1994 - 2 StR 229/94 Rn. 15).
  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei

    Maßgeblich für die Bestimmung des Schwergewichts ist insbesondere, ob sich die späteren Straftaten als in den früheren bereits angelegt darstellen, ob sie bei Betrachtung der Persönlichkeitsentwicklung ihren Ursprung im Jugendalter haben bzw. wo die "Tatwurzeln' liegen (BGH, Urteil vom 24. März 1954 - 6 StR 84/54, BGHSt 6, 6, 7; Urteil vom 27. Juni 1989 - 1 StR 266/89, BeckRS 1989, 01495; Senat, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 2 StR 229/94, BGH bei Böhm NStZ 1995, 535, 537; Eisenberg aaO § 32 Rn. 12; Ostendorf, NK-JGG, 10. Aufl. § 32 Rn. 12).
  • BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Beweiswürdigung - Strafrahmenverschiebung -

    Der neu entscheidende Tatrichter wird zu beachten haben, daß erheblich verminderte Schuldfähigkeit grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat verringert (BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 7; BGH, Beschl. v. 15. Juni 1994 - 2 StR 229/94 und vom 15. Februar 1990 - 2 StR 40/90), so daß regelmäßig eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist, wenn nicht andere schulderhöhende Gesichtspunkte dem entgegenstehen.
  • LG Münster, 13.01.2023 - 21 Ns 4/21
    Sind die nach dem 21. Lebensjahr begangenen Straftaten nur die Folge und der Ausfluss der früheren Taten, so kann daraus geschlossen werden, dass das Schwergewicht bei diesen liegt (vgl. BGH, NStE Nr. 1 zu § 32 JGG; BGH, Beschl. v. 15.06.1994 - 2 StR 229/94; BGH, Urt. v. 31.08.1999 - 1 StR 268/99; Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl., § 32 Rn. 3).
  • LG Düsseldorf, 30.10.2018 - 7 KLs 6/18

    Schuldspruch wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung

    Maßgeblich für die Bestimmung des Schwergewichts ist insbesondere, ob sich die späteren Straftaten als in den früheren bereits angelegt darstellen, ob sie bei Betrachtung der Persönlichkeitsentwicklung ihren Ursprung im Jugendalter haben bzw. wo die "Tatwurzeln" liegen ( BGH , Urteil vom 24. März 1954 - 6 StR 84/54, BGHSt 6, 6, 7; Urteil vom 27. Juni 1989 - 1 StR 266/89, BeckRS 1989, 01495; Senat, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 2 StR 229/94, BGH bei Böhm NStZ 1995, 535, 537; Eisenberg , JGG, § 32 Rn. 12; Ostendorf , NK-JGG, 10. Aufl. § 32 Rn. 12).
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